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Handy am Steuer: Strafe, Probezeit, StVO, Punkte Die Strafen für das Handy am Steuer

AUTO ZEITUNG 19.06.2020
Inhalt
  1. Strafe, Bußgeld & Punkte: Die StVO zum Handy am Steuer
  2. Handy am Steuer in der Probezeit & Wiederholungstäter
  3. Handy am Steuer: Einspruch & Beweis
  4. Gefahr durch Handy am Steuer: Blindflug

Die Benutzung des Handys am Steuer ist nach § 23 der StVO verboten. Wir sagen, wie hoch die Strafe ist, ob Punkte drohen und ob ein höheres Bußgeld in der Probezeit fällig ist. Und: Das muss man bei Beweis und Einspruch beachten.?

Das Handy am Steuer ist verboten. 2017 wurde § 23 der Straßenverkehrsordnung (StVO) dahingehend deutlich verschärft und die Strafen angehoben. Nicht nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr ist verboten, sondern auch die Bedienung sämtlicher anderer Funktionen des Geräts. Sogar das Tippen auf das Display, um die Uhrzeit zu lesen, ist nicht erlaubt (Az.: 1 Ss 1/14). Bußgeld und Punkte richten sich dabei nach der Schwere der Gefährdung des Straßenverkehrs. Wird man bei der Benutzung des Handys am Steuer erwischt, beläuft sich das Bußgeld auf mindestens 100 Euro sowie einen Punkt. Kommt eine Gefährdung hinzu, beträgt die Strafe schon 150 Euro, zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot. Kommt es zu einer Sachbeschädigung, sind noch einmal 50 Euro mehr fällig: 200 Euro plus zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot. Der Begriff "Handy" ist allerdings irreführend, denn das Verbot umfasst sämtliche elektronischen Geräte, die der Kommunikation, Information und Organisation dienen. Dazu zählen neben Handys unter anderem auch Smartphones, Autotelefone, Tablets, E-Book-Reader, Smartwatches, Notebooks, Diktiergeräte, Navigationsgeräte, Fernseher, MP3-Player und VR-Brillen. Ab dem 1. Juli 2020 sind auch ausdrücklich Funkgeräte verboten (§ 52 Absatz 4 StVO). Die Geräte dürfen während der Fahrt nur bedient werden, wenn sie sich in einer Halterung befinden und auch nur dann, wenn ein kurzer Blick auf das Gerät reicht und es die Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse erlauben. Das Bloße in die Hand nehmen ist nicht verboten: Man darf das Gerät im Auto auch während der Fahrt verlegen - etwa, um an einen anderen Gegenstand zu kommen (Az. 2 Rb 24 Ss 1269/18). Auch das Anstecken eines Ladekabels ist während der Fahrt erlaubt ( ?Az. 4 RBs 92/19). Steht das Fahrzeug und ist der Motor komplett abgeschaltet, darf man das Handy am Steuer in die Hand nehmen und bedienen. Dies gilt ausdrücklich nicht an der Ampel oder wenn der Motor nur durch die Start-Stopp-Funktion ausgeschaltet ist. Auch Radfahrer haben ein Steuer: Wird man mit dem Handy am Lenker erwischt, sind 55 Euro Bußgeld fällig.

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So verjährt der Bußgeldbescheid (Video):

 
 

Strafe, Bußgeld & Punkte: Die StVO zum Handy am Steuer

Das Verbot des Handys am Steuer gilt zwar pauschal, dennoch sind es einzelne Fälle, die die Benutzung genauer definieren. Wie lang eine "kurze Blickzuwendung" letztendlich ist, müssen Gerichte im Einzelfall bestimmen. Der Gesetzgeber macht dazu keine genaueren Zeitangaben. Das Drücken einer Funktionstaste, um zu prüfen, ob das Gerät noch funktioniert, ist verboten (Az. 3 Ws (B) 160/19 - 122 Ss 66/19). Gleiches gilt für das Kühlen eines heiß gewordenen Handys vor der Lüftungsdüse, da der Fahrer nicht mehr beide Hände zum Fahren frei hat (Az. 3 Ws (B) 50/19). Die Benutzung der Videotelefonie ist ebenfalls untersagt, weil der Fahrer hierzu mehr als eine kurze Blickzuwendung tätigen muss (Az. 50 OWi 775 Js 15999/18 (332/18)). Hält man das Gerät in der rechten Hand und das Display leuchtet in Richtung Oberkörper, begeht man bereits einen Handyverstoß (Az. 3 Ws (B) 273/19). Eine Sprechbewegung muss dann nicht nachweisbar sein. Apropos Sprechen: Verfügt das Gerät über eine Sprachsteuerung, so darf man diese auch bei laufendem Motor benutzen und beispielsweise Nachrichten diktieren. Das Telefonieren ist nur mit einer Freisprecheinrichtung erlaubt – egal ob nachgerüstet oder ab Werk im Fahrzeug vorhanden. Wird man mit dem Handy am Ohr geblitzt, begeht man mehrere Ordnungswidrigkeiten gleichzeitig, man spricht in diesem Fall von Tateinheit. Bedeutet: Die Bußgelder werden nicht komplett addiert. Im Normalfall wird das teurere Bußgeld fällig und das günstigere Vergehen addiert sich nur zur Hälfte.

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Handy am Steuer in der Probezeit & Wiederholungstäter

Befindet man sich noch in der Probezeit, wenn man mit dem Handy am Steuer erwischt wird, drohen noch drastischere Folgen. Weil es als A-Verstoß behandelt wird, wird nicht nur das Bußgeld in Höhe von 100 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig, sondern auch eine Verlängerung der Probezeit um zwei Jahre sowie die Teilnahme an einem Aufbauseminar. Wird man als Fahranfänger mehrfach erwischt, wird der Führerschein eingezogen. Im Extremfall kann die Bußgeldstelle ein darüberhinausgehendes Fahrverbot verhängen. Zu beachten gilt: Auch die Nutzung des Handys auf dem Fahrrad wird als A-Verstoß gewertet. Wiederholungstäter, die bereits aus der Probezeit raus sind, müssen ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen. Das kann bis zu drei Monaten betragen.

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Handy am Steuer: Einspruch & Beweis

Wird man mit dem Handy am Steuer erwischt und hat gute Gründe, die belegen, dass man keine Kommunikationsfunktionen genutzt hat, kann sich ein Einspruch lohnen. Verschiedene Urteile zeigen, dass der Beweis der Nutzung von Telefonfunktionen für die Gegenseite mitunter schwierig sein kann. So folgte das Oberlandesgericht Köln einem Einspruch, weil das Handy lediglich von der Türablage in die Mittelkonsole gelegt wurde. In diesem Fall ist allerdings wichtig, dass das Gerät ausgeschaltet war (Az. 2 Ss OWi 528/06). In einem anderen Fall suchte eine Frau in ihrer Handtasche das klingelnde Handy, um es dem Beifahrer zu geben. Auch hier hat das OLG Köln dem Einspruch der Frau Recht gegeben, weil sie nicht auf das Display schaute (Az. III-1 RBs 284/14). Ein Einspruch vor dem OLG Bamberg war ebenfalls erfolgreich, weil das Handy nur aufgehoben wurde, nachdem es runtergefallen war (Az. 3 Ss OWi 452/07).

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Gefahr durch Handy am Steuer: Blindflug

Wie groß die Gefahr der Benutzung eines Handys am Steuer ist, machen folgende Zahlen deutlich: Eine kurze Ablenkung von drei Sekunden, etwa zum Lesen einer Nachricht, bedeutet bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h einen "Blindflug" über 42 Meter Fahrstrecke. Die blind zurückgelegte Distanz steigt mit dem Tempo: Bei 120 km/h legt man in nur drei Sekunden schon 100 Meter zurück. Strecke wie Zeit, die fehlt, um im Notfall Hindernissen auszuweichen oder auf Fußgänger zu reagieren. Nach einer wissenschaftlichen Studie der Universität Virginia (USA) steigt die Unfallgefahr nach dem Griff zum Handy um das Fünffache und beim Lesen/Tippen einer SMS noch weiter drastisch an – bei der Eingabe einer Telefonnummer sogar auf das Zwölffache. Von daher kann der eindringliche Appell nur lauten: Hände weg vom Handy hinter dem Steuer. Aber auch Nebentätigkeiten wie Essen, Rauchen, Navi- und Radio-Bedienung werden oft unterschätzt. Ein weiteres überraschendes Studienergebnis einer Untersuchung der DA Direkt Versicherung: "Die steigende technische Ausstattung, die eigentlich den Fahrer entlasten soll, kann ebenfalls zur Ablenkung mit fatalen Folgen führen“, sagt Bernd O. Engelien von der DA Direkt Versicherung. Dazu zählen Bordcomputer, komplizierte Multimediasysteme, Navis, Fahrzeug-, Sitz- sowie Klima-Einstellungen mit verschachtelten Menüs am Touchscreen. Statt einer intuitiven Tasten-Betätigung muss mitunter drei- bis viermal getippt, gewischt und zudem jeweils per Blickkontakt kontrolliert werden.

Video Ablenkung beim Fahren: Video
Ablenkung beim Fahren: Video Damit riskieren Autofahrer ihr Leben!

Von Sven Kötter und Holger Ippen

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