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TÜV/GTÜ/Dekra: Kosten bei der Nachprüfung (HU) Das kostet die Nachprüfung bei der HU

von Christina Finke

Erhält das Auto bei der Hauptuntersuchung bei TÜV, GTÜ oder Dekra nicht auf Anhieb eine neue Plakette, wird eine Nachprüfung notwendig. Alle Informationen zu den Fristen und damit verbundenen Kosten!

Alle 24 Monate ist es soweit: Autobesitzer müssen ihr Fahrzeug bei einer Prüforganisation wie TÜV, GTÜ oder Dekra zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren. Wer dann keine Plakette bekommt, muss seinen Wagen auf eine Nachprüfung vorbereiten. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Fristen in diesem Fall gelten und welche Kosten auf Autofahrer zukommen. Mehr zum Thema: 2019 gilt die orange HU-Plakette

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Hauptuntersuchung/TÜV-Checkliste im Video:

 
 

Hauptuntersuchung bei TÜV/GTÜ/Dekra: Wann wird eine Nachprüfung fällig?

Stellen Prüforganisationen wie TÜV, GTÜ oder Dekra bei der Hauptuntersuchung erhebliche Mängel fest, wird keine neue HU-Plakette erteilt und eine Nachprüfung ist fällig. Autobesitzer haben dann genau einen Monat Zeit, die beanstandeten Defekte zu beseitigen und ihr repariertes Fahrzeug anschließend erneut einem Prüfer vorzustellen. Ob die Nachuntersuchung in derselben Werkstatt durchgeführt wird wie die Hauptuntersuchung, ist dabei jedem freigestellt. Wichtig ist jedoch, dass Autobesitzer zur Nachprüfung bei TÜV, GTÜ oder Dekra den ursprünglichen HU-Bericht mitbringen, in dem alle Mängel dokumentiert sind. Ansonsten muss eine neue Hauptuntersuchung durchgeführt werden. Auch der Fahrzeugschein beziehungsweise die Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind erneut vorzulegen. Mehr zum Thema: Kostenvoranschlag darf abweichen

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TÜV/GTÜ/Dekra: Kosten bei Nachprüfung (HU)

Die Kosten für die Nachprüfung bei TÜV, GTÜ oder Dekra variieren je nach Bundesland und Prüforganisation. Im Schnitt liegen die Preise aber etwa zwischen 15 und 30 Euro. Damit es dabei bleibt, sollten Autobesitzer aber schnellstmöglich einen Termin für die Nachprüfung vereinbaren. Denn wenn die Frist von einem Monat auch nur um einen Tag überzogen wird, verlangt der Gesetzgeber erneut eine vollständige Hauptuntersuchung. Damit fallen dann auch die vollen Gebühren für die HU ein weiteres Mal an. Um zudem Mehrkosten bei einer Verkehrskontrolle durch die Polizei zu vermeiden, sollten Autofahrer im Zeitraum zwischen nicht bestandener Hauptuntersuchung und Nachprüfung den Prüfbericht aufbewahren und im Fahrzeug mitführen. So können sie im Zweifel nachweisen, dass sie die einmonatige Frist noch nicht überschritten haben – und ein drohendes Bußgeld in Höhe von 40 Euro vermeiden. Mehr zum Thema: Auto online anmelden/zulassen (i-Kfz)

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