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Geht auch ganz einfach:

Schadenfreiheitsklasse übertragen (Kfz-Versicherung) Versicherungsrabatt (SFK) an Kinder weitergeben

Lena Trautermann 27.07.2018
Inhalt
  1. So lohnt sich Schadenfreiheitsklassen-Übertragung
  2. Was ist die Schadenfreiheitsklasse?
  3. An wen Schadenfreiheitsklasse weitegeben?
  4. Welche Voraussetzungen bei SFK-Übertragung?
  5. Rabatt weitergeben: So funktioniert die Übertragung der SFK

Eltern können ihren Kindern bei der Kfz-Versicherung hohe Ausgaben ersparen. Mit der Übertragung der Schadenfreiheitsklasse ermöglichen sie ihrem Nachwuchs höhere Rabatte. Zu jung sollten die Empfänger aber nicht sein. Wir erklären, was bei der Weitergabe der SFK zu beachten ist.

Spätestens, wenn der Nachwuchs die Anschaffung des ersten eigenen Autos plant, stellt sich die Frage, die Schadenfreiheitsklasse (SFK) zu übertragen. Die Höhe der SFK ist abhängig von den unfallfreien Jahren des Versicherungsnehmers. Dabei gilt: Je mehr unfallfreie Jahre, desto höher die SFK und damit der Rabatt auf den Kfz-Versicherungstarif. Die Kinder erhalten mit der Übernahme höhere Rabatte für unfallfreies Fahren, wodurch die Beitragssätze bei ihrer Kfz-Versicherung sinken. Da diese besonders am Anfang sehr hoch sind, können die Rabatte bares Geld sparen. Aber eine Übernahme der Schadenfreiheitsklasse lohnt sich nicht immer, zumal der "Geber", der seine SFK überträgt, eventuell im Nachteil ist. Schließlich tritt er seinen Status komplett ab: Die Schadenfreiheitsklasse ist personengebunden. Verzichtet ein Autofahrer darauf, können die schadenfreien Jahre nicht zurückübertragen werden. Zudem gilt es zu beachten, dass nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden können, wie der Empfänger selbst den Führerschein besitzt. Gerade bei Fahranfängern lohnt sich die Übertragung der SFK deswegen nicht.

So kann man bei der Kfz-Versicherung sparen (Video):

 
 

So lohnt sich Schadenfreiheitsklassen-Übertragung

Für ältere Autofahrer, die ihren Führerschein abgeben wollen, kommt eine Weitergabe der Schadenfreiheitsklasse am ehesten infrage. Sie selbst brauchen ihren Rabatt nicht mehr und können ihn dadurch ohne Nachteile übertragen. Außerdem lohnt sich die Übertragung schadenfreier Jahre von einem Zweitwagen. So fahren viele Neulinge mit einem Auto, das als Zweitwagen auf die Eltern versichert ist. Dadurch sammeln sie jedoch in der Regel keine Rabatt-Jahre, die von Versicherungen später anerkannt werden. Beim Abschluss ihrer ersten Kfz-Versicherung müssen sie dann Einstiegssätze zahlen, die zwischen 80 und 130 Prozent liegen können, obwohl sie mehrere Jahre unfallfrei gefahren sind. Um ihren Kindern vergleichsweise günstige Einstiegskonditionen zu ermöglichen, gibt es für Eltern eine Hintertür: Die Schadenfreiheitsklasse kann für das zweite Auto auf ein Kind übertragen werden, ohne dass der Halter seine Schadensfreiheitsklasse für den Erstwagen verliert. Bei der Gelegenheit der SFK-Übertragung lohnt es sich zudem, den aktuellen Versicherungstarif zu vergleichen und ggf. die Kfz-Versicherung zu wechseln. Die Schadenfreiheitsklasse lässt sich nämlich auch auf andere Versicherer übertragen.

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Was ist die Schadenfreiheitsklasse?

Die Höhe der Schadenfreiheitsklasse bemisst sich nach den Jahren, in denen ein Autofahrer gefahren ist, ohne einen Unfall zu verursachen. Drei unfallfreie Jahre entsprechen demnach SFK 3. Diese Zahl wird von den Kfz-Versicherern in einen Prozentsatz umgerechnet, der als Schadenfreiheitsrabatt vom Versicherungsbeitrag abgezogen wird. Beim Wechsel eines Versicherers ist hier Vorsicht geboten: Die Schadenfreiheitsklasse bleibt zwar erhalten, aber die damit verbundenen Prozente variieren je nach Kfz-Versicherung. Daher lohnt es sich, vor dem Wechsel Tarife zu vergleichen.

 

An wen Schadenfreiheitsklasse weitegeben?

Mögliche Empfänger der Schadenfreiheitsklasse sind Verwandte ersten Grades. Je nach Versicherung kann die SFK aber nicht nur an Kinder und Ehepartner, sondern auch an Geschwister, Enkel oder Lebenspartner übertragen werden. Auch nach einem Todesfall kann die SFK noch bis zu zwölf Monate danach übernommen werden. Aber: Die Übertragung der SFK ist immer nur auf eine Person möglich.

 

Welche Voraussetzungen bei SFK-Übertragung?

Eine der häufigsten Voraussetzungen ist, dass der Empfänger der Schadenfreiheitsklasse regelmäßig mit dem Auto gefahren ist, von dem der Rabatt übernommen werden soll. Das ist jedoch nicht immer der Fall. Zudem können nur so viele schadenfreie Jahre übertragen werden, wie der Empfänger den Führerschein besitzt.

 

Rabatt weitergeben: So funktioniert die Übertragung der SFK

Für die Übertragung der Schadenfreiheitsklasse gibt es bei den Versicherern ein Formular, die sogenannte SFR-Abtretung. Das kann entweder direkt bei der Kfz-Versicherung angefordert werden oder steht in vielen Fällen auf der Website zum Download bereit. Benötigt werden folgende Unterlagen: Fahrzeug- und Vertragsdaten von Geber und Empfänger, Kopie des Führerscheins des Empfängers, Verzichtserklärung des Gebers sowie die jeweiligen Unterschriften. Im Todesfall wird eine Kopie der Sterbeurkunde benötigt.

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