Führerschein umtauschen: Fristen & Kosten Am 19. Januar fällt die nächste Frist
Die Tage des alten Führerscheins auf Lebenszeit sind gezählt – bis spätestens 19. Januar 2033 müssen sie umgetauscht und durch die neuen EU-Führerscheine ersetzt werden. Die erste der gestaffelten Umtausch-Fristen wurde um ein halbes Jahr verlängert. Wir sagen, welche Kosten anfallen.
Wann muss der Führerschein umgetauscht werden? Seit 2013 gibt es eine neue EU-Richtlinie: Um das Dokument fälschungssicher zu gestalten, wird dessen Gültigkeit auf 15 Jahre befristet. Alle bis zum 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine sollten ursprünglich noch bis 2033 gültig bleiben. Damit Millionen Menschen mit Führerschein den Wechsel nicht bis zum letzten Moment hinauszögern, findet der Umtausch jedoch gestaffelt statt. Diese Staffelung sieht vor, dass die circa 43 Millionen bundesweit ausgestellten Führerscheine entsprechend dem Ausgabedatum getauscht werden. Mit den gestaffelten Fristen sollen die Behörden entlastet und verhindert werden, dass alle ihre Fahrerlaubnis gleichzeitig umtauschen und es zu längeren Wartezeiten kommt. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Führerschein in Zukunft überflüssig? Video:
Fristen: Dann muss der Führerschein umgetauscht werden (Tabellen)
Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden: | |
Geburtsjahr des Führerscheininhabers | Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 (Verlängert bis 19.07.2022) |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.012025 |
Führerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden: | |
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Datum, bis zu dem der Führerschein umgetauscht werden muss |
1999 - 2001 | 19.01.2026 |
2002 - 2004 | 19.01.2027 |
2005 - 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Fristverlängerung für die Jahrgänge 1953 bis 1958
Aufgrund der Belastung durch die Corona-Pandemie hat die Innenministerkonferenz unter dem Vorsitz von Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) beschlossen, die Führerschein-Umtausch-Frist für die Jahrgänge 1953 bis 1958 ein halbes Jahr zu verlängern. Führerscheinbesitzer:innen dieser Jahrgänge haben nun bis 19. Juli 2022 Zeit, ihren alten Papierführerscheinen, der bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, umzutauschen. Einen Antrag auf die entsprechende Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung möchte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) umgehend in den Bundesrat einbringen. Bis zu einer rechtsgültigen Lösung soll die Polizei Verwarngelder vorerst nicht erheben. "Alle Betroffenen sollten sich aber zwischenzeitlich umgehend um den Umtausch kümmern", so der bayerische Innenminister Herrmann.
Warum muss der Führerschein umgetauscht werden?
Zweck des Führerschein-Umtauschs und der befristeten Gültigkeit ist ein möglichst aktueller Fälschungsschutz: Bei Kontrollen sind Menschen leichter zu erkennen, wenn das Foto nicht so alt ist. Eingedämmt werden soll auch "Führerscheintourismus", also dass man bei Entzug seines Führerscheins in einem anderen EU-Land einen neuen macht. Sollte der Führerschein nicht zu den Fristen umgetauscht sein, könnte es bei Reisen ins Ausland, je nach Ziel, zu erheblichen Problemen kommen.
Wie läuft der Führerschein-Umtausch ab?
Der Führerschein-Umtausch läuft in zwei Stufenplänen ab: Da sind zum einen 15 Millionen Papierführerscheine, die vor 1999 ausgestellt wurden. Die erste Frist galt bis 19. Januar 2022, und zwar für Fahrer:innen mit den Geburtsjahren 1953 bis 1958. Aufgrund der erhöhten Belastung durch die Corona-Pandemie wurde diese Frist um ein halbes Jahr, bis zum 19. Juli 2022 verlängert. Die Geburtsjahre 1959 bis 1964 sind bis 2023 dran, die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis 2024. Alle Jüngeren sollen ihren Führerschein bis 2025 tauschen. Und wer vor 1953 geboren wurde, kann den Führerschein bis 2033 behalten. Zum anderen gibt es 28 Millionen Führerscheine im Kartenformat, die ab 1999 ausgestellt wurden. Die erste Umtauschstufe für sie läuft bis 2026, nämlich für die Ausstellungsjahre 1999 und 2001. Dann geht der Umtausch Jahr für Jahr weiter – bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente mit Ausstellung bis 18. Januar 2013. Übrigens: Auch ein freiwilliger Umtausch des Führerscheins ist jederzeit möglich – also auch vor Ablauf der entsprechenden Fristen.
Welche Kosten enstehen beim Führerschein-Umtausch?
Eine neue Führerschein-Prüfung ist nicht erforderlich, dafür benötigen Betroffene aber den Personalausweis oder einen Reisepass sowie ein neues biometrisches Passfoto. Auch der aktuelle Führerschein darf nicht fehlen. Wenn der alte Papierführerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt wurde, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich. Die lässt sich laut ADAC von der ursprünglich ausstellenden Behörde per Post oder Telefon, häufig aber auch online einholen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken. Außerdem fallen Kosten in Höhe von rund 25 Euro als Gebühr für den neuen EU-Führerschein an. Wenn der Führerschein nicht entsprechend der Fristen getauscht wird, drohen zehn Euro Verwarnungsgeld.