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Geht auch ganz einfach:

Unfall durch Stau auf Kreuzung: Urteil Grün ist nicht gleich Grün

Lukas Bädorf Redaktion
Symbolbild Stau auf Kreuzung Urteil
Foto: Imago

Eine bekannte Situation: Die Ampel springt auf Grün, doch der Kreuzungsbereich wird noch durch querende Fahrzeuge blockiert. Im Fall einer Kollision ist die Schuldfrage gar nicht so leicht zu beantworten. Ein Urteil schafft Klarheit.

 

Kein Vorrang trotz grüner Ampel

Wer Grün hat, hat Vorrang? Ganz so eindeutig ist es leider nicht, wie ein Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az.: 10 C 79/21) zeigte. Grundlage ist ein Unfall auf einer Kreuzung mit Ampelanlage, bei der ein Autofahrer während seiner Grünphase mit einer Autofahrerin zusammenstieß, die durch einen Rückstau aufgehalten wurde und die Kreuzung verlassen wollte. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Frau, die als "berechtigte Kreuzungsräumerin" Vorrang habe. Der Mann hätte sie trotz eigener Grünphase gewähren lassen müssen. Dennoch wurden der Autofahrerin ein Drittel der Kosten zugesprochen, da sie (wie auch der Mann) gegen das Gebot der Rücksichtnahme verstoßen habe. Für die übrigen zwei Drittel muss der Autofahrer aufkommen. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Fahrverbot für Spurwechsel in der Ampelkreuzung (Video):

 
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