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Kfz-Beleuchtung: Alles zum Licht am Auto Erleuchtendes Wissen

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Inhalt
  1. Welche Lichter gibt es am Auto?
  2. LED-Scheinwerfer und automatisierte Systeme
  3. Beleuchtung bei der HU – was wird geprüft?
  4. So prüft man selbst die Lichter am Auto
  5. Bußgelder bei Verstößen

Die Lichter am Auto sind wichtig für die Sicherheit – nicht nur in der Nacht, sondern auch tagsüber. Diese Autobeleuchtung gibt es, das sind die entsprechenden Lichtsymbole und das ist bei ihrer Nutzung zu beachten!

 

Welche Lichter gibt es am Auto?

Lichter am Auto gibt es mehr, als man vielleicht denkt. Einige sind verpflichtend, andere sollen die Sicht verbessern, sind aber kein Muss. Die Liste bietet eine Übersicht der möglichen/verpflichtenden Kfz-Beleuchtung. In der Bildergalerie sind die entsprechenden Lichtsymbole erläutert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Scheinwerfer am Auto richtig einstellen – Anleitung im Video:

 

Kfz-Beleuchtung in der Übersicht

Das Abblendlicht ist weiß und die wichtigste Beleuchtung am Auto. Es muss in bestimmten Situationen zwingend eingeschaltet werden: Bei Dämmerung und nachts, bei schlechten Sichtverhältnissen wegen Regen, Nebel oder Schneefall, bei Einfahrt in Tunnel, Tiefgaragen/Parkhäusern, und wenn das Auto abgeschleppt wird. Im Gegensatz zu Deutschland ist in manchen Ländern zudem eine generelle Lichtpflicht am Tag vorgeschrieben. Dann muss das Abblendlicht (oder das Tagfahrlicht) immer eingeschaltet sein, sobald das Auto fährt. Das Abblendlicht bietet nicht nur bessere Sicht beispielsweise bei Dunkelheit, sondern sorgt auch dafür, dass man von anderen Verkehrsteilnehmenden besser gesehen wird. Es ist so eingestellt, dass andere Autofahrer:innen davon nicht geblendet werden. Befindet sich allerdings schwere Ladung im Kofferraum oder auf dem Dach, ist es möglich, dass sich der Winkel des Lichtstrahls verändert, da sich das Auto unter dem Gewicht neigt. Dann muss man das Abblendlicht nachjustieren, um einer Blendung entgegenzuwirken. Moderne Fahrzeuge verfügen in der Regel über eine automatische Leuchtweitenregulierung.

Die Schlussleuchte ist rot und wird immer automatisch zusammen mit dem Abblendlicht aktiviert. Es dient dazu, besser von anderen Verkehrsteilnehmer:innen gesehen zu werden und zeigt durch seine Farbe an, in welche Richtung das Fahrzeug orientiert ist.

Das Fernlicht ist weiß und befindet sich vorne am Auto. Die starken Scheinwerfer sorgen dafür, dass bei Nacht die Fahrbahn und Teile der Umgebung gut ausgeleuchtet sind, um eine Sichere Fortbewegung zu gewährleisten. Es ist jedoch nicht erlaubt, das Fernlicht zu aktivieren, wenn das Auto steht, man andere Verkehrsteilnehmer:innen von vorne oder hinten blenden könnte, oder wenn es ausreichend Lichtquellen von außen gibt (Straßenbeleuchtung, Tageslicht). Zudem reflektiert starker Regen, Nebel oder Schnee das grelle Licht der Scheinwerfer, was dazu führen kann, dass sich die Sicht bei eingeschaltetem Fernlicht verschlechtert. Auch bei der Begegnung mit Wildtieren sollte man das Fernlicht ausschalten. Betätigt man die Lichthupe, leuchtet das Fernlicht auf.

Das Tagfahrlicht ist weiß und zählt seit 2011 zu den verpflichteten Lichtern an der Front neuer Automodelle. Ältere Autos sind oft noch nicht mit Tagfahrlichtern ausgestattet. Man kann das Tagfahrlicht nicht manuell einschalten, denn es wird automatisch beim Start des Fahrzeugs aktiviert – allerdings lässt es sich in der Regel über den Bordcomputer deaktivieren. Das Tagfahrlicht dient alternativ zum Abblendlicht dazu, besser von anderen gesehen zu werden.

Das Standlicht oder Begrenzungslicht ist an der Front des Fahrzeugs weiß und am Heck rot. Es eignet sich nicht als Alternative zum Tagfahrlicht. Es ist wesentlich schwächer und dient ausschließlich dazu, das geparkte Fahrzeug als solches erkennbar zu machen, wenn es auf schlecht beleuchteten Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften abgestellt ist oder man es aus rund 50 m Entfernung auch innerorts nicht erkennt.

Nur innerorts darf man hingegen das Parklicht einsetzen. Es befindet sich ebenfalls an der Front (weiß) sowie am Heck (rot) und leuchtet jeweils nur auf der linken oder rechten Seite des Autos. Mit dem Blinkerhebel wähl man die der Straße zugewandten Seite aus, auf der das Parklicht am Auto leuchten soll. Es schaltet sich dann beim Ausschalten der Zündung automatisch ein.

Die Nebelscheinwerfer leuchten weiß (hellgelb ist auch legal) und dürfen nicht nur bei Nebel, sondern auch bei erheblicher Behinderung der Sicht (unter 50 m) aktiviert werden. Sind sie eingeschaltet, darf man aufgrund der dementsprechend herrschenden Sichtverhältnisse nicht schneller als 50 km/h fahren. Bei normalen Sichtverhältnissen dürfen sie nicht leuchten, da sie sonst andere Verkehrsteilnehmenden blenden können. Nutzen Autofahrer:innen die Nebelscheinwerfer falsch, also schalten sie sie ein, obwohl es die Umstände nicht verlangen oder bleiben sie ausgeschaltet, obwohl die Sicht erheblich beeinträchtigt ist, droht eine Strafe (siehe Absatz "Bußgelder bei Verstößen").

Die Bremsleuchten sind rot, befinden sich am Heck und sind mit dem Bremspedal gekoppelt. Seit 1998 ist in Deutschland bei allen neu zugelassenen Automodellen eine dritte Bremsleuchte verpflichtend. Betätigt man das Bremspedal, leuchten die Bremslichter auf. Es signalisiert den anderen Verkehrsteilnehmer:innen, dass man die Geschwindigkeit reduziert. Damit können nachfolgende Autofahrende besser auf die Situation reagieren und Auffahrunfälle vermeiden.

Legt man den Rückwärtsgang ein, leuchten, falls vorhanden, je nach Baujahr ein oder zwei Rückfahrscheinwerfer am Heck weiß auf und bleiben eingeschaltet, solange der entsprechende Gang eingelegt ist. Er soll die Sicht nach hinten verbessern, um das Rangieren zu erleichtern. Legt man einen Vorwärtsgang ein, geht der Rückfahrscheinwerfer automatisch wider aus.

Die Nebelschlussleuchte ist hinten am Auto angebracht und leuchtet rot. Sie darf nur bei sehr dichtem Nebel (Sicht weit unter 50 m) zum Einsatz kommen, um das Auto besser für Nachfolgende sichtbar zu machen. Bei weniger dichtem oder keinem Nebel blendet die Nebelschlussleuchte erheblich und wird zur Gefahr. Darum droht bei falschem Einsatz der Nebelschlussleuchte eine Strafe (siehe Absatz "Bußgelder bei Verstößen").

Die Blinker heißen offiziell Fahrtrichtungsanzeiger, zeigen gelbes/oranges Licht und befinden sich an Front, Heck und seitlich am Auto. Man aktiviert die linken oder rechten Blinker mit dem Blinkerhebel am Lenkrad, um eine Änderung der Fahrtrichtung zu signalisieren. Dazu zählt:

Bei der Betätigung der Warnblinkanlage blinken alle richtungsanzeigenden Lichter gleichzeitig. Vorschriftsmäßig zum Einsatz kommt sie:

Die Kennzeichenbeleuchtung ist weiß und wird automatisch mit dem Abblendlicht aktiviert. Es befindet sich hinten nahe dem Kennzeichen und erhellt dieses.

Diverse Lampen innen dienen als Innenraumbeleuchtung oder zur Kennzeichnung von geöffneten Türen oder der Heckklappe, um eine Kollision zu verhindern.

 

LED-Scheinwerfer und automatisierte Systeme

Durch den Fortschritt der Technik in den letzten Jahren, sind moderne Autos deutlich ausgestattet, was die Qualität und Leuchtkraft der unterschiedlichen Beleuchtungen angeht. Es gibt jedoch auch für viele ältere Fahrzeuge LED-Birnen zum Nachrüsten. So kann die Performance der Lichter legal verbessert werden, ohne das gesamte Scheinwerfer-Modul austauschen zu müssen.

Zudem gibt es unterschiedliche Systeme zur Automatisierung der Kfz-Beleuchtung. Dazu zählen:

  • das Abbiegelicht, das sich automatisch durch die Nutzung des Blinkers oder durch Einlenken aktiviert und eine seitliche Ausleuchtung vor dem Fahrzeug bietet.

  • das Kurvenlicht, das beim Einlenken durch ein mitlenkendes Abblendlicht in Kurven hineinleuchtet oder durch ein kamerabasiertes System schon vor dem Lenkeinschlag die Kurve erkennt und das Scheinwerferlicht entsprechend orientiert.

  • das automatische Abblendlicht, das durch einen Sensor erkennt, ob die Lichtverhältnisse ein Einschalten des Abblendlichts erforderlich machen und diese automatisch aktiviert. Zudem schalten sich die Scheinwerfer beim Ausschalten der Zündung automatisch aus.

  • die automatische Leuchtweitenregulierung, die sicherstellt, dass auch schwer beladene Fahrzeuge mit anderer Neigung nicht den Gegenverkehr blenden.

  • die adaptiven Scheinwerfer, die das Licht automatisch optimal verteilen, ohne den Gegenverkehr zu blenden.

  • der Fernlichtassistent, der automatisch das Fernlicht aktiviert, wenn es die Lichtverhältnisse verlangen und kein Fahrzeug entgegenkommt und automatisch deaktiviert, wenn ein entgegenkommendes Fahrzeug vom System erkannt wird.

  • der dynamische Fernlichtassistent mit Matrix-LED-Scheinwerfer, bei dem das Fernlicht bei Nacht durchgehend aktiviert bleibt und nur einzelne Bereiche automatisch verdunkelt werden, die das System als Verkehrsteilnehmende erkennt, die nicht geblendet werden sollen.

 

Beleuchtung bei der HU – was wird geprüft?

Fährt man mit dem Auto zur Hauptuntersuchung, wird auch die Beleuchtung am Auto gemäß StVZO überprüft. Diese besagt, dass ein Pkw über bestimmte lichttechnische Einrichtungen verfügen muss. Die vollständige Liste lautet:

  • Abblendlicht (weiß/vorne)

  • Fernlicht (weiß/vorne)

  • Tagfahrlicht (weiß/vorne, bei Neuzulassungen seit 2011)

  • Schlussleuchte (rot/hinten)

  • Bremsleuchten (rot/hinten, bei Neuzulassungen seit 1998 drei Stück)

  • Kennzeichenbeleuchtung (weiß/hinten)

  • Rückfahrscheinwerfer (weiß/hinten, bei Neuzulassungen seit 2011)

  • Nebelschlussleuchte (rot/hinten, bei Neuzulassungen seit 1991)

  • Fahrtrichtungsanzeiger/Blinker (gelb/seitlich)

  • Standlicht (weiß/vorne, rot/hinten)

 

So prüft man selbst die Lichter am Auto

Damit man nicht mit defekter Autobeleuchtung unterwegs ist, sollte man überprüfen, ob die Lichter am Auto funktionieren. Zwar erkennen moderne Autos das auch oft selbst und zeigen einen entsprechenden Hinweis im Cockpit an. Doch wenn man sich nicht auf moderne Technik verlassen kann, hilft nur eine eigenhändige Überprüfung. Oft ist es nur ein Wackelkontakt, der die Lampe zum Streiken bringt. Dem kann man jedoch nur entgegenwirken, wenn man den Ausfall bemerkt. So geht der Lampen-Check:

Um von außen so viele Lampen wie möglich gleichzeitig kontrollieren zu können, muss man die Zündung einschalten und dann das Abblendlicht aktivieren, den Rückwärtsgang einlegen und den Warnblinker betätigen. Nun kann man bei einem Rundgang um das Fahrzeug die Funktion von Abblendlicht, Rückfahrscheinwerfer und Blinker überprüfen. Gleiches gilt für die separat zu kontrollierenden Lampen des Fernlichts, des Standlichts, der Nebelscheinwerfer und der Nebelschlussleuchte. Die Nebelscheinwerfer lassen sich je nach Fahrzeug übrigens nur aktivieren, wenn mindestens das Standlicht oder das Abblendlicht eingeschaltet sind.

Einzig das Bremslicht muss man entweder mit einer weiteren Person kontrollieren, denn das Bremspedal muss gedrückt sein, um die Bremsleuchten checken zu können. Oder man positioniert das Heck des Autos vor eine Wand, um die Reflexion der Bremslichter vom Fahrersitz aus erkennen zu können.

Das Standlicht, Abblendlicht sowie Fernlicht und bei Dunkelheit gegebenenfalls auch die Nebelscheinwerfer und das Tagfahrlicht kann man ebenfalls auf diese Weise prüfen. Man richtet das Auto frontal gegen eine Wand aus und prüft die Funktion der Autoleuchten anhand der Reflexionen an der Wandoberfläche.

Hinweis: Die Blinker müssen einen Defekt kenntlich machen, beispielsweise mit einer erhöhten Blink- und Klick-Frequenz der Kontrolllampe im Cockpit.

 

Bußgelder bei Verstößen

Wer mit auf öffentlicher Straße mit nicht eingeschalteter Kfz-Beleuchtung erwischt wird, obwohl sie nötig wäre, muss 20 Euro Strafe zahlen. Die gleiche Strafe droht, wenn man nicht rechtzeitig das Fernlicht ausschaltet oder die eingeschalteten Scheinwerfer verschmutzt sind. Mit Gefährdung steigt das Bußgeld in allen drei Fällen auf 25 Euro, mit Sachbeschädigung auf 35 Euro. Ist ein haltendes Auto nicht vorschriftsmäßig beleuchtet, setzt es eine Strafe von 20 Euro, mit Sachbeschädigung sogar 35 Euro.

Nur mit Standlicht gefahren oder bei ausreichender Straßenbeleuchtung mit Fernlicht? Das kostet zehn Euro Strafe, mit Gefährdung 15 Euro und mit Sachbeschädigung 35 Euro. Ohne Abblendlicht durch einen Tunnel kostet ebenfalls zehn Euro, genauso wie ein Richtungswechsel ohne zu blinken. Und wer die Warnblinkanlage oder die Lichthupe ohne erlaubtem Grund betätigt, muss mit fünf Euro Bußgeld rechnen. Wird es dabei zu einem Fall der Belästigung, steigt die Strafe auf zehn Euro.

Das Abblendlicht muss auch tagsüber eingeschaltet werden, wenn die Sichtverhältnisse (Nebel, Schnee, Regen) es verlangen, sonst drohen innerorts 25 Euro und außerorts 60 Euro Bußgeld. Wer allerdings bei guter Sicht trotzdem die Nebelscheinwerfer oder Nebelschlussleuchte aktiviert, zahlt 20 Euro, mit Gefährdung 25 Euro und mit Sachbeschädigung 35 Euro (Alle Strafen Stand: November 2023).

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