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E-Auto-Förderung: So BAFA-Antrag stellen So hoch ist die Prämie 2023

Victoria Zippmann 27.03.2023
Inhalt
  1. E-Auto-Förderung 2023: So hoch ist die Prämie
  2. Kfz-Steuer: Vorteile für E-Autos
  3. eReadiness-Studie 2022 zu E-Autos und Förderung
  4. BAFA-Antrag für die E-Auto-Förderung stellen
  5. Wie hoch ist der Umweltbonus für E-Autos?

Die E-Auto-Förderung wird umfassend reformiert – das bedeutet die Änderung für den Kauf eines E- oder (Plug-in-) Hybridautos. Außerdem erklären wir, wie der BAFA-Umweltbonus beantragt wird und wie hoch er aktuell ausfällt. Dieser Artikel wurde am 24.03.2023 aktualisiert.

 

E-Auto-Förderung 2023: So hoch ist die Prämie

Elektroautos sind in der Anschaffung vergleichsweise teuer. Deswegen gibt es staatliche Unterstützung in Form der E-Auto-Prämie. Bis Ende 2022 galt diese auch für Plug-in-Hybridfahrzeuge, mittlerweile werden aber nur noch reine E-Autos gefördert. Den Zuschuss gibt es dabei sowohl beim Neuwagen-Kauf als auch für Leasing-Autos (Mindest-Laufzeit 12 Monate). Wer einen Gebrauchtwagen findet, dessen Erstzulassung vor weniger als einem Jahr stattgefunden hat und der noch keine Förderung erhalten hat (z.B. Reimporte), kann auch hierfür die Förderung beantragen (Liste der förderfähigen Fahrzeuge). Wie hoch die E-Auto-Prämie 2023 ausfällt, hängt dabei auch vom Preis des zu fördernden Autos ab:

  • Nettopreis unter 40.000 Euro: 4500 Euro staatl. Zuschuss, 2250 Euro Hersteller-Zuschuss

  • Nettopreis zwischen 40.000 und 65.000 Euro: 3000 Euro staatl. Zuschuss, 1500 Euro Hersteller-Zuschuss

  • Nettopreis über 65.000 Euro: keine Förderung

Die Förderung ist für 2023 insgesamt auf 2,5 Milliarden Euro gedeckelt. Ist das Budget ausgeschöpft, gibt es keine Zuschüsse mehr. Zum 1. Januar 2024 soll die Förderschwelle weiter gesenkt werden – eine Kaufprämie sollen dann nur noch Fahrzeuge bekommen, die weniger als 45.000 Euro kosten. Die Kaufprämie soll dann auf 3000 Euro pro Fahrzeug sinken und nur noch an Privatpersonen ausgezahlt werden, also nicht mehr für Dienst- oder Handwerkerfahrzeuge. ​Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Wenn alle auf Elektroautos umsteigen – ein Gedankenspiel im Video:

 
 

Kfz-Steuer: Vorteile für E-Autos

Neben der E-Auto-Prämie gibt es weitere Vergünstigungen für Elektroautos. Sie sind bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Dieser Vorteil gilt jedoch nur für reine Stromer, nicht etwa für Plug-in-Hybride. Die Regelung gilt für alle E-Autos, die zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 zugelassen sind.

 

eReadiness-Studie 2022 zu E-Autos und Förderung

Für die eReadiness-Studie 2022 von PwC Strategy wurden 4600 Menschen in sieben EU-Ländern, darunter Deutschland, zum Thema Elektroauto und dessen Förderung befragt. Die Teilnehmer:innen wurden in die Kategorien E-Auto-Besitzer:innen, E-Auto-Interessierte (63 %) und E-Auto-Skeptiker:innen (31 %) unterteilt. Dass der Anteil der Elektroauto-Fahrer:innen stetig zunimmt, ist keine Überraschung (von 4 auf 6 %). Besonders in Deutschland stellt die E-Auto-Förderung einen interessanten Anreiz zum Umstieg dar. Umso überraschender das Ergebnis der Studie: 77 Prozent der Käufer:innen hätten ihr Elektroauto auch ohne Zuschüsse gekauft. 55 Prozent der Teilnehmer:innen gaben an, staatliche Förderungen und/oder Rabatte genutzt zu haben. Allerdings gibt es eine große Diskrepanz beim Jahreseinkommen der Teilnehmer:innen: Während die E-Auto-Besitzer:innen ein durchschnittliches Jahreseinkommen von 74.000 Euro haben, sind es bei den E-Auto-Interessierten "nur" 48.000 Euro und bei den Skeptiker:innen durchschnittlich 40.000 Euro. 

Ratgeber Elektroautos: Vor- und Nachteile
Vor- und Nachteile von E-Autos Ab wann lohnt sich ein E-Auto?

 

BAFA-Antrag für die E-Auto-Förderung stellen

Die Förderung für E-Autos und PHEV-Fahrzeuge wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt. Hier gilt das Prinzip: Wer den BAFA-Antrag zuerst stellt, wird zuerst gefördert. Entscheidend dafür, wie viel Geld der Staat gibt, ist das Datum der Zulassung. Ab diesem Stichtag kann der Antrag innerhalb eines Jahres gestellt werden. Wer einen Antrag vor der Zulassung stellt, muss mit einer Ablehnung durch das Bundesamt rechnen und kann auch nach der Zulassung keinen neuen Antrag für dasselbe Fahrzeug stellen. Wie man von der BAFA-Förderung profitieren kann, erklären wir in den folgenden Absätzen.

Wer kann die E-Auto-Förderung beantragen?

Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine, auf die ein Fahrzeug zugelassen wird, können Anträge stellen. Wichtig ist, dass nur die Person einen BAFA-Antrag stellen kann, die in den Zulassungspapieren eingetragen ist. Das gilt auch beim Leasing. Für die Antragstellung kann auch eine Vollmacht an Dritte ausgestellt werden.

Welche Autos erhalten die BAFA-Förderung?

Förderfähig sind Neuwagen und junge Gebrauchte. Bei Neuwagen kann die BAFA-Förderung für rein batterieelektrische Fahrzeuge beziehungsweise Autos, die kein CO2 ausstoßen, beantragt werden. Der Netto-Listenpreis des Basismodells (ohne Sonderausstattung) bei Markteinführung des Modells darf maximal 65.000 Euro betragen. Es gilt der Preis, den die BAFA in ihrer Liste der förderfähigen Fahrzeuge aufführt. Seit dem 18. Februar 2020 gibt es die Förderung auch für junge Gebrauchtwagen der Hersteller bei der sogenannten Zweitveräußerung. Dabei handelt es sich um Firmen- und Dienstwagen, die zuvor keine staatliche Förderung erhalten haben und zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs nicht länger als zwölf Monate in erster Hand zugelassen sind. Außerdem dürfen die Fahrzeuge die maximale Laufleistung von 15.000 Kilometern nicht überschreiten, was von einem Sachverständigen oder einer Prüforganisation bestätigt werden muss. Bei jungen Gebrauchten gelten 80 Prozent des Brutto-Listenpreises plus Sonderausstattung abzüglich des Brutto-Herstelleranteils als Schwellenwert für den förderfähigen Kaufpreis. Dieser darf zudem 65.000 Euro nicht überschreiten.

Weitere Voraussetzungen für den BAFA-Antrag

Autobesitzer:innen können die E-Auto-Förderung erst nach der Zulassung des Fahrzeugs beantragen. Zudem muss der Wagen sechs Monate die Antrag stellende Person in Deutschland zugelassen bleiben. Der Antrag darf aber schon vor Ablauf der sechs Monate gestellt werden. Für Leasing-Fahrzeuge gilt eine Mindesthaltedauer von sechs Monaten, bei einer Leasinglaufzeit von bis zu elf Monaten. Bei 23 Monaten maximaler Leasinglaufzeit gilt eine Mindesthaltedauer von 12 Monaten. Ist die Leasinglaufzeit länger als 23 Monate, erhöht sich die Mindesthaltedauer auf 24 Monate.

 

Wie hoch ist der Umweltbonus für E-Autos?

 Netto-Listenpreis bis 40.000 EuroNetto-Listenpreis 40.000 bis 65.000 Euro
Neuwagen-Kauf4500 Euro Staat
2250 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
Neuwagen-Leasing (12-23 Monate)2250 Euro Staat
1125 Euro Hersteller
1500 Euro Staat
750 Euro Hersteller
Neuwagen-Leasing (ab 24 Monate)4500 Euro Staat
2250 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
Gebrauchtwagen-Kauf3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
Gebrauchtwagen-Leasing (12-23 Monate)1500 Euro Staat
750 Euro Hersteller
1500 Euro Staat
750 Euro Hersteller
Gebrauchtwagen-Leasing (ab 24 Monate)3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller
3000 Euro Staat
1500 Euro Hersteller

Wie hoch ist der Umweltbonus für Plug-in-Hybride?

Seit 2023 werden Plug-in-Hybride nicht mehr gefördert.

Gilt die Prämie für mein potenzielles Auto?

Steht das Fahrzeug auf der BAFA-Liste der förderfähigen Autos, kann man für das Auto die Umweltprämie beantragen.

Wie kann man einen BAFA-Antrag stellen?

Den Antrag zur E-Auto-Förderung kann über das Portal des BAFA gestellt werden. Das Bundesamt weist darauf hin, dass die Anträge für die E-Auto-Prämie nur elektronisch gestellt werden können. Es ist auch eine Beantragung über das Nutzerkonto Bund möglich. Ein schriftliches Verfahren wie bei der Abwrackprämie wird nicht angeboten. Möglicherweise kann aber auch der Automobilverkäufe:innen diese Schritte erledigen.

Welche Unterlagen sind nötig?

Für die Antragstellung muss die Fahrzeugrechnung mit ausgewiesenem Herstelleranteil an der Umweltprämie im Online-Portal hochgeladen werden. Bei Gebrauchtwagen ist zusätzlich ein Nachweis über den Listenpreis des Neufahrzeugs (DAT-Deutsche Automobil Treuhand, Schwacke GmbH oder Neufahrzeugrechnung) erforderlich. Zudem gelten beim Leasing bestimmte Regelungen: Hier müssen die verbindliche Bestellung zum Leasingvertrag, der Leasingvertrag selbst sowie die interne Kalkulation eingereicht werden. 

Wie lange wird gefördert und welche Fristen gelten?

Laut Angaben des BAFA gibt es die E-Auto-Prämie auch rückwirkend für Kauf- oder Leasingverträge, die ab oder am 18. Mai 2016 abgeschlossen wurden und die Bedingungen der Förderrichtlinie erfüllen. Nach erfolgreicher Prüfung wird das Geld auf das Konto der Antragsteller:innen überwiesen. Der Umweltbonus in seiner aktuellen Form läuft noch bis der Fördertopf von 2,5 Milliarden Euro ausgeschöpft ist. Ob es im Anschluss eine weitere Maßnahme geben wird, ist noch offen.

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