Auto-Leasing privat: Vorteile & Nachteile
Privates Auto-Leasing einfach erklärt
Leasing ist längst nicht mehr nur im Flottenmanagement und bei Dienstwagenbestellungen die erste Wahl bei der Neuwagenbeschaffung, Auto-Leasing wird auch privat immer beliebter. Das gilt es beim Privat-Leasing von Neuwagen zu beachten.
Auto-Leasing für Privatpersonen ist vergleichbar mit einer Miete: Man zahlt monatlich eine Leasingrate an den Leasinggeber, in der Regel eine Autobank oder eine Leasing-Gesellschaft. Die Höhe der Raten für das Privat-Leasing hängt von Automodell, Marke, Ausstattung und Neupreis ab. Die Raten sind meist günstiger als bei einem Autokredit. Wie bei der Finanzierung wird der Leasingvertrag für eine bestimmte Laufzeit, meist zwei bis vier Jahre, abgeschlossen. Endet der Vertrag, geht das Fahrzeug zurück an den Leasinggeber. Das Auto privat leasen bringt eine Reihe an Vorteilen und Nachteilen mit sich, die wir hier zusammenfassen. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
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Unterschiede von Privat-Leasing zur Finanzierung
Beim Auto-Leasing können Geschäftsleute die Leasingraten monatlich als Betriebsausgaben über die gesamte Vertragslaufzeit von der Steuer absetzen. Private Leasingnehmer:innen haben diesen Vorteil nicht. Sie profitieren beim Privat-Leasing aber von den relativ niedrigen Monatsraten. Außerdem kann man das Auto am Ende der Vertragslaufzeit zurückgeben und sich ein neues Modell aussuchen. Man fährt also ein aktuelles Modell, ohne sich verschulden zu müssen oder die Geldreserven anzugreifen. Bei den meisten Anbietern haben Leasingnehmer:innen zudem die Wahl zwischen zwei Leasing-Modellen: Eine Anzahlung (meist 20 Prozent) und relativ niedrige monatliche Raten oder keine Anzahlung und höhere Monatskosten. Für die Anzahlung können sie oft ihren Gebrauchtwagen in Zahlung geben. Außerdem müssen Leasing-Fahrzeuge in der Regel in einer Vertragswerkstatt gewartet werden. Hier gibt es (etwa bei Volkswagen und Volvo) auch schon Leasingverträge, die die Inspektionskosten bereits beinhalten. Zudem wird der Abschluss einer Vollkasko-Versicherung verlangt.
Privat-Leasing-Angebote & Gebrauchtwagen-Leasing
Alle Autohersteller bieten über ihre Autobanken und Leasing-Gesellschaften Leasingverträge an, die man beim Vertragshändler abschließen kann. Hier hat man beim Auto-Leasing alles aus einer Hand. Daneben gibt es aber auch freie Leasing-Gesellschaften, bei denen man sich Angebote einholen kann. Im Internet findet man Portale, die unterschiedliche Leasing-Angebote auflisten und vermitteln. Auch für Interessent:innen von Gebrauchtwagen gibt es zahlreiche Leasing-Angebote. Die Spanne reicht vom Jahreswagen bis zum Oldtimer. Bei jungen Gebrauchtwagen sind die monatlichen Leasingraten im Vergleich zum Neuwagen natürlich niedriger. Fündig wird man im Autohandel oder auch auf Internet-Portalen. Mehr zum Thema: E-Auto-Prämie bis 2025 verlängert
Vertrags-Modelle für privates Auto-Leasing
Beim Auto-Leasing von privat ist das sogenannte Kilometer-Leasing am weitesten verbreitet: Hier wird eine bestimmte Laufleistung für das Fahrzeug pro Jahr vereinbart, beispielsweise 15.000 Kilometer. Fährt man mehr, muss für jeden weiteren Kilometer extra gezahlt werden. Hat das Auto am Ende des Leasingvertrags eine geringere Laufleistung, bekommt man Geld zurück. Der Preis dafür – in der Regel 10 bis 15 Cent pro Kilometer – wird bereits bei Vertragsbeginn mit dem Leasinggeber festgelegt. Fair sind Verträge, bei denen für Mehr- oder Minder-Kilometer der gleiche Satz vereinbart wird. Viele Verträge weisen zudem eine Toleranzgrenze von 2500 Kilometern auf, die aber für beide Seiten gilt. Das sogenannte Restwert-Leasing ist weniger empfehlenswert: Hier wird zu Vertragsbeginn ein Restwert festgelegt, den das Auto nach Ende erzielen muss. Der Nachteil: Erreicht das Auto einen niedrigeren Preis, muss die Kundschaft die Differenz begleichen. Bei einem höheren Preis erhält sie jedoch Geld zurück. Da in der Regel Restwerte aber zu hoch angesetzt werden und Kund:innen keinen Einfluss auf den Verkaufsprozess haben, wird meist eine Nachzahlung fällig.
Widerrufsrecht bei Privat-Leasing
Für einen Kilometervertrag besteht beim privaten Auto-Leasing kein gesetzliches Widerrufsrecht, das die Vereinbarung unwirksam werden lässt. Es ist aber üblich, dass Leasinggeber im Vertrag den Leasingnehmer:innen ein freiwilliges 14-tägiges Widerrufsrecht einräumt. Wichtig: Leasingverträge können nicht vor Ablauf gekündigt werden. Möglich ist eine Übernahme, bei der ein bestehender Vertrag an eine:n andere:n Vertragsnehmer:in übergeben wird. Die restlichen Raten und die Kosten für die Änderung des Vertrags werden dabei übernommen. Für Restwertverträge gilt ein gesetzliches Widerrufsrecht. Sie können von Leasingnehmer:innen innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss widerrufen werden.
Totalschaden beim privaten Leasingauto
Wer sein Auto privat least, dem kann bei einem Totalschaden der Leasingvertrag nicht gekündigt werden. Sie erhalten von der Vollkaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert des Autos. Bei vielen Verträgen müssen die Leasing-Raten oder eine Entschädigung gezahlt werden. Bei Restwertverträgen steht außerdem der kalkulierte Restwert aus. Eine sogenannte GAP-Versicherung deckt dieses Risiko weitestgehend ab.
Rückgabe des Autos nach Privat-Leasing & Abkauf
Bei der Rückgabe eines privaten Leasingautos gibt es oft Streit: Nach den Leasing-Bedingungen müssen Nutzer:innen für einen Minderwert des Autos zahlen, wenn es nach dem Privat-Leasing Schäden aufweist oder übermäßig abgenutzt ist. Über die Abnutzung gibt es keine objektiven Kriterien, auch Sachverständige können hier unterschiedlicher Meinung sein. Das Leasingauto ist bei der Rückgabe nach Ablauf des Leasingvertrags meist drei bis vier Jahre alt und muss daher nicht im Neuzustand sein. Es reicht, wenn es in einem alters- und laufzeitentsprechenden Gebrauchszustand ist. Händler:innen und Gutachter:innen versuchen gern, jeden Kratzer, jeden Steinschlag oder die kleinste Delle in Rechnung zu stellen. Nach der Rechtsprechung sind solche normalen Benutzungsspuren aber keine übermäßige Abnutzung. Ärger kann vermeiden, wer beim gleichen Händler ein neues Auto bestellt. Es sollte dann vorher schriftlich vereinbart sein, dass für das alte Leasing-Fahrzeug keine Nachforderungen erhoben werden. Das geleaste Auto nach Abgabe dem Leasinggeber abzukaufen ist beim Privat-Leasing eigentlich nicht vorgesehen, und es gibt keinen rechtlichen Anspruch. Wer die Absicht hat, sollte vorher eine entsprechende Kaufoption vereinbaren. Nach Ende des Leasingvertrags ist es sonst Verhandlungssache, ob man das Auto behalten kann. Vorsicht vor Verträgen mit dem sogenannten Andienungsrecht, das sich manchmal beim Restwert-Leasing findet: Ist das Auto nach Ablauf wenig wert, muss man es zum vereinbarten (höheren) Preis kaufen. Kann die Leasing-Gesellschaft das Auto für mehr Geld woanders verkaufen, darf sie das machen – und wird das im Zweifelsfall auch tun.
Auto-Leasing ist auch für Privatkund:innen eine gute Alternative zur klassischen Finanzierung. Man muss sich nicht verschulden und behält finanzielle Spielräume für andere Anschaffungen. Bei E-Autos ist Privat-Leasing sogar die beste Wahl, weil sich künftige Restwerte und die rasante technische Entwicklung kaum kalkulieren lassen.