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Geht auch ganz einfach:

"TÜV überzogen": Kosten und Strafen bei versäumter HU

Fällige HU verpassen kann teuer werden

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
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TÜV/GTÜ/Dekra: Kosten bei Nachprüfung (HU)
Foto: GTÜ
Inhalt
  1. Wann läuft "der TÜV" ab
  2. Wie lang "TÜV überziehen" ohne Strafe?
  3. Extrakosten bei zu später HU
  4. HU nicht bestanden, "TÜV" schon abgelaufen
  5. Verspäteter HU-Termin wird nicht rückdatiert
  6. Versicherung bei "abgelaufenem TÜV"
  7. HU fällig bei Auto mit Saisonkennzeichen
  8. HU-Plakette im Ausland abgelaufen

Regelmäßig wird die Hauptuntersuchung für Pkw, Motorräder und leichte Anhänger fällig. Den Termin bei TÜV, KÜS, GTÜ oder Dekra zu überziehen, kann eine Strafe und Extrakosten bei der Prüfung nach sich ziehen. Wie lange man Zeit hat, die verpasste HU nachzuholen, bevor es teuer wird, erklären wir hier.

Jeder angemeldete Pkw in Deutschland muss früher oder später zur Hauptuntersuchung (HU). Neuwagen haben eine Frist von drei Jahren, danach ist die HU alle zwei Jahre zu erneuern. Man kann – wie es im Volksmund so schön heißt – "den TÜV" zwar überziehen, doch wer mit abgelaufener HU-Plakette erwischt wird, muss zahlen und erhält je nach Fristüberschreitung noch einen Punkt in Flensburg. Doch woran erkennt man, wann die nächste HU fällig wird und was passiert, wenn ich beim bereits verspäteten Termin durch die TÜV-Prüfung falle? Wir geben Antworten auf alle Fragen zum Thema HU (TÜV/KÜS/GTÜ/Dekra) überziehen. 
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Die Checkliste für eine problemlose Hauptuntersuchung (Video):

 
 

Wann läuft "der TÜV" ab

Wann ein Pkw, Motorrad oder leichter Anhänger zur Hauptuntersuchung muss, ist in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) und auf der Plakette des hinteren Kfz-Kennzeichens vermerkt. In der Zulassungsbescheinigung weist ein Aufkleber die Fälligkeit aus. Auf der Plakette gibt die Zahl in der Mitte das Jahr und die Zahl oben in der Mitte (auf 12 Uhr) den Monat an, in dem das Fahrzeug spätestens zur nächsten Hauptuntersuchung vorstellig werden muss. Die Farbe der Plakette ist dem Fälligkeitsjahr zugeordnet und dient der schnellen Erkennung eines möglichen Verstoßes gegen § 29 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), der die Hauptuntersuchung vorschreibt. Die Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ist beispielsweise der August 2024 vermerkt, wäre man ab 1. September mit "abgelaufenem TÜV" unterwegs und begeht damit eine Ordnungswidrigkeit.

 

Wie lang "TÜV überziehen" ohne Strafe?

Grundsätzlich ist das Fahren mit einem Pkw mit abgelaufener HU-Plakette schon ab dem ersten Tag eine Ordnungswidrigkeit. Doch die Polizei ahndet einen versäumten TÜV-, KÜS-, GTÜ- oder Dekra-Termin erst nach dem Verstreichen von zwei Monaten. Danach drohen Bußgelder von 15 Euro oder, wenn die TÜV-Plakette bereits vor vier bis acht Monaten abgelaufen ist, 25 Euro. Bei einer Überschreitung der Frist von mehr als acht Monaten kommt ein Bußgeld von 60 Euro und ein Punkt in Flensburg auf Autofahrende zu (Stand: September 2024).

 

Extrakosten bei zu später HU

Wer erst nach Ablauf der Hauptuntersuchung zu einer Prüforganisation wie KÜS, TÜV, Dekra oder GTÜ fährt, muss erst mit Extrakosten rechnen, wenn man die HU-Fälligkeit bereits über zwei Monate überzogen hat. Denn ab dieser Frist müssen Sachverständige eine erweiterte HU (Ergänzungsuntersuchung) am Fahrzeug durchführen. Das bedeutet einen Aufschlag auf die üblichen Prüfkosten von rund 20 Prozent. Ein Bußgeld oder andere Strafen muss man bei der Prüfung nicht befürchten. Die Prüfenden melden den Behörden nicht, wenn jemand mit abgelaufener Plakette zur Hauptuntersuchung erscheint.

Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

 

HU nicht bestanden, "TÜV" schon abgelaufen

Wenn man mit abgelaufener Plakette zur Hauptuntersuchung fährt und diese nicht besteht, gewährt einem der Gesetzgeber eine Frist von einem Monat, um nachzubessern und zur Nachuntersuchung zu erscheinen. Für die Beseitigung der Mängel müssen Autobesitzer:innen jedoch umgehend sorgen. Die Nachprüfung selbst ist in der Regel günstiger als eine komplette Hauptuntersuchung. Die Kosten für die Nachprüfung variieren je nach Prüfstelle und Bundesland, bewegen sich aber im Durchschnitt zwischen 20 und 35 Euro. Um unnötige Mehrkosten zu vermeiden, sollten Fahrzeughalter:innen zügig einen Termin für die Nachuntersuchung vereinbaren. Nach Verstreichen der einmonatigen Frist muss die HU erneut durchgeführt werden und die entsprechenden Kosten fallen abermals an. Außerdem droht ein Bußgeld von 15 Euro, wenn man nach abgelaufener Frist für die Nachprüfung in eine Polizeikontrolle gerät.

 

Verspäteter HU-Termin wird nicht rückdatiert

Bis 2011 wurde der HU-Termin rückdatiert und man musste immer zur gleichen Zeit im Jahr zur TÜV-, KÜS-, GTÜ- oder Dekra-Prüfung. Seit 2012 gilt: Mit Bestehen der HU gilt die neue Plakette, unabhängig von der vergangenen Frist, volle zwei Jahre.

 

Versicherung bei "abgelaufenem TÜV"

Die Kfz-Haftpflichtversicherung greift auch bei abgelaufener HU-Plakette. Doch Vorsicht: Bei einem Unfall "ohne TÜV" prüft die Versicherung, ob man gegebenenfalls grob fahrlässig handelte. "Das Fahren ohne TÜV kann bereits als leichte Fahrlässigkeit ausgelegt werden" und "Liegt grobe Fahrlässigkeit vor, können Versicherte in Regress genommen werden", informiert die Allianz Direct. Das bedeutet: Kam es aufgrund von bestehenden Mängeln zu einem Unfall, die bei der Hauptuntersuchung zur Beanstandung geführt hätten, ist es möglich, dass die Versicherung einen Teil der Schadenssumme zurückfordert.

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HU fällig bei Auto mit Saisonkennzeichen

Besitzt ein Auto ein Saisonkennzeichen, darf es außerhalb des angegebenen Zeitraums nicht auf öffentlicher Straße bewegt werden – auch nicht zur Hauptuntersuchung. Läuft die HU-Plakette in dieser Zeit ab, muss man sie innerhalb eines Monats nach Beginn des nächsten Saison-Zeitraums erneuern lassen.

 

HU-Plakette im Ausland abgelaufen

Wer das Auto mit gültigem "TÜV" ins Ausland bewegt und dort ununterbrochen so lange bleibt, dass die nächste HU ansteht, muss man diese erst durchführen lassen, wenn das Auto wieder zurück in Deutschland ist. Man muss also nicht extra für die Hauptuntersuchung zurück nach Deutschland fahren. Damit man bei einer Kontrolle auf der Fahrt zurück nach Deutschland beweisen kann, dass man mit gültiger HU ausgereist ist, sollte man geeignete Dokumente bei sich haben, beispielsweise den letzten TÜV-, KÜS-, GTÜ- oder Dekra-Bericht in Verbindung mit Ausreisedokumenten oder ein Prüfprotokoll einer ausländischen Prüfstelle. Letzteres kann auch vonnöten sein, um einen gültigen Versicherungsschutz im Ausland zu gewährleisten. Eine abgelaufene deutsche Plakette am Pkw dürfen ausländische Behörden jedoch nicht ahnden, erklärt der ADAC.

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