Bußgeldkatalog (2021): alt/neu, Fahrverbote Wann Punkte, Bußgeld und Fahrverbot?

Der aktuelle Bußgeldkatalog (2021) beinhaltet alle Bußgelder, Punkte und mögliche Fahrverbote (bzw. Führerscheinentzug). Seit der im April 2020 eingeführten und wenig später teilweise wieder außer Kraft gesetzten StVO-Novelle fragen sich viele: Welche Strafen drohen denn nun bei 21 oder 26 km/h zu schnell, wie viele Punkte gibt es bei Rotlichtverstoß oder Abstandsvergehen?
Im aktuellen Bußgeldkatalog (2021) sind sämtliche Geldstrafen aufgelistet, die Verkehrsteilnehmern auferlegt werden, sobald sie ordnungswidrig gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen – also etwa beim zu schnellen Fahren oder beim Nichtbeachten einer roten Ampel erwischt werden. Allerdings gibt es bereits seit Frühjahr 2020 Streit um die Änderung des Bußgeldkatalogs, der schärfere Strafen wie etwa ein einmonatiges Fahrverbot unter anderem für zu schnelles Fahren vorsieht. Wegen eines Formfehlers gelten allerdings die alten Strafen weiter, ein Kompromiss zwischen den Ländern zeichnet sich bislang nicht ab. Abgesehen davon, gab es jedoch auch zum Jahr 2021 wieder eine Änderung im Bußgeldkatalog. Wir fassen die Änderungen am Bußgeldkatalog der vergangenen Jahre zusammen. Mehr zum Thema: Der Bußgeldrechner
Auto-Posing verboten (Video):
Änderungen beim neuen Bußgeldkatalog 2021
Zum 1. Januar 2021 tritt eine wichtige Änderung im aktuellen Bußgeldkatalog in Kraft: Gaffer müssen künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen, wenn sie Unfallbilder von Verstorbenen machen oder diese filmen. Bislang waren mit Paragraph 201 a StGB nur lebende Personen vor bloßstellenden Aufnahmen geschützt.
Punkte: Dann droht der Entzug der Fahrerlaubnis
Und: Auch weiterhin ist im aktuellen Bußgeldkatalog die Fahrerlaubnis mit acht Punkten weg – vor 2014 brauchte es dafür schon 18 Punkte. Neben Autofahrern sind seit der Reform des Bußgeldkatalogs auch Radfahrer und Fußgänger von Bußgeldern und Punkten betroffen. Fußgänger erhalten aber keine Punkte für Ordnungswidrigkeiten, sie können lediglich mit einem Bußgeld bestraft werden. Wer keine Punkte kassieren oder ein Bußgeld bezahlen will, der sollte sich im Straßenverkehr ordnungsgemäß verhalten. Dazu gehört inzwischen auch, dass jeder Verkehrsverstoß für sich verjährt. Wer seine Fahrerlaubnis verliert, kann diese frühestens nach sechs Monaten neu beantragen.
Alter vs. neuer Bußgeldkatalog: Verwirrungen um StVO-Novelle
Bereits 2020 gab es einige Änderungen für den Bußgeldkatalog. Im Fokus höherer Strafen standen vor allem das Parken in zweiter Reihe sowie auf Geh- und Radwegen, die Rettungsgasse, der größere Abstand zu Fahrradfahren bei Überholvorgängen oder das direkte Überholverbot bei Zweirädern. Entsprechendes Falschparken wird seit dem 28. April 2020 mit bis zu 100 Euro und in gravierenden Fällen auch mit Punkten geahndet. Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, müssen mit einer Geldbuße von bis zu 320 Euro rechnen. Hinzu kommen ein einmonatiges Fahrverbot sowie zwei Punkte in Flensburg. 2020 gibt es zudem ein neues Verkehrsschild, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, muss künftig innerorts ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Die Regelung, dass künftig innerorts 21 km/h mehr als erlaubt ausreichen, um neben 80 Euro Strafe und einem Punkt auch einen Monat Fahrverbot zu kassieren, wurde jedoch wieder gekippt. Auch außerorts sollten nach der StVO-Novelle 26 km/h zu viel bereits für entsprechend härtere Strafen ausreichen. Da Teile der neuen StVO wegen eines Formfehlers rechtswidrig sind, wenden die Bundesländer seit Juli 2020 aber wieder die Regeln des "alten" Bußgeldkatalogs für Fahrverbote an. In unserem Bußgeldkatalog sind bis zur erneuten offiziellen Änderung der Straßenverkehrsordnung und des Bußgeldkatalogs jedoch die im April 2020 in Kraft getretenen Regelungen vermerkt. Unsere Tabelle zeigt derweil die Unterschiede zwischen "alten" und "neuen" Regelungen.
Alte und neue Regelungen zu Fahrverboten im Überblick (Tabelle)
Unklare Regelung bei Fahrverboten/Bußgeldern | ||
Vergehen | "neue" StVO | "alte" StVO |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h innerorts | 80 Euro; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot | 80 Euro; 1 Punkt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h innerorts | 100 Euro; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot | 100 Euro; 1 Punkt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 26 km/h außerorts | 80 Euro; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot | 80 Euro; 1 Punkt |
Geschwindigkeitsüberschreitung ab 31 km/h außerorts | 120 Euro; 1 Punkt; 1 Monat Fahrverbot | 120 Euro; 1 Punkt |
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