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Geht auch ganz einfach:

Motorradfahren mit Autoführerschein: Regeln Rund 78.000 Autofahrer:innen machen von Neuregelung Gebrauch

von Christina Finke
Inhalt
  1. Regeln: Motorradfahren mit Autoführerschein
  2. Kritik & Zustimmung
  3. 2020: Rund 78.000 machen vom Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch & Kraftrad-Boom

Autofahrer:innen dürfen unter bestimmten Bedingungen ohne zusätzliche Führerschein-Prüfung Motorradfahren – das betrifft leichte Krafträder der Klasse A1 mit bis zu 125 Kubikzentimeter Hubraum und bis zu 15 PS Leistung. Die AUTO ZEITUNG erklärt die Regeln.

Unter bestimmten Voraussetzungen ist seit Ende 2019 das Motorradfahren auch mit dem Autoführerschein möglich. Seitdem dürfen Autofahrer:innen leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS, fahren. Eine zusätzliche Prüfung muss dafür nicht abgelegt werden, es gibt aber Regeln: Wer ohne Motorradführerschein mit einem sogenannten 125er unterwegs sein will, muss aber mindestens 25 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben und eine Schulung mit vier Theorie- und fünf Praxiseinheiten in der Fahrschule hinter sich bringen. Interessierte sollten voraussichtlich mit Kosten zwischen 500 und 1000 Euro für die Führerschein-Erweiterung rechnen. Ziel des Motorrad-Vorstoßes war es, "mehr Mobilität – insbesondere auch im Bereich der Elektromobilität – zu ermöglichen und gleichzeitig die Verkehrssicherheit sicherzustellen", so das Bundesverkehrsministerium. Vor allem im ländlichen Raum solle das Motorradfahren mit dem Autoführerschein die individuelle Mobilität stärken und den Verkehr durch den Einsatz alternativer Antriebe klimafreundlicher machen.

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Regeln: Motorradfahren mit Autoführerschein

Welche Zweiräder nun mit dem Autoführerschein bewegt werden dürfen, hängt auch vom Führerschein-Typ beziehungsweise vom Datum der Fahrerlaubnis ab: Fahrer:innen mit dem Auto-Führerschein der Klasse B dürfen Fahrzeuge der Klasse AM (zuvor M) fahren. Dazu gehören sowohl zweirädrige Kleinkrafträder (Klasse L1e-B) als auch dreirädrige Kleinkrafträder (Klasse L2e) und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Klasse L6e). Sie dürfen maximal 45 km/h fahren, Hubräume von höchstens 50 ccm (Fremdzündungsmotoren) beziehungsweise 500 ccm (Selbstzündungsmotoren) und eine Höchstleistung von 5,5 PS (4 kW) haben. Wer vor dem 1. April 1980 den Pkw-Führerschein der Klasse 3 erworben hat und noch immer in dessen Besitz ist, darf seit April 2013 nicht nur Auto, sondern auch Motorräder bis 48 PS fahren. Voraussetzung hierfür ist lediglich eine 40-minütige praktische Prüfung. Nach zwei Jahren ermöglicht der Gesetzgeber, ebenfalls mit nur einer praktischen Prüfung den vollwertigen Motorradführerschein zu machen. Mehr zum Thema: Dürfen Motorradfahrer im Stau durch die Rettungsgasse fahren?

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Kritik & Zustimmung

  • Das Motorradfahren mit Autoführerschein zu ermöglichen stieß im Vorfeld weitestgehend auf scharfe Ablehnung und Empörung. Unter anderem warnen Fahrlehrer:innen, Ärzte:Ärztinnen und Verkehrsexpert:innen vor den Gefahren, die von ungeübten Motorradfahrer:innen ausgehen, und prognostizierten steigende Unfallzahlen. "Dadurch kann es zu noch mehr Unfällen kommen", sagte etwa Florian Reifferscheid von der Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschland (BAND). Autofahrer:innen seien nicht darin geübt, mit der Energie eines Motorrads umzugehen. Auch der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) übte scharfe Kritik. Leichtkrafträder könnten schneller als 100 km/h fahren und seien nach besonders stark motorisierten Motorrädern die gefährlichste Fahrzeugklasse in der Unfallstatistik, hieß es in einer Stellungnahme. Zweifel äußerte auch der TÜV: Ein "Kurzprogramm" sei nicht genug und vor allem die praktischen Fahrstunden seien unzureichend. Fahrlehrer:innen sahen das ähnlich. "Das zentrale Problem ist die fehlende fahrerische Kompetenz", so der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BVF), Dieter Quentin. Die Schulung sei "völlig unzureichend".

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  • Zustimmung, das Motorradfahren mit Autoführerschein zu erlauben, kam von der FDP und dem Industrie-Verband Motorrad (IVM). "Der Vorschlag von Minister Scheuer geht in die richtige Richtung", so Verkehrsexperte Oliver Luksic (FDP). Mit zusätzlichen Fahrstunden könne man Autofahrer:innen durchaus zutrauen, ein motorisiertes Zweirad mit 15 PS "sicher und verantwortlich" zu steuern. Und der IVM teilte mit: "Das Leichtkraftrad ist eine sofort verfügbare Option zur Entlastung des fließenden und ruhenden Verkehrs gerade in hoch frequentierten Ballungsräumen." Die sauberen und ökonomischen Fahrzeuge könnten die Mobilität in Städten aber auch ländlichen Regionen aufrecht erhalten.

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2020: Rund 78.000 machen vom Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch & Kraftrad-Boom

  • Anfang 2021, rund ein Jahr nach Inkrafttreten der Neuregelung zum Motorradfahren mit Autoführerschein, waren laut Daten des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) bundesweit rund 78.000 Berechtigungen zum Führen von Leichtkrafträdern mit 125 Kubikzentimeter und 11 kW eingetragen. Bereits bis zum 30. Juni 2020 waren demnach bereits etwa 27.000 Fahrerlaubnisse eingetragen. Vom 1. Juli 2020 bis zum 1. Januar 2021 stieg die Zahl der Eintragungen nochmals deutlich an: Im zweiten Halbjahr gab es demnach doppelt so viele Neueintragungen von den sogenannten "196-ern" wie in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung. Am häufigsten wurde die entsprechende Schlüsselzahl im Gesamtjahr 2020 für Fahrerlaubnisinhaber:innen in Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen registriert. Derweil wurde in Bremen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit weniger als 120 Berechtigungen pro 100.000 Einwohner:innen in geringem Außmaß von der Neuregelung zum Motorradfahren mit Autoführerschein Gebrauch gemacht.

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  • Bereits Ende 2020, also rund ein Jahr nachdem eine Verordnung das Motorradfahren mit Autoführerschein erleichtert hat, verzeichnete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Rekord-Steigerung bei der Nachfrage nach kleineren Rollern und Motorrädern. Demnach sind zwischen Januar und September 2020 rund 185.000 Krafträder neu zugelassen worden – ein Zuwachs von mehr als 20 Prozent verglichen mit dem Vorjahreszeitraum. Und bei Motorrädern mit bis zu 126 Kubikzentimetern Hubraum stieg die Zahl der Neuzulassungen laut Industrie-Verband Motorrad (IVM) sogar um rund 67 Prozent auf knapp 30.000. Bei Rollern bis 125 Kubikzentimeter sogar um mehr als 90 Prozent auf rund 26.000. Mindestens seit Anfang der 1990er Jahre sei die Zahl der neu zugelassenen Krafträder in Deutschland im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nicht mehr so stark gestiegen wie jetzt, sagte Achim Marten vom IVM. Und weiter: "Aus unserer Sicht kommt da ein gewisser Lockdown-, Covid-19-Effekt dazu." Mit dem Motorrad oder Roller zu fahren, sei "neben dem Radfahren die pandemiesicherste Fortbewegungsart". Dennoch scheinen viele auf Reform der Fahrerlaubnis-Verordnung gewartet zu haben: Wie das KBA mitteilte, haben allein im ersten Halbjahr 2020 (bis 30. Juni) 26.898 Besitzer:innen des Pkw-Führerscheins nach den neuen Regeln zusätzlich eine Fahrerlaubnis für 125er-Maschinen erworben.

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