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Geht auch ganz einfach:

Fahren ohne Führerschein: Diese Strafe droht! Fahren ohne Fahrerlaubnis ist strafbar

AUTO ZEITUNG
Inhalt
  1. Strafen drohen beim Fahren ohne Führerschein
  2. Welche Strafen drohen?
  3. Haftet die Versicherung bei eine Unfall?

Das Fahren ohne Führerschein ist kein Kavaliersdelikt. Wer auf öffentlicher Straße ohne gültige Fahrerlaubnis Auto fährt, riskiert harte Strafen und Bußgelder.

Wer keinen Führerschein hat, probiert es einfach mal aus: Eine kurze Runde mit dem Auto auf dem Parkplatz drehen und Erfahrung sammeln. Gesetzlich ist das Fahren ohne Führerschein aber verboten. Wer Feldwege oder öffentliche Parkplätze nutzt, um mit den Eltern, dem Ehemann oder einem Freund eine Runde zu drehen und ein bisschen Erfahrung am Steuer zu sammeln, riskiert hohe Strafen. Eigentlich sollte das kein Problem sein, meinen viele. Doch das kleine Übungsstündchen bestraft der Gesetzgeber hart. Eine Ausnahme sind Privatgelände und Verkehrsübungsplätze. Auf privatem Gelände kann ein Auto ohne Führerschein gesteuert werden. Zumindest verbietet es das Gesetz nicht. Entscheidend ist, ob das Gelände für andere Verkehrsteilnehmer unzugänglich ist. Ein Feldweg, ein Parkplatz oder ein Grundstück ist nur dann privat, wenn "es umfriedet ist", sagt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Der Bereich muss durch eine Schranke, einen Zaun oder eine Mauer abgesperrt sein. Ein Freifahrtschein für private Gelände ist das aber nicht. "Der Besitzer des Grundstücks muss ausdrücklich einwilligen", erklärt Hübner.

Wird der Führerschein bald überflüssig? Video:

 
 

Strafen drohen beim Fahren ohne Führerschein

Wer beim Fahren ohne Führerschein im öffentlichen Raum erwischt wird, muss neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe auch damit rechnen, dass er für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf. Und auch der Beifahrer muss sich auf erhebliche Konsequenzen einstellen. Wenn er einen Führerschein besitzt, muss er ihn unter Umständen abgegeben. Drei Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg kommen dazu, ebenso eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU). Wer auf der sicheren Seite sein will, fährt besser auf einem Verkehrsübungsplatz der Automobilclubs oder in eine Fahrschule. Dort können Anwärter in der Regel ab 16 Jahren ihre Runden ohne Fahrerlaubnis drehen. Mitfahren muss jedoch ein Fahrberechtigter.

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Welche Strafen drohen?

Laut Straßenverkehrsgesetz (StVG) müssen Personen ohne Fahrerlaubnis mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen, wenn sie ein Auto steuern. "Mit Grund: Der Gesetzgeber will jedes Risiko vermeiden, dass Menschen im Straßenverkehr verletzt werden", sagt Johannes Hübner vom Automobilclub von Deutschland (AvD). Auf öffentlichen Straßen, Feldwegen oder Parkplätzen ist das Fahren ohne Führerschein verboten.

 

Haftet die Versicherung bei eine Unfall?

Die Haftpflichtversicherung kommt bei Unfällen für Schäden an anderen Autos auf. Das gilt auch, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hat. Ein Grund zur Entspannung ist das für den Halter aber nicht: "Die Versicherung wird sich das Geld zurückholen", sagt Johannes Hübner vom AvD. Die Versicherung könne Anspruch auf Regress erheben, da der Halter sicherstellen müsse, dass der Wagen von Fahrberechtigten gelenkt wird. Kommt bei einem Unfall jemand zu schaden, muss sich der Halter unter Umständen auf die Zahlung einer lebenslangen Rente einstellen.

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