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2024: Änderungen für Autofahrende Diese neuen Regelungen gelten 2024

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Änderungen für Autofahrende
Foto: Imago/AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Änderungen für Autofahrer:innen 2024: CO2-Steuer
  2. Diese Jahrgänge müssen 2024 den Führerschein umtauschen
  3. So hoch ist die E-Auto-Förderung 2024
  4. THG-Quote für E-Autos auch 2024 verkaufen
  5. Neue Farbe bei der HU-Plakette 2024
  6. Änderungen bei Typklassen und Regionalklassen
  7. Neue Pkw-Abgasnorm Euro 6e
  8. M+S keine gültige Kennzeichnung für Winterreifen mehr
  9. HVO-Kraftstoff könnte 2024 an Tankstellen verkauft werden
  10. Diese Assistenten sind im Auto ab 2024 Pflicht
  11. Reform der Führerschein-Regelungen
  12. Ausgeweitete Mautpflicht kann Wohnmobile treffen
  13. Deutsch-Schweizer Polizeivertrag kommt

Ob eine neue HU-Plakette, veränderte E-Auto-Prämien oder Änderungen bei den Typklassen der Kfz-Versicherung: Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche neuen Regelungen und Gesetze ab 2024 für Autofahrer:innen im Straßenverkehr gelten!

(Letztes Update: 04.12.2023)

 

Änderungen für Autofahrer:innen 2024: CO2-Steuer

2024 kommen wieder einige Änderungen auf Autofahrer:innen zu. Nachdem die Erhöhung der CO2-Steuer 2023 ausgesetzt wurde, steigt sie 2024 wieder an. Die CO2-Abgaben für Benzin und Diesel springen 2024 auf die nächst teurere Stufe. Das bedeutet, dass die Abgaben im neuen Jahr von 30 auf 40 Euro pro Tonne CO2 klettern. Das bedeutet laut ADAC-Berechnungen einen rund vier Cent pro Liter Benzin oder Diesel höheren Preis im Vergleich zu 2023. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

E-Auto fahren mit altem Führerschein erlaubt? Antwort im Video:

 
 

Diese Jahrgänge müssen 2024 den Führerschein umtauschen

Seit 2013 gibt es den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Führerschein in Scheckkartenformat. Bis 2033 müssen alle Führerscheinbesitzer:innen ihren alten Führerschein, den sie vor 2013 erlangt haben, gegen den neuen EU-Führerschein umtauschen. Ist der Führerschein vor 1999 ausgestellt worden, bestimmt das Geburtsjahr die Umtauschfrist. Bis 19. Januar 2024 haben die Jahrgänge 1965 bis 1970 noch Zeit, ihre Führerscheine umzutauschen. Die alten Fahrerlaubnisklassen werden ohne Test oder Gesundheitsprüfung auf den neuen Scheckkarten-Führerschein übertragen. Dazu muss man einen Ausweis, ein biometrisches Foto und den alten Führerschein mitbringen. Gebühren: etwa 25 Euro. Wer schon einen alten Scheckkarten-Führerschein (1999 bis 19.1.2013) besitzt, muss diesen jährlich gestaffelt ab 2026 umtauschen. Wichtig: Wer die Frist versäumt, wird nicht wegen Fahrens ohne Führerschein belangt, sondern muss zehn Euro wegen einer Ordnungswidrigkeit bezahlen.

 

So hoch ist die E-Auto-Förderung 2024

Für E-Autos gilt ab 1. Januar 2024 eine neue, reduzierte Prämie: Bis zu einem Netto-Listenpreis von 45.000 Euro gibt es 3000 Euro vom Staat und 1500 Euro vom Hersteller. Das ergibt eine Fördersumme von 4500 Euro. Bei Netto-Listenpreisen über 45.000 Euro gibt es keine Förderung mehr. Bei Leasingfahrzeugen gibt es ab zwölf Monaten insgesamt 2250 Euro (Gebrauchtwagen-Leasing: 1800 Euro) und ab 24 Monaten 4500 Euro (Gebrauchtwagen-Leasing: 3600 Euro) Prämie. Auch für maximal ein Jahr alte Gebrauchtwagen vom Hersteller (bis 15.000 km Laufleistung) erhält man in Summe 3600 Euro.

 

THG-Quote für E-Autos auch 2024 verkaufen

Mit der Ausstellung und dem Verkauf eines CO2-Zertifikats an jene Firmen, die laut Treibhausgas-Minderungsquote (THG-Quote) zu viel Kohlendioxid ausstoßen, können E-Auto-Besitzende Geld verdienen. Der Verkauf des Zertifikats ist jedes Jahr von Neuem möglich – so auch 2024.

 

Neue Farbe bei der HU-Plakette 2024

Alle Jahre wieder müssen Autos in die Werkstatt zur Hauptuntersuchung. Im Jahr 2024 betrifft dies alle Wagen mit grüner Plakette, die nach bestandener Hauptuntersuchung einen blauen Stempel bis zum Jahr 2026 erhalten. Wer jedes Jahr zum HU muss, erhält 2024 eine orange Plakette für 2025.

 

Änderungen bei Typklassen und Regionalklassen

Ab 2024 sparen 5,4 Mio. Autofahrende durch die neuen Typklassen, 7,4 Mio. hingegen kommen mit ihrem Auto im Vergleich zum Vorjahr in eine höhere Klasse. Für rund 29,4 Mio. Autofahrende ändert sich im Vergleich zu 2023 bei ihrer Kfz-Haftpflicht nichts. Somit bleibt es für rund 70 Prozent der Fahrzeuge bei den Typenklassen des Vorjahres. Die Regionalklasse ändert sich 2024 für rund 3,8 Mio. Autobesitzende hin zu einer höheren Stufe. Heruntergestuft werden rund 2,2 Mio. Autofahrer:innen. 36,4 Mio. bleiben in der gleichen Regionalklasse wie 2023.

 

Neue Pkw-Abgasnorm Euro 6e

Alle Autos, die ab 1. September 2024 neu zugelassen werden, müssen der Abgasnorm Euro 6e (EA) entsprechen. Zuvor reichte die Abgasnorm Euro 6d aus. Dass die Anforderungen an Euro 6e (EA) erfüllt sind, gibt die Emissionsschlüsselnummer "36EA" wider. Die Grenzwerte im Vergleich zu 6d bleiben gleich, allerdings gibt es Unterschiede im CF-Faktor, der regelt, wie viel höher die Abgaswerte unter realen Fahrbedingungen ausfallen dürfen. Ab 1. Januar 2026 gilt dann die nächste Stufe Euro 6e (EB).

 

M+S keine gültige Kennzeichnung für Winterreifen mehr

Reifen, die mit M+S gekennzeichnet sind, gelten ab Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Um mit gültigen Winterreifen unterwegs zu sein, müssen sie dann zwingend das Alpine-Symbol tragen (Dreizackiger Berg mit Schneeflocke). M+S-Reifen werden bereits seit 2017 nicht mehr hergestellt und dürften aufgrund ihres Alters nicht mehr im Handel sein.

 

HVO-Kraftstoff könnte 2024 an Tankstellen verkauft werden

HVO-Diesel (HVO steht für "Hydrotreated Vegetable Oil"), also Treibstoff, der bis zu 100 Prozent aus Abfallprodukten wie altem Frittenfett gewonnen wird, könnte bis zum Frühjahr 2024 in den öffentlichen Verkauf kommen. Ein Kabinettsbeschluss des Bundesumweltministeriums hat die Freigabe Ende November 2023 auf den Weg gebracht. Die Zustimmung des Bundesrats wird für April 2024 erwartet. Aktuell dürfen HVO-Treibstoffe nur innerhalb geschlossener Unternehmen eingekauft und benutzt werden. Wenige Tankstellen, die bereits HVO-Diesel führen, verkaufen diesen nur Clubmitgliedern, um das öffentliche Verkaufsverbot zu umgehen. Der Preis ist gegenüber gewöhnlichem Diesel höher.

 

Diese Assistenten sind im Auto ab 2024 Pflicht

Assistenzsysteme, die für neu homologierte Autos bereits seit 6. Juli 2022 Pflicht sind, sind ab Juli 2024 auch für alle Neuzulassungen vorgeschrieben. Das umfasst einen Geschwindigkeitsassistenten, einen Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner, einen Notbremsassistenten, einen Notfall-Spurhalteassistenten, ein Notbremslicht, einen Rückfahrassistenten, eine Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempflindlichen Wegfahrsperre und eine Event Data Recorder (EDR) genannte Blackbox, die Fahrdaten aufzeichnet.

 

Reform der Führerschein-Regelungen

2024 möchte die EU die Regeln für die Fahrerlaubnis reformieren. Im Gespräch sind unter anderem die Überprüfung der Fahrtauglichkeit ab 70 Jahren, Einschränkungen für Führerscheinneulinge und die Anerkennung von B17 im Ausland.

 

Ausgeweitete Mautpflicht kann Wohnmobile treffen

Mit der neuen Lkw-Maut in Deutschland ab 1. Juli 2024 sind auch Fahrzeuge über 3,5 t betroffen. Ausgenommen sind Handwerkerfahrzeuge unter 7,5 t und Wohnmobile mit M1 SA Wohnmobil-Zulassung. Gibt es im Wohnmobil einen Ladebereich, so muss der Wohnbereich mindestens 50 Prozent der nutzbaren Fläche einnehmen und man darf nur privat unterwegs sein, um mautfrei zu bleiben. Wohnmobile, die nicht sofort als solches erkannt werden, können in Maut-Kontrollen geraten. Hier sollte man die Wohnmobil-Zulassung oder einen Nachweis der Ablastung auf 3,5 t griffbereit haben. Auch Fahrzeuge mit Lkw-Zulassung, die ausschließlich der Personenbeförderung beziehungsweise als Wohnmobil und nicht dem Transport von Gütern dienen, sind von der Lkw-Maut befreit. Das muss man jedoch bei der Betreibergesellschaft Toll Collect nachweisen. Man kann das Wohnmobil auch vorab freiwillig beim Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) registrieren lassen, um nicht irrtümlich angehalten und kontrolliert zu werden.

 

Deutsch-Schweizer Polizeivertrag kommt

Durch den geplanten Deutsch-Schweizer Polizeivertrag, der 2024 kommen soll, werden künftig Knöllchen aus der Schweiz auch in Deutschland vollstreckt. Voraussetzung für die grenzübergreifende Vollstreckung ist eine Überschreitung der Bußgeldgrenze. Diese liegt bei 70 Euro in Deutschland und 80 Franken in der Schweiz.

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