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Assistenzsysteme im Auto: Diese werden 2024 Pflicht!

EU-Pflicht für diese Fahrerassistenzsysteme

Lena Trautermann

Um für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen, führt die EU die Pflicht für verschiedene Fahrerassistenzsysteme ein. Dazu gehören für Neuwagen ab dem 7. Juli 2024 unter anderem eine Blackbox, ein Tempomat, ein Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie ein Notbremsassistent. 

 

Diese Assistenzsysteme werden 2024 Pflicht im Auto

Eine neue EU-Verordnung schreibt künftig bestimmte Fahrerassistenzsystemen für Neuwagen vor. Für völlig neu homologierte Fahrzeuge gilt diese Pflicht bereits seit dem 6. Juli 2022, ab dem 7. Juli 2024 sind dann neue Fahrassistenzsysteme für Neuwagen verpflichtend. Der Hintergrund: Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Der EU-Kommission zufolge könnten mithilfe der verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme auf europäischen Straßen im Zeitraum bis 2038 25.000 Menschenleben gerettet und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Für alle Neuwagenkäufer:innen gilt es zu beachten, dass Fahrzeuge, die vor dem 6. Juli 2024 ihre Typzulassung erhielten, diese Assistenten nicht zwingend enthalten. 
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Alkohol-Interlock-System (Video):

 

Aktiver Spurhalteassistent

Der aktive Spurhalteassistent war bisher vor allem in der Mittel- und Oberklasse zu finden. Nun wird er für alle Fahrzeuge verpflichtend und greift ab einer Geschwindigkeit ab 60 km/h.

Blackbox (Unfalldatenspeicher)

Ähnlich einer Blackbox in Flugzeugen werden wesentliche Parameter anonym gespeichert, die im Zusammenhang mit einem etwaigen Unfall stehen. Ziel ist es, eine effektive Unfalluntersuchung zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme zu analysieren.

Geschwindigkeitsassistent

Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab.

Kopfaufprallschutz

Insbesondere Fußgänger:innen und Radfahrende sollen von einer erweiterten Kopfaufprallzone profitieren. Besonders in Bereichen, in denen ein Kopfaufprall stattfindet (also der Fahrzeugfront, Windschutzscheibe,..) sollen die Anforderungen der Crashtests verschärft werden.

Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner

Wie der Name verrät, ist dies ein Warnsystem bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem eine KI Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten.

Notbremsassistent

Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt bei einem Bremsvorgang. Seit 6. Juli 2022 sind Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.

Notfall-Spurhalteassistent

Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das warnen und die Fahrtrichtung nur dann korrigieren sollte, wenn unbeabsichtigt die Fahrspur verlassen wird.

Notbremslicht

Das auch als adaptives Bremslicht bezeichnete System signalisiert anderen Verkehrsteilnehmer:innen einen abrupten Bremsvorgang. Künftig müssen alle Rückleuchten bei einer Vollbremsung ab 50 km/h aufleuchten.

Rückfahrassistent

Systeme, die beim Rückwärtsfahren dabei unterstützen sollen, ungeschützte Verkehrsteilnehmer:innen hinter dem Fahrzeug zu erkennen.

Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre

Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.

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