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Geht auch ganz einfach:

Winterreifen: Alpine-Symbol (Schneeflocke) ist Pflicht Auf das Alpine-Symbol achten

Alexander Koch 29.09.2022

Bislang reichte das bekannte M+S-Zeichen als Winterreifen-Kennzeichnung aus. Für seit 1. Januar 2018 produzierte Winter- oder Allwetterreifen ist das sogenannte Alpine-Symbol (Schneeflocke) Pflicht. Eine Übergangsphase für ältere Winterreifen gilt bis September 2024!

Seit dem 1. Januar 2018 ist die Winterreifen-Definition nur erfüllt, wenn auf der Flanke neben dem herkömmlichen und bekannten M+S- auch das Alpine-Zeichen (Schneeflocke) zu finden ist. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte (siehe Bild) ist für alle Winterreifen Pflicht. Das bisherige M+S-Zeichen reicht nicht mehr aus, wenn man mit entsprechenden Reifen bei winterlichen Bedingungen fahren will. Wer nun befürchtet, er müsse seine Winterreifen sofort austauschen, kann aber aufatmen: Bis zum 30. September 2024 gilt eine Übergangsfrist, in der bereits hergestellte Winterreifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht erfüllen. Allerdings empfiehlt es sich durchaus, schon bald auf neue Winterreifen mit dem "Alpine"-Zeichen umzurüsten, da sie ihre Qualität bei einem genormten Bremstest auf Schnee beweisen müssen. Das war für die Winterreifen-Kennzeichnung M+S noch nicht erforderlich. >> Hier bei Vergölst die passenden Winterreifen finden

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Neue Winterreifen-Kennzeichnung im Video:

 
 

Winterreifen: Alpine-Symbol (Schneeflocke) ist Pflicht

Von dem neuen Alpine-Symbol (Schneeflocke) unbeeindruckt bleibt die Regelung zur Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und Schneematsch müssen Winter- oder Ganzjahresreifen mit der entsprechenden Kennzeichnung aufgezogen sein. Sonst drohen ein Bußgeld in Höhe von 60 oder 80 Euro, je nach Behinderung des Straßenverkehrs zudem ein Punkt in Flensburg und im Falle eines Unfalls spürbare Auswirkungen auf die Kasko- und Haftpflichtversicherung. Neu ist hingegen, dass auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und einem Punkt rechnen muss, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen zulässt. Diese Regelung dürfte insbesondere Autovermieter betreffen. Mehr zum Thema: Winterreifen-Test für SUV

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