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Geht auch ganz einfach:

Elektroauto als Firmenwagen (Steuervorteil) E-Auto-Fahrende sparen doppelt

AUTO ZEITUNG 27.01.2022
Inhalt
  1. Dienstwagensteuer halbiert: Steuervorteil für Elektroauto als Firmenwagen
  2. Steuerliche Förderung: Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber laden
  3. Privatkauf: Welche Vorteile hat die Förderung von E-Autos als Firmenwagen?

Wer ein Elektroauto als Firmenwagen auch privat nutzt, profitiert von einer milliardenschweren Förderung der Bundesregierung. Die Regelung, monatlich pauschal 0,25 Prozent des Brutto-Listenpreises zu versteuern, gilt für Fahrzeuge mit einem Listenpreis von bis zu 60.000 Euro.

Wer ein Elektroauto als Firmenwagen auch privat nutzt, muss für Fahrzeuge mit einem Brutto-Listenpreis von bis zu 60.000 Euro 0,25 Prozent statt ein Prozent davon als geldwerten Vorteil versteuern, also ein Prozent von einem Viertel des Preises. Bei teureren E-Autos sowie Plug-in-Hybriden werden 0,5 Prozent des Neupreises versteuert, also ein Prozent von der Hälfte des Preises. Die Bundesregierung beschloss die milliardenschwere Förderung im August 2018, die im Januar 2019 in Kraft trat, um die weiterhin schleppende Nachfrage bei Elektrofahrzeugen ankurbeln. Ursprünglich sollte diese Regelung Ende 2021 auslaufen, mittlerweile wurde die Dienstwagen-Sonderregel bis zum Jahr 2030 verlängert. Seit 2022 gilt die Halbierung des zu versteuernden Listenpreises bei Plug-in-Hybriden nur noch für Fahrzeuge mit einer rein elektrischen Reichweite von mindestens 60 Kilometer oder einem CO2-Ausstoß von maximal 50 Gramm pro Kilometer. Ab 2023 steigt die Grenze auf 80 Kilometer Mindestreichweite. Für konventionell angetriebene Autos gilt unverändert die "1-%-Regelung". Für ein Auto mit einem Listenpreis von 50.000 Euro muss man hier pro Monat 500 Euro versteuern, für ein gleich teures E-Auto nur 125 Euro. Weil viele E-Autos dem Klein- und dem Kompaktwagen-Segment zuzuordnen sind, fällt die Auswahl besonders groß aus. In der Bildergalerie gibt AUTO ZEITUNG einen Überblick über die Modelle, die bei privater Nutzung unter die Dienstwagen-Regelung für Elektroautos fallen. Unter anderem mit dabei: BMW i3, Nissan Leaf, Hyundai Kona Elektro und viele weitere reine Elektrofahrzeuge! Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Dienstwagensteuer halbiert: Steuervorteil für Elektroauto als Firmenwagen

Der Grund für die Idee, Elektroautos als Firmenwagen steuerlich zu fördern, war dem immer noch überschaubaren Anteil von Elektroautos geschuldet. Zwar wurden 2020 insgesamt 394.632 Neuwagen mit elektrischem Antrieb – darunter 194.163 reine E-Autos – und 2021 weitere 355.961 E-Autos und 325.449 Plug-in-Hybride neu zugelassen. Doch trotz des Abgasskandals sind weiterhin vor allem Dieselfahrzeuge als Firmenwagen beliebt. Beim Hochlauf der Elektromobilität spielten Firmenwagen aber eine Vorreiterrolle, so der VDA: Bereits nach zwei bis drei Jahren kämen sie als Angebote auf den Gebrauchtwagenmarkt und würden dann meist von Privatpersonen erworben. Mehr zum Thema: Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos

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Steuerliche Förderung: Elektrofahrzeuge beim Arbeitgeber laden

Auch das kostenlose oder vergünstigte Laden von Elektro- oder Hybridfahrzeugen im Unternehmen des Arbeitgebers ist unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer befreit. Nämlich dann, wenn der Arbeitgeber die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt. Gleiches gilt für den geldwerten Vorteil bei der Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung.

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Privatkauf: Welche Vorteile hat die Förderung von E-Autos als Firmenwagen?

Für Arbeitnehmende, die keinen Firmenwagen fahren, dürfte sich die milliardenschwere Förderung trotzdem auszahlen: Da Dienstwagen meist nach ein paar Jahren auf dem Privatmarkt weiterverkauft werden, dürfte der Anteil gebrauchter Elektroautos am Markt steigen und das Preisniveau sinken. Auch der Wertverlust fällt bei E-Autos höher aus. Das liegt unter anderem auch an der Sorge, ältere Batterien könnten schon einiges ihrer Kapazität eingebüßt haben. Tatsächlich hält sich der Kapazitätsverlust laut eines ADAC-Tests jedoch in Grenzen. Doch die Technik entwickelt sich schnell weiter und so erscheinen die möglichen Reichweiten älterer E-Autos auch mit noch fittem Akku oft zu gering. Mehr zum Thema: Kaufprämie für Elektro- und Hybridautos

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