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Dieselskandal: Anklage gegen VW-Chef Diess Verfahren gegen VW-Spitze eingestellt

von Christina Finke
Inhalt
  1. 2020: Dieselskandal – Anklage gegen VW-Spitze (Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch) eingestellt
  2. 2019: Anklage gegen VW-Chef Diess erhoben
  3. 2018: VW zahlt das im Dieselskandal verhängte Bußgeld

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat die Volkswagen-Führungsriege rund um VW-Chef Herbert Diess wegen Marktmanipulation angeklagt. Gegen Auflagen wurde das Verfahren jedoch im Mai 2020 eingestellt. Und: Die im Dieselskandal verhängte Milliardenstrafe hat VW gezahlt. Dieser Artikel wurde am 20.05.2020 aktualisiert!

 

2020: Dieselskandal – Anklage gegen VW-Spitze (Herbert Diess und Hans Dieter Pötsch) eingestellt

Das Verfahren gegen die Volkswagen-Führungsriege rund um VW-Chef Herbert Diess und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch wegen möglicher Marktmanipulation im Dieselskandal wurde gegen Auflagen eingestellt. Darauf hatten sich das Landgericht Braunschweig mit den Beteiligten im Mai 2020 im Rahmen des nicht öffentlichen Zwischenverfahrens geeinigt. Volkswagen zahlte im Fall von Diess und Pötsch je 4,5 Millionen Euro an die niedersächsische Justiz. Ihnen wurde vorgeworfen, Anleger:innen zu spät über die drohenden finanziellen Folgen der Stickoxid-Manipulationen an Millionen Dieselfahrzeugen ins Bild gesetzt zu haben. "Der Aufsichtsrat der Volkswagen AG begrüßt die Einstellung des Verfahrens", hieß es vonseiten des Wolfsburger Konzerns. Dessen Rechtsberater:innen sähen sich in ihrer Einschätzung bestätigt, dass die Vorwürfe gegen den Vorstandsvorsitzenden und den Chefkontrolleur nicht begründet seien. Zudem sei die Kanzlei, die VW beriet, davon überzeugt, dass Diess und Pötsch auch zivilrechtlich "keine Pflichten gegenüber der Volkswagen AG verletzt" hätten. Mehr zum Thema: Audi zahlt Millionen-Strafe im Dieselskandal

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2019: Anklage gegen VW-Chef Diess erhoben

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat im September 2019 Anklage gegen VW-Chef Herbert Diess, Ex-Konzernvorstand Martin Winterkorn und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch erhoben. Der Führungsriege des Volkswagen-Konzerns wird vorgeworfen, Anleger:innen im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die Risiken des Dieselskandals informiert zu haben, wie die Strafverfolger:innen mitteilten. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge wussten die VW-Manager früher als bisher eingeräumt von konkreten Täuschungen bei den Abgasdaten in den USA und den damit verbundenen finanziellen Folgen. In einer Mitteilung dazu hieß es: "Den genannten – ehemaligen oder amtierenden – Vorstandsmitgliedern der Volkswagen AG wird vorgeworfen, entgegen der ihnen obliegenden gesetzlichen Pflicht den Kapitalmarkt vorsätzlich zu spät über die aus dem Aufdecken des sogenannten Diesel-Skandals resultierenden erheblichen Zahlungsverpflichtungen des Konzerns in Milliardenhöhe informiert und damit rechtswidrig Einfluss auf den Börsenkurs des Unternehmens genommen zu haben." Investor:innen verlangen Entschädigung für den damaligen Einbruch des Aktienkurses und argumentieren, dass die VW-Spitze die Finanzwelt früher über die Risiken des Dieselskandals hätte ins Bild setzen müssen. Dazu läuft auch ein Kapitalmarkt-Musterverfahren in Braunschweig. VW selbst zeigt wenig Verständnis für die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, Anklage gegen VW-Chef Herbert Diess, Ex-Konzernvorstand Martin Winterkorn und Aufsichtsratschef Hans Dieter Pötsch zu erheben: Der Konzern habe "in den zurückliegenden nahezu vier Jahren den Sachverhalt akribisch (...) untersucht. Das Ergebnis sei eindeutig, die Vorwürfe demnach unbegründet. Daher wolle man auch weiterhin an Herbert Diess als VW-Vorstandschef festhalten.

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2018: VW zahlt das im Dieselskandal verhängte Bußgeld

Der VW-Konzern hat das im Dieselskandal verhängte Bußgeld in Höhe von einer Milliarde Euro auf die niedersächsische Landeskasse eingezahlt. Das sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) im Juni 2018, im Landtag in Hannover. Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte in der vorangegangenen Woche die Geldbuße gegen den Konzern wegen Aufsichtspflichtverletzung im Dieselskandal verhängt. Diese seien laut Staatsanwaltschaft "mitursächlich" dafür, dass von Mitte 2007 bis 2015 "insgesamt 10,7 Millionen Fahrzeuge mit dem Dieselmotor der Typen EA 288 (Gen3) in den USA und Kanada sowie EA 189 weltweit mit einer unzulässigen Softwarefunktion beworben, an Abnehmer:innen veräußert und in den Verkehr gebracht wurden". Die Geldbuße setzt sich laut Volkswagen aus dem gesetzlichen Höchstmaß einer Ahndung in Höhe von fünf Millionen Euro sowie einer Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile in Höhe von 995 Millionen Euro zusammen. "Volkswagen bekennt sich damit zu seiner Verantwortung für die Dieselkrise und sieht darin einen weiteren wesentlichen Schritt zu ihrer Bewältigung", heißt es in einer Mitteilung von VW. Damit wurde das laufende Ordnungswidrigkeitsverfahren beendet. "Volkswagen geht davon aus, dass die Beendigung dieses Verfahrens auch erhebliche positive Auswirkungen auf weitere in Europa gegen die Volkswagen AG und ihre Konzerngesellschaften geführte behördliche Verfahren haben wird." Konkrete Planungen für die Verwendung des Bußgeldes von einer Milliarde Euro von VW seien erst nach der Haushaltsklausur der Landesregierung zu erwarten, die Ende Juni 2018 zu Ende geht. Sie arbeite an einem Konzept für die Verwendung der Mittel. Nach Ansicht von Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) sollte die Milliardenbuße aber allen Bundesländern zugutekommen. "Niedersachsen weiß nicht, wohin mit der Milliarde, während die Kommunen bundesweit mühsam das Geld für die Umsetzung von Luftreinhalteplänen zusammensuchen."

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