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Einzelabnahme beim Auto: Dann ist sie nötig & das sind die Kosten

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Fabian Hoberg Freier Mitarbeiter

Wenn beim Auto nachträglich etwas verändert wurde, ist unter Umständen eine Einzelabnahme nötig. Doch wie teuer ist das, wie lange dauert die Prozedur und welche Unterlagen werden benötigt? Dann ist sie nötig und dass muss man machen.

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Einzelabnahme
Bei einer Einzelabnahme werden nachträgliche Veränderungen am Auto kontrolliert und dokumentiert. Foto: Imago
Inhalt
  1. Was ist eine Einzelabnahme beim TÜV?
  2. Überblick über die Änderungen 2025
  3. Wozu benötigt man eine Einzelabnahme?
  4. Was ist der Unterschied zwischen § 19(2) und § 21 StVZO?
  5. Wer führt eine Einzelabnahme durch?
  6. Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?
  7. Was wird für die Einzelabnahme benötigt?
  8. Worauf sollten Autofahrer:innen achten?
  9. Wie lange dauert eine Einzelabnahme?
  10. Wie viel kostet eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO?
  11. Was müssen Autofahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?

Neue Räder, Auspuff oder Scheinwerfer? Oder ein Auto ohne gültige Zulassung nach Deutschland importiert? Dann ab zu TÜV, GTÜ, Dekra oder einer anderen Prüfgesellschaft, um die Fahrzeugteile oder das gesamte Fahrzeug eintragen zu lassen. Zumindest dann, wenn für die neuen Bauteile am Auto keine entsprechende Genehmigung vorliegt. Welche Genehmigungen es gibt, was bei einer Einzelabnahme zu beachten ist und was sich 2025 ändert, erklären wir hier.
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Hauptuntersuchung: Checkliste im Video:

 
 

Was ist eine Einzelabnahme beim TÜV?

Bei einer Einzelabnahme nach § 19(2) bzw. 21 StVZO werden nachträgliche Veränderungen am Auto gutachtlich kontrolliert, um sicherzustellen, dass sie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Eine Einzelabnahme wird insbesondere notwendig:

  • wenn keine EG-Typgenehmigung, TTG (nationalen Teiletypgenehmigung), ABE oder Teilegutachten (Anbauabnahme innerhalb der Übergangsfrist bis 20. Juni 2028) vorhanden ist

  • Bauteile mit Teilegutachten nach 20. Juni 2028 eingebaut werden

  • bei Kombination mehrerer neuer Bauteile

  • bei Eigen- und Sonderumbauten

  • bei Importfahrzeugen ohne gültige europäische Genehmigungen

Fahrzeugteile mit ABE oder TTG müssen nicht eingetragen werden, solange alle Auflagen eingehalten und die entsprechenden Dokumente mitgeführt werden. Bei Fahrzeugteilen mit Teilegutachten ist noch bis 20. Juni 2028 eine Anbauabnahme nach §19(3) StVZO ausreichend. Nach diesem Stichtag wird bei Bauteilen mit Teilegutachten eine Einzelabnahme fällig.

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Überblick über die Änderungen 2025

  • ABE: Die Allgemeine Betriebserlaubnis wird seit 20. Juni 2024 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits ausgestellte ABEs behalten ihre Gültigkeit.

  • Teilegutachten: Das Teilegutachten wird ab 20. Juni 2025 für Fahrzeugteile nicht mehr ausgestellt. Stattdessen wird eine nationale Teilegenehmigung (TTG) vergeben. Bereits bestehende Teilegutachten behalten ihre Gültigkeit, ab 20. Juni 2028 muss der Einbau allerdings durch eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO bestätigt werden.

  • TTG: Ab 20. Juni 2025 ersetzt die Nationale Teiletypgenehmigung Teilegutachten und ABE und wird ausschließlich vom Kraftfahrt-Bundesamt erteilt. Die TTG ist erkennbar durch eine sechsstellige KBA-Nummer.

Die neuen Regeln sollen die Verkehrssicherheit erhöhen und die Qualitätsstandards verbessern. Hintergrund sind viele fehlerhafte Teilegutachten, die bei Kontrollen aufgefallen sind. Künftig darf das KBA Fahrzeugteile mit TTG nachprüfen und Genehmigungen widerrufen, um besser gegen Mängel vorzugehen.

 

Wozu benötigt man eine Einzelabnahme?

Eine Einzelabnahme nach § 19(2) StVZO benötigen Fahrzeugbesitzer:innen, die bauliche Veränderungen an ihrem Fahrzeug vorgenommen haben, ohne dass entsprechende (Typen-) Genehmigungen der Fahrzeugteile vorliegen. Werden die Fahrzeugteile dann nicht per Einzelabnahme in die Fahrzeugunterlagen (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2) eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis und damit auch der Versicherungsschutz. Bei einem Unfall kann eine Versicherung die Übernahme der Kosten verweigern – unabhängig der Schuldfrage. Außerdem können die ungenehmigten Umbauarbeiten zu Bußgeldern und Fahrverbot führen.

 

Was ist der Unterschied zwischen § 19(2) und § 21 StVZO?

§ 19(2) StVZO

§ 19(2) StVZO regelt die Einzelabnahme von Fahrzeugänderungen bei bereits zugelassenen Fahrzeugen. Sie ist erforderlich, wenn ein Fahrzeugteil oder eine Änderung nicht von einer gültigen Typgenehmigung (z.B. TTG) gedeckt ist. Hier prüft eine sachverständige Person, ob die Änderung keine Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellt.

§ 21 StVZO

§ 21 StVZO regelt die Ausstellung einer neuen Betriebserlaubnis für komplette Fahrzeuge. Erforderlich ist das beispielsweise bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden – ausgenommen Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer EG-Übereinstimmungserklärung. Zudem wird dieses sogenannte Vollgutachten auch bei Fahrzeugen ohne gültige Papiere nötig oder wenn ein Fahrzeug länger als sieben Jahre stillgelegt war und keine Unterlagen wie Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung für die Wiederzulassung vorliegen.

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Wer führt eine Einzelabnahme durch?

Alle Prüforganisationen dürfen eine Einzelabnahmen nach § 21 StVZO durchführen. Neben den bundesweiten TÜV-Prüfzentren dürfen das auch Dekra, GTÜ, KÜS und darauf spezialisierte Sachverständige. Auch Kfz-Werkstätten bieten häufig diesen Service an, meist über Sachverständige, welche die Werkstatt an bestimmten Tagen besuchen und vor Ort die Arbeit durchführen.

 

Was wird bei einer Einzelabnahme gemacht?

Gutachter:innen der Prüforganisationen wie TÜV, Dekra, GTÜ oder KÜS prüfen bei der Einzelabnahme das jeweilige Bauteil oder mehrere Bauteile, die in Verbindung arbeiten (Räder und Fahrwerk) und untersuchen, inwieweit sie das Fahrverhalten und damit die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs ändern. Wenn alles okay ist, wird der Einbau für die Kraftfahrzeugzulassungsstelle bestätigt.

 

Was wird für die Einzelabnahme benötigt?

Vor dem Termin der Einzelabnahme sollten Autobesitzende alle Unterlagen zusammentragen, die die Veränderungen am Fahrzeug dokumentieren. Dazu müssen bei der Einzelabnahme Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) sowie alle vorliegenden Dokumente wie Prüfbericht, Festigkeitsgutachten, Vergleichsgutachten, Laborberichte und technische Berichte vorliegen.

 

Worauf sollten Autofahrer:innen achten?

Möchte man sein Auto so umbauen, dass eine Einzelabnahme nötig wird, gilt es nicht nur, auf die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs zu achten. Es ist ratsam, schon vor Beginn der Umbauarbeit mit Sachverständigen zu sprechen, die später die Einzelabnahme durchführen sollen, um etwaige Schwierigkeiten und die professionelle Meinung der Prüfperson vorab berücksichtigen zu können.

 

Wie lange dauert eine Einzelabnahme?

Je nach Aufwand der Einzelabnahme kann sie von wenigen Minuten bis hin zu ein paar Stunden dauern.

 

Wie viel kostet eine Einzelabnahme nach § 21 StVZO?

Eine Einzelabnahme kann zwischen 50 und 500 Euro kosten, meist sind es ab 150 Euro bei einem schnell zu kontrollierenden und einzutragenden Fahrzeugteil. Je nach Aufwand kann die Einzelabnahme aber auch mehrere hundert Euro kosten, etwa bei Fahrzeugimporten.

 

Was müssen Autofahrer:innen nach der Einzelabnahme unternehmen?

Nach erfolgreicher Prüfung muss die Änderung bei der zuständigen Zulassungsstelle in die Fahrzeugdokumente eingetragen werden.

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