Fahrerassistenzsysteme: Pflicht 2022 Diese Systeme sind ab 6. Juli 2022 im Auto Pflicht
Der 6. Juli 2022 ist ein Stichtag für verpflichtende Fahrerassistenzsysteme: In neuen Fahrzeugtypen müssen ab dann unter anderem Geschwindigkeitsassistent, Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner sowie Notbremsassistent standardmäßig eingebaut sein.
Diese Fahrerassistenzsysteme werden 2022 Pflicht
Mit dem 6. Juli 2022 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die für neue Fahrzeugtypen bestimmte Fahrerassistenzsystemen vorschreibt. Gemeint damit sind vorerst völlig neu homoligisierte Fahrzeuge. Ab 2024 müssen dann Schritt für Schritt auch alle Neuzulassungen serienmäßig mit den Systemen ausgestattet sein. Laut EU-Statistik sind bis zu 95 Prozent aller Verkehrsunfälle auf menschliches Versagen zurückzuführen. Der EU-Kommission zufolge könnten mithilfe der verpflichtenden Fahrerassistenzsysteme auf europäischen Straßen im Zeitraum bis 2038 25.000 Menschenleben gerettet werden und mindestens 140.000 schwere Verletzungen vermieden werden. Welche Assistenzsysteme zum 6. Juli 2022 verpflichtend sind, führen wir unten auf. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Alkohol-Interlock-System im Video:
Geschwindigkeitsassistent
Der Intelligent Speed Assistent (ISA) zeigt eine erkannte Geschwindigkeitsbegrenzung an und warnt mit einem optischen und akustischen Signal, wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten wird oder regelt das Fahrzeug automatisch auf die vorgeschriebene Maximalgeschwindigkeit herab.
Müdigkeits- und Aufmerksamkeitswarner
Warnsysteme bei Müdigkeit und nachlassender Aufmerksamkeit des Fahrenden. Diese Systeme überwachen den körperlichen Zustand indirekt, beispielsweise mittels einer Systemanalyse und indem sie Fahr- oder Lenkmuster erkennen, die auf eine verringerte Aufmerksamkeit aufgrund von Müdigkeit hindeuten.
Notbremsassistent
Der Notbremsassistent bremst das Fahrzeug in Gefahrensituationen selbstständig ab oder unterstützt bei einem Bremsvorgang. Ab 6. Juli 2022 werden Notbremsassistenten nach UN-R 152 verbindlich für die Typgenehmigung und ab Juli 2024 für die Neuzulassung von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen.
Notfall-Spurhalteassistent
Der Notfall-Spurhalteassistent ist ein Fahrerassistenzsystem, das warnen und die Fahrtrichtung nur dann korrigieren sollte, wenn Fahrer:innen unbeabsichtigt die Fahrspur verlassen.
Notbremslicht
Das auch als adaptives Bremslicht bezeichnete System signalisiert anderen Verkehrsteilnehmer:innen einen abrupten Bremsvorgang.
Rückfahrassistent
Systeme, die beim Rückwärtsfahren dabei unterstützen sollen, ungeschützte Verkehrsteilnehmer:innen hinter dem Fahrzeug zu erkennen.
Unfalldatenspeicher
Ähnlich einer Black Box in Flugzeugen werden wesentliche Parameter anonym gespeichert, die im Zusammenhang mit einem etwaigen Unfall stehen. Ziel ist es, eine effektive Unfalluntersuchung zu gewährleisten und die Leistungsfähigkeit der Sicherheitssysteme zu analysieren.
Vorrichtung zum Einbau einer alkoholempfindlichen Wegfahrsperre
Vorgeschrieben ist die Einrichtung einer standardisierten Schnittstelle, an die ein in der Verordnung nicht spezifiziertes Kontrollgerät angeschlossen werden kann.