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Teilkasko/Vollkasko: Diese Versicherung passt Der Unterschied zwischen Vollkasko- und Teilkaskoversicherung

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Kaskoversicherung
Foto: Imago
Inhalt
  1. Kfz-Versicherung: Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko
  2. Kosten von Vollkasko- und Teilkaskoversicherung im Vergleich
  3. Für wen eignet sich welche Kaskoversicherung
  4. Darauf bei der Kfz-Versicherung achten

Auf der Suche nach der richtigen Kfz-Versicherung kommt auch meist die Frage nach Teilkasko oder Vollkasko auf. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. Zudem gibt sie Tipps, welche Versicherung und Leistung sich für welches Auto lohnt.

Wer ein eigenes Auto besitzt und es im Straßenverkehr bewegen möchte, kommt um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben. Doch wann lohnt sich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung und ab welchem Zeitpunkt ist ein Tarifwechsel zu empfehlen? Bei welchen Punkten macht sich der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko und bei welchen Kosten sich die Schadenfreiheitsklasse bemerkbar? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Autoversicherung klären wir hier. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Kfz-Versicherung: Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko

Der Hauptunterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung besteht im Umfang der Schadenabdeckung. Gut zu wissen:  In der Vollkaskoversicherung ist immer auch der Schutz der Teilkaskoversicherung enthalten. Beide Arten der Kaskoversicherung decken Schäden am eigenen Auto ab, während die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Sach- und Personenschäden aufkommt, die man mit dem Auto anderen zugefügt hat.

Teilkaskoversicherung
Mit einer Teilkaskoversicherung sind Schäden am eigenen Auto abgedeckt, die durch äußere Einflüsse verursacht werden, wie zum Beispiel Wetter, Diebstahl oder Tiere. Dazu zählen üblicherweise:

  • Entwendung durch Raub/Diebstahl (oft auch Unterschlagung, Erpressung)

  • Unmittelbare Elementarschäden (Sturmschäden, Blitzeinschlag, Hagelschaden, Überschwemmung, Schnee durch Dachlawine)

  • Glasbruch (z.B. durch Steinschlag oder Hagel – Schadensregulierung meist ohne Selbstbeteiligung)

  • Kurzschluss, Brand & Explosion (oft auch Schäden beim E-Auto/Hybrid-Laden)

  • Tierbiss (Achtung: Günstige Tarife decken oft keine Folgeschäden ab)

  • Tierunfall (Achtung: Günstige Tarife kommen oft nur für Haarwildunfälle laut § 2 Bundesjagdgesetz auf.)

Der mit Abstand häufigste Schaden, den Teilkaskoversicherungen 2020 in Deutschland reguliert haben, ist mit über 1,9 Millionen Fällen der Glasbruch, so die Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Dahinter ist der Wildschaden mit rund 272.000 Fällen platziert, gefolgt von Marderbissen (~ 217.000 Fälle) und Elementarschäden (~ 131.000 Fälle).

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Vollkaskoversicherung
Bei einer Vollkaskoversicherung sind nicht nur alle Schäden abgedeckt, die auch die Teilkaskoversicherung übernimmt. Die Versicherung zahlt auch bei selbst verschuldeten Schäden. Kommt durch ein falsches Verhalten oder eine Fehleinschätzung das Auto zu Schaden, ist man also abgesichert.

  • Unfall/Totalschaden durch Eigenverschulden

  • Vandalismus/Fahrerflucht

  • Tierbiss (auch Folgeschäden)

  • Tierunfall (jede Tierart)

Nicht abgedeckt von der Vollkaskoversicherung ist in der Regel ein zerstochener Reifen, denn hier möchten sich Versicherer laut Allianz Direkt vor Versicherungsbetrug schützen. Auch bei Unterschlagung (z.B. das nicht Zurückgeben nach Überlassung – hier unterscheidet das Gesetz zum Diebstahl) haftet nicht jede Versicherung. Wenn einem also das eigene, beispielsweise zur Probefahrt überlassene, Auto nicht zurückgebracht wird, besteht nicht immer ein Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Versicherungspolicen, die Unterschlagung ohne Einschränkung absichern. Wenn man einen Diebstahl provoziert, etwa wenn man das Auto mit laufendem Motor und offener Tür abstellt, zahlt die Versicherung bei der Entwendung des Autos in der Regel ebenfalls nicht. Bei vielen Versicherungen muss man auch den sogenannten „Verzicht auf Einwand/Einrede der groben Fahrlässigkeit“ extra bezahlen. Mit dieser Klausel sichert sich der:die Versicherungsnehmer:in ab, dass die Versicherung bei einem Schaden nicht einwendet, dass er grob fahrlässig verursacht wurde und deshalb kein Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, vorsätzliche Beschädigungen sowie Schäden, die bei legalen oder illegalen Rennen entstehen. Somit haftet die Versicherung beispielsweise nicht bei Touristenfahrten auf der Nordschleife. Auch bei Schäden aufgrund eines Krieges verweigern die meisten Policen eine Absicherung.

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Kosten von Vollkasko- und Teilkaskoversicherung im Vergleich

In die Kostenberechnung einer Versicherung fließen die Typ- und Regionalklasse sowie die Schadenfreiheitsklasse (SF) mit ein. Die Typklasse gibt an, wie oft ein Fahrzeugmodell in Schadenfälle verwickelt ist. Obwohl die Werte für die Versicherer unverbindlich sind, halten sie sich daran. Die Regionalklasse spiegelt die Diebstahl- und Unfallhäufigkeit in den Zulassungsbezirken wider. Gut zu wissen: Viele Versicherungen verwenden die Postleitzahl als Berechnungsgrundlage. Ein Schadenfreiheitsrabatt nach Höhe der SF-Klasse wird nur bei der Kfz-Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung einbezogen. Auf die Teilkasko hat die SF-Klasse keinen Einfluss. Auch der vereinbarte Selbstbehalt bei einer Kaskoversicherung beeinflusst den Preis. Je nach Versicherungsunternehmen und Grundabdeckung kann die Versicherung auch mit optionalen kostenpflichtigen Leistungen erweitert werden.

Beispielrechnung
Zum Tarif-Vergleich haben wir das Profil eines typischen Versicherten zugrunde gelegt: Der 45-jährige Single wohnt zur Miete in Köln. Er fährt mit seinem VW Golf 1.0 TSI (110 PS), Baujahr 2018, rund 12.000 Kilometer im Jahr und parkt sein Auto auf der Straße. Der Fahrer besitzt die Schadenfreiheitsklasse 15 und wählt eine Selbstbeteiligung von 300 Euro in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Alle hier aufgeführten Beispiele beinhalten keine Werkstattbindung und schließen, wenn nicht anders aufgelistet, eine Versicherungssumme von 100 Millionen. Euro, eine Mallorca-Police (Schutz für Mietwagen im Ausland) und in der Kaskoversicherung neben den üblichen Leistungen (siehe oben) Tierbiss und Folgeschäden, grobe Fahrlässigkeit sowie Unfälle mit allen Tierarten und den Transport auf einer Fähre oder Schiff mit ein (Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit).

Classic-Tarif der HUK24

Smart-Tarif der Allianz 

Motor-Komfort-Tarif der HDI

Kfz-Haftpflicht
210,76 Euro jährlich

Kfz-Haftpflicht
326,02 Euro jährlich

Kfz-Haftpflicht
275,01 Euro jährlich

Kfz-Haftpflicht + Teilkasko
299,01 Euro jährlich

  • Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung
  • Nicht versichert: Transport auf Fähre oder Schiff

 


 

Kfz-Haftpflicht + Teilkasko
390,07 Euro jährlich

  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • Glasschäden mit Partnerbindung
  • Sonderausstattung
  • Überführungs- und Zulassungskosten bei Totalschaden
  • Nicht versichert: grobe Fahrlässigkeit
     

Kfz-Haftpflicht + Teilkasko
369,12 Euro jährlich

  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • Leuchtmittelersatz nach Glasschaden
  • Sportgeräte bis 1500 Euro
  • Nicht versichert: Transport auf Fähre oder Schiff
  • Nicht versichert: Unterschlagung

Kfz-Haftpflicht + Vollkasko
443,32 Euro jährlich

  • Neupreisentschädigung bis 24 Monate nach Erstzulassung
  • Zahlungsunfähigkeit/nicht Haftbarkeit von Unfallbeteiligten
  • Hochvoltbatterie-System bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

 

Kfz-Haftpflicht + Vollkasko
627,83 Euro jährlich

  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • Glasschäden mit Partnerbindung
  • Sonderausstattung
  • Überführungs- und Zulassungskosten bei Totalschaden
  • Softwareschaden durch Hackerangriff
     

Kfz-Haftpflicht + Vollkasko
520,21 Euro jährlich

  • 12 Monate Kaufpreisentschädigung
  • Leuchtmittelersatz nach Glasschaden
  • Sportgeräte bis 1500 Euro
  • Eigen-Kollisionsschäden für privat genutzte Pkw
  • Nicht versichert: Unterschlagung
     

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Für wen eignet sich welche Kaskoversicherung

Bei der Abwägungen, welche Versicherung die passende ist, sollten folgende Kriterien eine Rolle spielen:

  • Wie gestaltet sich die finanzielle Situation?

  • Wie viel ist das Fahrzeug wert?

  • Wie hoch soll die Absicherung sein?

Bei Neuwagen oder sehr jungen Fahrzeugen ist in den meisten Fällen eine Vollkaskoversicherung zu empfehlen. Auch Cabrios mit Stoffverdeck profitieren bei Vandalismus von einem Vollkaskoschutz. Viele Versicherungen raten zur Vollkasko bis zu einem Fahrzeugalter von rund fünf bis sieben Jahren. Doch auch bei älteren Gebrauchtwagen kann der Wert des Autos sehr unterschiedlich ausfallen. Zur Orientierung: Wenn der Totalverlust des Wagens das eigene Budget zu stark belastete oder man beruflich auf das Auto angewiesen ist, kann eine Vollkaskoversicherung sinn voll sein. Da für Führerscheinneulinge ein erhöhtes Unfallrisiko gilt, ist auch für ein gemeinsam genutztes Familienauto eine hohe Absicherung ratsam. Die höheren Versicherungskosten können durch einen höheren Selbstbehalt oder die Zustimmung zur Werkstattbindung gedrückt werden. Zudem greift – wie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung – auch bei der Vollkasko die SF-Klasse.

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Darauf bei der Kfz-Versicherung achten

  • Wer einer Werkstattbindung zustimmt, muss im Schadensfall für die Reparatur in eine von der Versicherung ausgewählte Werkstatt fahren. Lassen Versicherungsnehmer:innen ihr Auto in einer anderen Werkstatt reparieren, erstattet die Versicherung nicht die gesamten oder schlimmstenfalls gar keine Werkstattkosten. Wer nur in die Werkstatt des Vertrauens fahren möchte, sollte auf den Rabatt von üblicherweise 20 Prozent, den die Werkstattbindung mit sich bringt, verzichten. Vorsicht ist auch bei Gebrauchtwagen mit Finanzierung geboten: In den Verträgen können Werkstätten eines Herstellers vorgeschrieben sein. Es gibt aber auch Vorteile: Wer sich für die bei Versicherungen oft auch Werkstatt-Service genannte Bindung entscheidet, profitiert meist auch von einem Hol-und-Bring-Service und einem kostenlosen Ersatzwagen während der Reparaturzeit. Zudem garantiert die Versicherung, dass ihre Partnerwerkstätten einen hohen Qualitätsstandard erfüllen und Originalteile verwenden.

  • Bei der Versicherung eines Neuwagens oder eines neu gekauften Autos sollten Versicherungsnehmende darauf achten, wie lange die Versicherung im Falle eines Totalschadens den Neu- oder Kaufpreis ohne Abzüge erstattet. Häufig bieten höherpreisige Tarife oder Extra-Leistungen eine verlängerte Kaufpreisentschädigung. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums wird nur noch der Wiederbeschaffungswert erstattet.

  • Für jedes Jahr ohne Kaskoschaden gibt es eine höhere Klasse und der jährliche Beitrag für die Kfz-Haftpflicht oder Vollkasko sinkt. Wenn die Versicherung jedoch nach einem Unfall zahlen muss, erfolgt eine Zurückstufung der Schadenfreiheitsklasse (SF). Ein Rabattschutz verhindert das. Aber Vorsicht: Bei einem Wechsel teilt die alte Versicherung der neuen die reguläre, schlechtere SF-Klasse mit. Damit sind Versicherte praktisch an den alten Anbieter gebunden.

  • Unter grobe Fahrlässigkeit fallen bereits kleine Ablenkungen am Steuer, wie zum Beispiel Essen. Verzichtet eine Versicherung nicht auf den Einwand der Groben Fahrlässigkeit, müssen sich Versicherungsnehmende anteilig am Schaden beteiligen.

  • Wer mit einem Mietwagen im Ausland unterwegs ist und einen Unfall hat, ist nur durch die niedrige Deckungssumme der Haftpflicht des jeweiligen Landes abgesichert. Wurde jedoch eine Mallorca-Police abgeschlossen, übernimmt diese die Differenz.

  • Viele Kfz-Versicherungen ersetzen beschädigtes oder gestohlenes Zubehör oder Sonderausstattung nur dann, wenn es fest mit dem Auto verbunden ist, wie etwa ein nachgerüstetes Radio. Ein mobiles Navi oder ähnliches ist jedoch nicht abgesichert. Welche Gegenstände von der Police berücksichtigt sind, sollte vor Abschluss geklärt sein.

  • Je nach Teilkasko-Tarif können Folgeschäden nach Marderbissen oder anderen Schäden durch Tiere nicht abgedeckt sein. Bei Abschluss einer Kfz-Versicherung ist es daher empfehlenswert, auf eine Mitversicherung von Folgeschäden durch Tierbisse zu achten. Je nach Tarif können diese nämlich von der Versicherung ausgeschlossen sein. In diesem Falle wird nur das durchgebissene Kabel, aber nicht etwa der dadurch entstandene Motorschaden ersetzt.

  • Die günstigsten Teilkasko-Tarife verzichten häufig auf eine Abdeckung von Unfällen mit Tieren, die nicht zum Haarwild zählen. Das schließt den Versicherungsschutz beispielsweise bei einem Unfall mit einem Hund aus. Darum empfiehlt sich ein Tarif, der alle Tierunfälle mit einschließt.

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