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Interessante Fakten zum Dreipunktgurt

Drei Punkte für die Sicherheit

Max Grigo Redakteur
Dreipunktgurt
Foto: Imgao, Zoonar
Inhalt
  1. Funktion des Dreipunktgurts
  2. Die Gurtpflicht in Deutschland
  3. Dreipunktgurt nachrüsten

Heute ist der Dreipunktgurt selbstverständlich, doch das war nicht immer so. Trotz seines enormen Sicherheitsgewinns hatte es der Lebensretter zunächst schwer. Das Wichtigste zu Funktion, Geschichte und Vorschriften.

 

Funktion des Dreipunktgurts

Der Dreipunktgurt, wie wir ihn heute kennen, wurde erstmals 1958 in Schweden patentiert – wenig überraschend von Sicherheitsspezi Volvo. Bereits kurze Zeit später kam er mit dem Volvo 544 auch erstmals in einem Serienauto zum Einsatz. Der Name rührt daher, dass der Gurt auf beiden Seiten des Beckens und seitlich oberhalb der Schulter an drei Punkten fixiert ist. Eine besondere Anforderung an Erfinder Nils Ivar Bohlin war es, eine Schutzvorrichtung zu entwerfen, die sich mit einer Hand anlegen lässt. Durch den quer vertikal verlaufenden Gurt werden auch Oberkörper und Kopf am Sitz gehalten anstatt im Falle eines Unfalls auf Lenkrad, Armaturenbrett oder Rückenlehne des Vordersitzes zu prallen. Das bedeutet einen bedeutenden Fortschritt zum Beckengurt.

Bei modernen Konstruktionen sorgen Gurtstraffer und Gurtkraftbegrenzer für weitere Sicherheit. Der Gurtstraffer wird ähnlich dem Airbag über die Sensorik ausgelöst, wenn ein Unfall passiert. Dann wird entweder eine kleine Sprengladung gezündet oder eine vorgespannte Feder aktiviert, um den Dreipunktgurt um zehn bis 15 cm zu straffen. Das soll die Person noch besser am Sitz fixieren. Der Gurtkraftbegrenzer limitiert die maximale Rückhaltekraft. Das soll Verletzungen minimieren, die entstehen, wenn man zu fest in den Gurt gedrückt wird. Laut ADAC-Test ist die Nutzung von Dreipunktgurten übrigens auch für Schwangere unbedenklich. Adapter-Systeme, die zum besseren Schutz des Babybauchs angeboten wurden, fielen im entsprechenden Test allesamt durch. Anstatt zusätzlich zu schützen, hätten die Systeme eher neue Sicherheitsprobleme aufgeworfen. Auch interessant: Unsere Produkttipps bei Amazon

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Die Gurtpflicht in Deutschland

Seit 1974 musste jeder Neuwagen in der Bundesrepublik Deutschland vorne mit Anschnallgurten ausgestattet sein, seit 1979 gilt das auch für hinten. Seit 2004 müssen alle Sitze über einen Dreipunktgurt verfügen, was vorher lange umgangen worden war, indem beim hinteren Mittelsitz lediglich ein Beckengurt angebracht wurde. Die Pflicht, sich während der Fahrt auf den vorderen Sitzen auch anzuschnallen, trat 1976 in Kraft und hatte einen schweren Stand: Zunächst wurden Verstöße nicht geahndet, was in Deutschland viele vom Anschnallen abhielt. Der Gurt wurde als störend empfunden, die Wirkung unterschätzt: Teilweise herrschte Sorge vor verknitterter Kleidung oder – kein Scherz – verformten Brüsten. Seit 1984 wird beim unangeschnallten Fahren ein Bußgeld fällig, das sich Stand März 2024 auf 30 Euro beläuft. Die sinkende Zahl der Verkehrstoten gab dem Dreipunktgurt schnell recht: 8400 Tote im Jahre 1985 im Vergleich zu den 11.732 von 1983. 2023 waren es übrigens mit 2788 nur noch ein Bruchteil.

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Dreipunktgurt nachrüsten

Bei Oldtimer-Fans ist es immer wieder Thema: Muss ich einen Dreipunktgurt kaufen und bei meinem Schmuckstück nachrüsten? Grundsätzlich gilt auch hier Bestandschutz: Wurde ein Auto vor 1974 erstmals zugelassen, existierte zu diesem Zeitpunkt keine Gurtpflicht, also für das Auto auch heute nicht. Eine andere Regelung gibt es für Autos, die über Haltepunkte für Anschnallgurte verfügen. Sind diese vorhanden, gilt die Gurtpflicht für Erstzulassungen ab dem 1. April 1970. Der Aufwand, Dreipunktgurte nachzurüsten, hängt maßgeblich von den besagten Haltepunkten ab: Sind sie vorhanden, ist der Aufwand überschaubar. Müssen erst belastbare Fixpunkte gesetzt werden, ist es definitiv ratsam, eine Fachwerkstatt zu konsultieren.

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