Teilkasko und Vollkasko: So richtig entscheiden

Eine passende Kfz-Versicherung entscheidet wesentlich darüber, wie gut ein Fahrzeug im Schadensfall abgesichert ist. Dieser Ratgeber erklärt die Unterschiede zwischen Haftpflicht-, Teilkasko- und Vollkaskoversicherung und zeigt, welche Leistungen für unterschiedliche Fahrzeugtypen sinnvoll sind.

Kaskoversicherung
Der Hauptunterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung besteht im Umfang der Schadenabdeckung. Foto: Imago
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Wer ein eigenes Auto besitzt und es im Straßenverkehr bewegen möchte, kommt um eine Kfz-Haftpflichtversicherung nicht herum: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und deckt ausschließlich Schäden ab, die anderen Verkehrsteilnehmenden zugefügt werden. Doch wann lohnt sich eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung und ab welchem Zeitpunkt ist ein Tarifwechsel zu empfehlen? Bei welchen Punkten macht sich der Unterschied zwischen Vollkasko und Teilkasko und bei welchen Kosten sich die Schadenfreiheitsklasse bemerkbar? Diese und weitere Fragen rund um das Thema Autoversicherung klären wir hier. 
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Kfz-Versicherung: Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko

Der Hauptunterschied zwischen einer Teilkasko- und einer Vollkaskoversicherung besteht im Umfang der Schadenabdeckung. In der Vollkaskoversicherung ist immer auch der Schutz der Teilkaskoversicherung enthalten. Beide Arten der Kaskoversicherung decken Schäden am eigenen Auto ab, während die Kfz-Haftpflichtversicherung nur für Sach- und Personenschäden anderer aufkommt.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch äußere Einflüsse entstehen und nicht durch eigenes Fehlverhalten verursacht werden:

  • Raub/Diebstahl (oft auch Unterschlagung, Erpressung)
  • Unmittelbare Elementarschäden (Sturmschäden, Blitzeinschlag, Hagelschaden, Überschwemmung, Schnee durch Dachlawine)
  • Glasbruch (z.B. durch Steinschlag oder Hagel – Schadensregulierung meist ohne Selbstbeteiligung)
  • Kurzschluss, Brand & Explosion (oft auch Schäden beim E-Auto/Hybrid-Laden)
  • Tierbiss (Achtung: Günstige Tarife decken oft keine Folgeschäden ab)
  • Tierunfall (Achtung: Günstige Tarife kommen oft nur für Haarwildunfälle laut § 2 Bundesjagdgesetz auf)

Der häufigste Schaden, den Teilkaskoversicherungen in Deutschland regulieren müssen, ist der Glasbruch, gefolgt von Wildschaden, Marderbissen und Elementarschäden.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkasko erweitert den Schutz der Teilkasko und übernimmt zusätzlich Schäden, die durch eigene Fehler oder durch mutwillige Beschädigungen entstehen:

  • Unfall/Totalschaden durch Eigenverschulden
  • Vandalismus/Fahrerflucht
  • Tierbiss (auch Folgeschäden)
  • Tierunfall (jede Tierart)

Das deckt eine Vollkaskoversicherung in der Regel nicht ab

  • Zerstochene Reifen: Hier möchten sich Versicherer laut Allianz Direkt vor Versicherungsbetrug schützen.

  • Unterschlagung (z.B. das nicht Zurückgeben nach Überlassung – hier unterscheidet das Gesetz zum Diebstahl): Dafür haftet nicht jede Versicherung. Wenn man das das eigene Auto also einer anderen Person beispielsweise zur Probefahrt überlässt und es nicht wieder zurückbekommt, besteht nicht immer ein Versicherungsschutz. Es gibt aber auch Versicherungspolicen, die Unterschlagung ohne Einschränkung absichern.

  • Wenn man einen Diebstahl provoziert, etwa wenn man das Auto mit laufendem Motor und offener Tür abstellt, zahlt die Versicherung bei der Entwendung des Autos in der Regel ebenfalls nicht.

  • Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist in jeglicher Versicherung ausgeschlossen.

  • Vorsätzliche Beschädigungen sowie Schäden, die bei legalen oder illegalen Rennen entstehen. Somit haftet die Versicherung beispielsweise nicht bei Touristenfahrten auf der Nordschleife.

  • Schäden aufgrund eines Krieges: Auch hier verweigern die meisten Policen eine Absicherung.

Bei vielen Versicherungen muss man auch den sogenannten "Verzicht auf Einwand/Einrede der groben Fahrlässigkeit" extra bezahlen. Mit dieser Klausel sichern sich Versicherungsnehmer:innen ab, dass die Versicherung bei einem Schaden nicht einwendet, dass er grob fahrlässig verursacht wurde und deshalb kein Versicherungsschutz besteht.

Kosten von Vollkasko- und Teilkaskoversicherung im Vergleich

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von mehreren Faktoren ab.

  • Die Typklasse gibt an, wie häufig und wie teuer Schäden bei einem bestimmten Fahrzeugmodell statistisch auftreten, und beeinflusst damit die Beitragshöhe.
  • Die Regionalklasse bildet die Unfall- und Diebstahlhäufigkeit eines Zulassungsbezirks ab und führt je nach Wohnort zu höheren oder niedrigeren Beiträgen. Viele Versicherungen verwenden die Postleitzahl als Berechnungsgrundlage.
  • Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) wirkt sich auf die Prämien in der Haftpflicht und der Vollkasko aus, nicht jedoch auf die Teilkasko.
  • Eine vereinbarte Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, weil Versicherungsnehmende im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst übernehmen.
  • Ergänzende Leistungen wie eine Mallorca-Police, Schutz vor grober Fahrlässigkeit oder die Abdeckung von Tierbiss-Folgeschäden können die Prämie erhöhen.

Beispielrechnung

Zum Tarif-Vergleich haben wir das Profil eines typischen Versicherten zugrunde gelegt:

Profil:

  • Person: männlich, 45 Jahre, single, wohnt zur Miete in Köln, SF-Klasse 15
  • Fahrzeug: VW Golf 1.0 TSI (110 PS), Baujahr 2018, 12.000 km jährliche Fahrleistung, Straßenparker

Versicherung:

  • Selbstbeteiligung: 300 Euro bei Vollkasko, 150 Euro bei Teilkasko
  • Versicherungssumme: 100 Mio. Euro
  • Keine Werkstattbindung
  • Extras: Mallorca-Police, Tierbiss mit Folgeschäden, grobe Fahrlässigkeit, Unfall mit allen Tierarten

(Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit)

HUK24: Classic-Tarif

  • Kfz-Haftpflicht: 244,94 Euro jährlich
  • Kfz-Haftpflicht + Teilkasko: 360,37 Euro jährlich
  • Kfz-Haftpflicht + Vollkasko: 601,05 Euro jährlich

VHV: Classic-Tarif

  • Kfz-Haftpflicht: 356,98 Euro jährlich
  • Kfz-Haftpflicht + Teilkasko: 607,67 Euro jährlich
  • Kfz-Haftpflicht + Vollkasko: 783,37 Euro jährlich

HUK-Coburg: Classic-Tarif

  • Kfz-Haftpflicht: 288,33 Euro jährlich
  • Kfz-Haftpflicht + Teilkasko: 403,20 Euro jährlich
  • Kfz-Haftpflicht + Vollkasko: 661,44 Euro jährlich

Für wen eignet sich welche Kaskoversicherung

Die Wahl der passenden Versicherung hängt von der individuellen Situation:

  • Eine Vollkaskoversicherung eignet sich besonders für Neuwagen und sehr junge Gebrauchtwagen, da der finanzielle Schaden bei einem Totalschaden oder bei Vandalismus erheblich wäre.
  • Fahrzeuge mit empfindlichen Bauteilen, wie Cabrios mit Stoffverdeck, profitieren ebenfalls von einem Vollkaskoschutz.
  • Viele Versicherungsunternehmen empfehlen eine Vollkasko für Fahrzeuge bis zu einem Alter von fünf bis sieben Jahren.
  • Auch ältere Gebrauchtwagen können eine Vollkasko benötigen, wenn ihr Wiederbeschaffungswert hoch oder ihre Bedeutung im Alltag besonders groß ist.
  • Für Fahranfänger:innen oder gemeinsam genutzte Familienfahrzeuge ist eine hohe Absicherung sinnvoll, da das Unfallrisiko steigt.
  • Eine höhere Selbstbeteiligung oder eine Werkstattbindung kann die Prämie spürbar reduzieren.

Darauf bei der Kfz-Versicherung achten

Werkstattbindung

Wer eine Werkstattbindung vereinbart, ist im Schadensfall verpflichtet, das Fahrzeug in einer Partnerwerkstatt der Versicherung reparieren zu lassen. Eine Reparatur in einer nicht vereinbarten Werkstatt kann zu Kürzungen oder zur vollständigen Ablehnung der Kostenübernahme führen. Eine Werkstattbindung bietet Vorteile wie Hol- und Bring-Service, ein Ersatzfahrzeug und geprüfte Reparaturqualität mit Originalteilen.

Neupreis- und Kaufpreisentschädigung

Es ist wichtig zu prüfen, wie lange die Versicherung im Totalschadenfall den Neu- oder Kaufpreis erstattet. Nach Ablauf der Frist ersetzt die Versicherung nur noch den Wiederbeschaffungswert.

Schadenfreiheitsklasse und Rabattschutz

Jedes schadenfreie Jahr verbessert die Schadenfreiheitsklasse und senkt die Beiträge in Haftpflicht und Vollkasko. Nach einem regulierten Schaden erfolgt meist eine Rückstufung. Ein Rabattschutz verhindert diese Rückstufung, gilt jedoch nicht beim Versicherungswechsel, da die neue Versicherung die reguläre SF-Klasse zugrunde legt.

Grobe Fahrlässigkeit

Bereits kleine Ablenkungen wie Essen am Steuer gelten als grobe Fahrlässigkeit. Ohne vereinbarten Verzicht müssen sich Versicherungsnehmende anteilig am Schaden beteiligen.

Mallorca-Police

Eine Mallorca-Police erhöht die Deckungssumme bei Mietwagen im Ausland auf das deutsche Niveau und kann hohe Restkosten abfangen.

Zubehör und Sonderausstattung

Nur fest mit dem Fahrzeug verbundene Ausstattung ist üblicherweise versichert. Mobile Gegenstände wie tragbare Navis gehören in der Regel nicht dazu.

Tierbiss- und Tierschäden

Folgeschäden nach Marderbissen oder anderen Tierbissen sind je nach Tarif ausgeschlossen. Günstige Teilkaskos decken meist nur Unfälle mit Haarwild ab, wodurch Unfälle mit anderen Tieren wie Hunden oder Kühen unversichert bleiben können.