AUTO ZEITUNG Classic Cars 10/2025: Das sind die Themen
Vor allem bei den Touristenfahrern auf der Nürburgring-Nordschleife sorgte die Neuerung für Verunsicherung: Schlossen die Kfz-Versicherungen bislang nur die "Teilnahme an Wettbewerben, die zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten dienen" (so oder ähnlich die Formulierung) aus, wurde nun explizit auf das Befahren von Rennstrecken verwiesen, das den Versicherer im Kasko-Fall von seiner Leistungspflicht entbindet oder diese stark einschränkt. Mitunter wurde sogar die Nordschleife namentlich benannt.
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Selbst wenn man sich mit seinem Oldtimer nicht unbedingt in das sonntägliche Treiben auf der beliebten Eifel-Piste mischt, so startet man vielleicht doch hin und wieder bei der ein oder anderen Klassik-Veranstaltung, die durchaus auch mal über eine Rennstrecke führt – und schon wird die Versicherungsfrage akut: Mit der Nennung unterschreibt man in der Regel nämlich einen Haftungsverzicht, in dem man die Teilnahme auf eigenes Risiko bestätigt.
Also Vorsicht, denn jetzt könnte die "Nordschleifen-Klausel" greifen: Auch wenn die Versicherung Oldtimer-Ausfahrten durchaus akzeptiert, steht nun plötzlich die Fahrt über eine Rennstrecke auf dem Zettel. Es empfiehlt sich daher, die Bedingungen des eigenen Vertrags noch einmal genau auf solche Stolperfallen zu überprüfen und im Zweifel beim Versicherer nachzufragen. Denn auch wenn wir natürlich alle das Auto nach einer launigen Ausfahrt unbeschadet wieder in die Garage stellen wollen: Der Teufel ist ein Eichhörnchen, ein Missgeschick ganz schnell passiert. Dann ist es wichtig, dass der erwartete Schutz auch wirklich greift.
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Die Themen der neuen AUTO ZEITUNG Classic Cars 10/2025
Motorsport-Feeling (fast) ganz ohne Rennstrecke kam am ersten August-Wochenende rund um das Rittergut Birkhof auf: Hier haben die Classic Days ihre neue Heimat gefunden. Und zu dem "Grand Meeting" gehört traditionell auch eine Rundstrecke, auf der ausgewählte Autos in Aktion zu sehen sind. Dort geht es aber wirklich nur um die Demonstration ohne jede Zeitnahme – und schon wegen der Streckenbeschaffenheit auch ohne den Ehrgeiz, Höchstgeschwindigkeiten zu erzielen. Und doch: Ein bisschen Show geht immer, dröhnende Motoren sind auf jeder Oldtimer-Veranstaltung ein Publikumsmagnet.
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Genau das Gegenteil gilt zuhause: Wie und wo kann der Klassiker möglichst unauffällig abgestellt werden? Auch hier stellt sich die Frage nach den Bedingungen der Versicherung: Ist eine eigene Garage Pflicht? Genügt ein Stellplatz in der abgesperrten Tiefgarage? Was passiert im Urlaub? Unser Autor Arne Olerth hat sich mit dem Thema befasst – mehr dazu ab Seite 92 in Heft 10/2025. Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit der neuen Ausgabe – und wenn Sie danach wieder in Ihren Klassiker steigen: Fahren Sie bitte vorsichtig!