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Geht auch ganz einfach:

E-Kennzeichen beantragen: Hybrid & Vorteile Sind E-Kennzeichen Pflicht?

von Christina Finke
Inhalt
  1. Was ist das E-Kennzeichen und ist es Pflicht?
  2. Wie lang ist das E-Kennzeichen?
  3. Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge: Welche Voraussetzungen hat ein E-Kennzeichen?
  4. Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen?
  5. Wie beantragt man ein E-Kennzeichen?
  6. Was kostet das E-Kennzeichen?
  7. Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?
  8. Haben auch andere Länder das E-Kennzeichen?

Halter von Elektrofahrzeugen können ein spezielles Nummernschild beantragen: das E-Kennzeichen. Wir verraten, ob es für E-Autos Pflicht ist, es auch für Hybrid-Fahrzeuge gilt und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen sind. Das sind die Vorteile und die Kosten!

 

Was ist das E-Kennzeichen und ist es Pflicht?

Das E-Kennzeichen ist ein Sonderkennzeichen für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Teil eines Maßnahmenpakets des Bundesverkehrsministeriums, um Elektromobilität attraktiver zu machen. Halter von Elektro- und Hybrid-Fahrzeugen können das E-Kennzeichen seit dem 26. September 2015 beantragen – auch für Saison- und Wechselkennzeichen sowie für grüne Nummernschilder. Eine Pflicht, als Elektroauto-Halter ein E-Kennzeichen zu besitzen, gibt es allerdings nicht. Erkennbar ist das Nummernschild für Elektroautos an dem Buchstaben "E", der im Anschluss an die Zahlenkombination ganz rechts prangt. Weitere Unterscheidungsmerkmale gibt es nicht, auch auf E-Kennzeichen sind alle Merkmale herkömmlicher Nummernschilder zu finden: die Landkreis- bzw. Stadtkennung sowie eine auf Wunsch personalisierbare Zahlen- und Buchstabenkombination. Das E-Kennzeichen ist wie herkömmliche Nummernschilder auch wahlweise als Alu- oder Kunststoffversion erhältlich. Wer sich für ein E-Kennzeichen aus Kunststoff entscheidet, tut der Umwelt gleich zweifach etwas Gutes. Denn: Die Materialien sind recyclingfähig, haben eine lange Nutzungsdauer und reduzieren laut Hersteller die CO2-Produktion im Vergleich zur Alu-Version auf rund ein Siebtel. Mehr zum Thema: E-Auto kaufen – Tipps

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Wie lang ist das E-Kennzeichen?

Durch das "E" ist auf dem E-Kennzeichen ein Zeichen weniger verfügbar als sonst. Halter, die auf ein E-Kennzeichen umrüsten wollen, auf ihrem Standardschild aber bereits alle acht Zeichen ausgenutzt haben, müssen demnach eine neue Kennzeichenkombination beantragen.

 

Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge: Welche Voraussetzungen hat ein E-Kennzeichen?

Welche Voraussetzungen ein E-Kennzeichen hat, regelt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG). Paragraf 2 des Gesetzes definiert, was ein Elektrofahrzeug eigentlich ist und unterscheidet zwischen drei Kategorien: Neben reinen Batterieelektrofahrzeugen (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeugen (FCEV) zählen laut EmoG auch Hybridfahrzeuge (PHEV) dazu. Plug-in-Hybridautos erhalten das E-Kennzeichen allerdings nur, wenn sie entweder nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder mindestens 30 Kilometer vollelektrisch zurücklegen können. Hybridfahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2018 erstmals zugelassen wurden, müssen 40 Kilometer Reichweite mit dem elektrischen Antrieb schaffen. Ob ein Elektrofahrzeug das E-Kennzeichen erhält, hängt außerdem von der europäischen Fahrzeugklasse ab. Das Sonderkennzeichen wird nämlich nur an Fahrzeuge der Klassen M1 (Autos und Wohnmobile), N1 (Lieferwagen bis 3,5 Tonnen), L3e und L4e (Motorräder), L5e (Trikes) sowie L7e (Quads) vergeben. Transporter (Fahrzeugklasse N2) erhalten E-Kennzeichen nur dann, wenn sie bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 4250 Kilogramm mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B gefahren werden dürfen. Mehr zum Thema: Maximale Reichweiten von E-Autos im Vergleich

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Welche Vorteile bringt das E-Kennzeichen?

Das Elektromobilitätsgesetz regelt, dass Fahrer von Fahrzeugen mit E-Kennzeichen im Straßenverkehr bestimmte Vorteile genießen. Dazu zählt etwa kostenfreies Parken, das Aufheben von Durchfahrtsverboten oder das Befahren von Busspuren. Dazu müssen Kommunen und Städte aber erst einmal die nötigen Voraussetzungen schaffen. Bisher liegt dem E-Kennzeichen allerdings nur in wenigen Orten eine verbindliche Rechtsordnung zugrunde: Städte und Kommunen fürchten häufig eine Beeinträchtigung des öffentlichen Nahverkehrs. Mehr zum Thema: E-Auto-Kaufprämie

 

Wie beantragt man ein E-Kennzeichen?

Das Prozedere beim Beantragen der Zuteilung eines E-Kennzeichens läuft ähnlich ab, wie die Beantragung eines H-Kennzeichens für Oldtimer. Halter von Elektroautos sollten neben ihrem Reisepass oder Personalausweis in jedem Fall Teil I (Fahrzeugschein) und Teil II (Fahrzeugbrief) der Zulassungsbescheinigung mit zur Zulassungsstelle nehmen. Außerdem muss der Versicherungsschutz belegt werden – was mit der elektronischen Versicherungsbestätigung bei vielen Versicherungsgesellschaften mittlerweile einfach und schnell per E-Mail geht. Zudem kann ein Nachweis darüber verlangt werden, dass das jeweilige Elektrofahrzeug auch wirklich alle technischen Bedingungen des EmoG erfüllt. Wer keine Datenbestätigung vorliegen hat, kann diese beim Fahrzeughersteller anfragen. 

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Was kostet das E-Kennzeichen?

Neben den Kosten für neue Nummernschilder wird bei der Zulassungsstelle eine Verwaltungspauschale fällig, die in der Regel zwischen 27 und 32 Euro beträgt. Mehr zum Thema: Aktuelle Zulassungszahlen

 

Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?

Auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Zu beachten ist, dass auf der Plakette unbedingt das vollständige Kennzeichen inklusive des "E" eingetragen sein muss. Im Ausland zugelassene Elektrofahrzeuge erhalten in Deutschland auf Antrag eine blaue Plakette. Diese sind den Feinstaubplaketten ähnlich, erhalten statt einer Ziffer aber ein "E". Damit können dann auch Halter ausländischer E-Autos von den Privilegien des E-Kennzeichens profitieren. 

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Haben auch andere Länder das E-Kennzeichen?

Tatsächlich führt Großbritannien ein spezielles Kennzeichen für Elektroautos ein. Hauptziel ist es, Behörden Sonderregelungen für E-Autos zu vereinfachen. Zu erkennen ist das britische E-Kennzeichen am grünen Streifen auf der linken Seite. Es nimmt damit den Platz des europäischen Streifens für EU-Kennzeichen ein, der durch den Brexit entfällt. Wie das deutsche E-Kennzeichen ist auch das britische Pendant nicht verpflichtend.

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