Coronavirus: Auto richtig reinigen & desinfizieren
So das Auto frei von Coronaviren halten
Auch im Auto sollten wir derzeit verstärkt auf Hygiene achten, um die Verbreitung des Coronavirus so gut es geht einzudämmen. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie Autofahrer ihren Wagen jetzt richtig reinigen und desinfizieren!
Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, ist Hygiene derzeit eines der wichtigsten Mittel: Daher sollten auch Fahrzeugbesitzer ihr Auto richtig reinigen und desinfizieren, um es weitestgehend keimfrei zu halten und Ansteckungen vorzubeugen. Carsharing- und Mietwagenunternehmen haben bereits angekündigt, ihre Fahrzeuge in den kommenden Wochen häufiger reinigen und desinfizieren zu lassen. Zuallererst sollten sie dafür sorgen, dass die Größe der Oberfläche, an der Viren haften können, minimiert wird. Autofahrer sollten ihren Wagen deswegen von unnötig mitgeführten Gegenständen und Müll befreien. Das gilt insbesondere für benutzte Taschentücher. Anschließend kann mit der Reinigung begonnen werden. Desinfektionsmittel, die zur Zeit in vielen Drogerien und Supermärkten nicht mehr verfügbar sind, werden dazu übrigens nicht zwingend benötigt. Mehr zum Thema: Auswirkungen des Coronavirus auf die Autobranche
Coronavirus: Hygiene im Auto –? Tipps! (Video):
Coronavirus: Auto richtig reinigen & desinfizieren
Autobesitzer, die ihr Auto in Zeiten der Ausbreitung des Coronavirus richtig reinigen und desinfizieren wollen, können auf handelsübliche Handseife oder Geschirrspülmittel zurückgreifen. Wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestätigt, zerstören die darin enthaltenen Chemikalien die Viren. Denn das Virus ist von einer schützenden Fettschicht umgeben. Wird diese durch Fettlöser, zum Beispiel durch die Tenside der Reinigungsmittel (Einwirkzeit 20 Sekunden), aufgelöst dann fallen die Viren in sich zusammen – sterben ab und werden somit unschädlich. Allerdings sollten die verwendeten Mittel so mild sein, dass sie empfindliche Oberflächen im Autoinnenraum nicht angreifen und eventuell beschädigen. Außerdem eignen sich spezielle Cockpitreiniger zur Reinigung von Leder- und Kunststoffoberflächen im Fahrzeug. Desinfektionsmittel hingegen sollten nicht verwendet werden, ohne ihre Wirkung auf das Material vorher an einer unauffälligen Stelle zu testen. Außerdem gilt es zu beachten, dass sie keinen Schmutz entfernen und somit eine Reinigung nicht ersetzen können. Im Zweifel sollten aber vor allem Personen, die zu einer Risikogruppe gehören, sicherheitshalber einzelne Teile mit wirksamen Mitteln desinfizieren. Gleiches gilt im Falle des Verdachts, dass eine infizierte Person im Auto gesessen haben könnte.
Reinigen & desinfizieren: So haben Coronaviren im Auto keine Chance
Egal mit welchem Mittel Autobesitzer ihr Fahrzeug reinigen – die Vorgehensweise ist in allen Fällen die gleiche: Nach dem Auftragen auf die zu desinfizierenden Oberflächen sollten Seife, Spülmittel & Co einige Zeit einwirken können. Im Anschluss sollten sie dann mit einem feuchten Tuch wieder gründlich entfernt werden. Die Chemikalien dauerhaft auf den Oberflächen zu belassen, ist dagegen nicht zielführend. Wichtig dabei ist, dass Autofahrer wirklich alle Oberflächen, die man mit der Hand berührt, reinigen. Neben Lenkrad, Schaltknauf, Griffen, Touchscreens und anderen Bedienelementen gehören auch der Innenspiegel, der Griff der Kofferraumklappe, der Hebel zum Entriegeln der Fronthaube sowie Tankdeckel und -verschluss dazu. Wer sich für die Fahrt zwischen verschiedenen Fahrzeugen entscheiden kann, zum Beispiel beim Carsharing, sollte sich für das Modell entscheiden, das am leichtesten zu reinigen ist. Zu guter Letzt sollten Autofahrer nach dem Reinigen und Desinfizieren die verwendeten Tücher und Schwämme erst gründlich ausspülen und dann bei mindestens 60 Grad waschen. Und natürlich: Hände waschen vor und nach der Autoreinigung nicht vergessen! Beim Tanken wird empfohlen, die bereitgestellten Dieselhandschuhe zu nutzen – ganz egal, ob Autofahrer Diesel oder Benzin tanken.
Coronaviren im Auto: Kindersitze nicht desinfizieren
Auch wenn vor allem auf dem Kindersitz im Auto alle Arten von Dreck landen können, sollte dieser keinesfalls mit Desinfektionsmittel behandelt werden. Denn die bestehen meist aus aggressiven Inhaltsstoffen und enthalten häufig Alkohol – beides kann Haut und Schleimhäute von Kleinkindern und Babys angreifen. Grundsätzlich sollten für Kindersitze nur Reinigunsmittel verwendet werden, die frei von Phosphaten und Lösungsmitteln sind. Bei vielen Modellen ist es zudem möglich, den Sitzbezug bei 30 Grad in der Maschine zu waschen.
Coronavirus: Innenraumfilter der Klimaanlage erneuern
Wer ohnehin gerade dabei ist sein Auto zu reinigen und zu desinfizieren, um sich vor Coronaviren zu schützen, sollte auch gleich den Innenraumfilter seiner Klimaanlage erneuern. Unabhängig von der Ausbreitung des Coronavirus wird empfohlen, dies mindest einmal jährlich zu tun, damit sich in dem System keine Keime einnisten können. Umluft ist tabu: Bei dieser Schaltung werden im Zweifel Keime aus dem Innenraum angesaugt und anschließend wieder in diesen zurückgeschleudert.
Mundschutz gegen Coronaviren beim Autofahren tragen?
Während der Ausbreitung des Coronavirus tragen immer mehr Menschen einen Mundschutz. Wer diesen auch beim Autofahren aufsetzen will, muss jedoch einige Dinge beachten. So müssen etwa die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sein, damit man für andere noch klar erkennbar bleibt. Ansonsten droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, wie Rechtsanwältin Daniela Mielchen aus Hamburg mit Verweis auf die Straßenverkehrsordnung erklärt. "Eine Mund- und Nasenmaske zum Corona-Schutz etwa müssen Autofahrer am Steuer daher absetzen", informiert etwa der Automobilclub von Deutschland (AvD). Lässt sich ein Verkehrsteilnehmer im Nachhinein etwa auf einem Blitzerfoto nicht identifizieren, kann die Straßenverkehrsbehörde für Fahrzeughalter zudem das Führen eines Fahrtenbuchs anordnen. Dem ADAC zufolge handhaben die Bußgeldbehörden dies zur Zeit jedoch großzügiger, wodurch von der einen oder anderen Ahndung abgesehen wird, insbesondere bei gewerblichen Fahrten (Taxi, Paketdienst). Darüber hinaus darf ein Mundschutz auch nicht die Sicht der Fahrenden stören. Geregelt wird das Maskierungsverbot seit 2017 im Paragraph 23, Absatz 4 der Straßenverkehrsordnung. Demzufolge sind übrigens auch Karnevalsmasken, Schleier, Nikab, andere Schutzmasken oder ein über den Mund gezogener Schal tabu. Was für die Fahrer gilt, ist für die anderen Insassen im Auto egal: Sie dürfen jederzeit eine Maske tragen – unabhängig von Größe und Beschaffenheit. Auch für Motorradfahrer gilt eine Ausnahme, da sie ohnehin während der Fahrt einen Schutzhelm tragen müssen.