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Wallbox (Ladestation kaufen): Förderung KfW-Förderung wird nicht verlängert

AUTO ZEITUNG 24.01.2023
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Inhalt
  1. KfW-Förderung für private Wallboxen ausgelaufen, nicht aber für Unternehmen & Kommunen
  2. Die besten Ladestationen und Zubehör von Wallbox
  3. Voraussetzung für die Wallbox-Förderung der KfW
  4. Wallboxen mit 11 und 22 kW
  5. Weitere Fördermöglichkeiten für private Ladestationen (Wallbox)
  6. Rechte von Mieter:innen beim Kauf einer Wallbox

Die KfW-Förderung für private Wallboxen ist ausgelaufen und wird nicht verlängert. Bereits bestätigte Anträge behalten ihre Gültigkeit, Unternehmen können weiterhin den Kauf einer Ladestation subventionieren lassen.  Wir fassen zusammen, was dabei zu beachten ist, welche Rechte Mieter:innen haben und welche Wallbox-Modelle förderfähig sind.

 

KfW-Förderung für private Wallboxen ausgelaufen, nicht aber für Unternehmen & Kommunen

  • Wie im Juni 2022 bekannt wurde, wird die ausgelaufene KfW-Förderung für private Wallboxen nicht verlängert. Es wurden insgesamt 800 Millionen Euro für private Ladestationen bezuschusst. Medienberichten zufolge habe die Bundesregierung auf Anfrage mitgeteilt, dass sie keinen Bedarf für eine weitere Förderung sehe. Bereits bestätigte Anträge behalten ihre Gültigkeit, heißt es auf der Informationsseite der KfW. Anträge von Unternehmen auf Förderung einer Wallbox sind nach wie vor möglich und über das Portal der KfW zu beantragen.

  • Damit Deutschland seine Klimaziele im Verkehr 2030 erreichen kann, müssen mehr Menschen E-Autos fahren. Um den Anteil an Elektroautos auf deutschen Straßen durch ein staatliches Förderprogramm erhöhen zu können, hat das Bundeskabinett im November 2019 einen "Masterplan Ladeinfrastruktur" beschlossen. Die Förderung durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Wallboxen soll die Elektromobilität in Deutschland voranbringen und über die hohen Anschaffungskosten der Ladestationen hinweghelfen. Anfang Oktober 2020 hat die Bundesregierung 200 Millionen Euro für die Förderung privater Wallboxen bereitgestellt. Später wurde die Summe aufgestockt. Im Sommer 2021 hat der Staat den Fördertopf mit weiteren 300 Millionen Euro wieder aufgefüllt. Ende Oktober 2021 waren auch diese Fördermittel erschöpft, seitdem nimmt die KfW keine Anträge mehr an.

  • Seit dem 23. November 2021 läuft das Förderprogramm des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für Wallboxen, das Unternehmen und Kommunen zugutekommen soll. Die neue KfW-Förderung für Wallboxen an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen beträgt 70 Prozent der gesamten Anschaffungskosten inklusive Anschluss und Montage und ist auf maximal 900 Euro pro Ladepunkt begrenzt. Das Zuschussprogramm berechtigt private und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, Freiberufler, Kammern und Verbände sowie gemeinnützige Unternehmen zur Antragstellung. Auch Kirchen, ebenso wie kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände können einen Antrag zur Förderung von Wallboxen bei der KfW stellen. Geladen werden dürfen an den nicht öffentlichen Ladepunkten die gewerblich oder kommunal genutzten E-Autos (Flotten- und Carsharing-Fahrzeuge) sowie die E-Autos der Beschäftigten. Wie auch bei der KfW-Förderung für private Wallboxen gelten auch im Fall der Unternehmens-Förderung bestimmte Voraussetzungen: Der für das Aufladen der E-Autos genutzt Strom muss zu 100 Prozent aus regenerativer Energie stammen. Zudem muss der Antrag vor Kauf der Ladestation gestellt und genehmigt sein. Ab der Bestätigung des Zuschussantrages muss innerhalb von 12 Monaten ein Nachweis zur durchgeführten Maßnahme erbracht werden. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Die besten Ladestationen und Zubehör von Wallbox





 

Voraussetzung für die Wallbox-Förderung der KfW

Der Förderung für den Kauf und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation (Wallbox) für Unternehmen inklusive des elektrischen Anschlusses, Erdarbeiten und Installation der Steuersysteme beträgt 900 Euro und kann bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Bei einer Wallbox mit zwei Anschlüssen beträgt die KfW-Förderung 1800 Euro. Die maximale Zuschuss­höhe beträgt 45.000 Euro je Standort. Liegen die Gesamt­kosten unter 1285,71 Euro pro Lade­punkt, wird der Zuschuss auf 70 Prozent der Gesamtkosten reduziert. Die erlaubte Ladeleistung der Box mit intelligenter Steuerung liegt bei 22 kW. Der Strom für das Aufladen muss aus erneuerbaren Quellen stammen. Dazu zählt ein Vertrag über die Lieferung von Öko-Strom, aber auch die eigene Fotovoltaik-Anlage auf dem Dach. Alles musste beim Beantragen der Fördergelder nachgewiesen werden. Wer eine Wallbox kaufen wollte, musste Registrierung und Antrag auf Förderung unbedingt vor dem der Bestellung der Wallbox einreichen. Nach Abschluss der Installation waren alle Rechnungen und Verträge online an die KfW zu senden. Nach einer Prüfung wurde das Geld schließlich ausgezahlt. >> Diese Wallboxen sind förderfähig

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Wallboxen mit 11 und 22 kW

Wallboxen sind für unterschiedliche Stromstärken ausgelegt und verfügen über eine Ladebuchse oder ein integriertes Kabel. Kleinere Ladestationen mit 3,7 bis 4,6 kW Leistung verwenden meist einen einphasigen Anschluss mit 230 Volt Spannung. Sie sind für ältere Elektroautos geeignet, das Stromtanken dauert allerdings entsprechend länger. Neue Systeme verfügen über 11 kW und/oder 22 kW Ladeleistung und benötigen einen dreiphasigen Drehstromanschluss. Die KfW-Förderung für Wallboxen erhalten nur Anlagen mit einer Normalladeleistung von 11 kW und eine intelligente Steuerung. Weiterer Vorteil einer 11-kW-Anlage: Sie muss beim Netzbetreiber nur angemeldet werden und ist – anders als etwa eine Wallbox mit 22 kW – nicht genehmigungspflichtig. "Manche Netzbetreiber verlangen trotzdem ein Genehmigungsverfahren", sagt Heiko Willrett von Energieversorger EnBW, der seine Wallboxen bundesweit anbietet. "Das ist aber nicht zulässig." Übrigens: Der zuständige Netzbetreiber – das ist nicht der Energieversorger – wird oft auf der Stromrechnung angegeben. Meist erledigt die Anmeldung auch der Installationsbetrieb: Wallboxen, die stets über einen separaten Stromkreis verfügen, müssen von einem Fachbetrieb montiert werden.

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Weitere Fördermöglichkeiten für private Ladestationen (Wallbox)

Auch Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein und Städte wie zum Beispiel Düsseldorf und München unterstützen den Kauf einer Wallbox. Das gilt auch für viele Energieversorger, die ihren Zuschuss aber vom Abschluss eines Liefervertrags für Öko-Strom abhängig machen. Vor dem Kaufen einer Ladestation sollte man rechnen: Lohnen sich die in der Regel teureren Tarife? Eine Wallbox kostet je nach Ausstattung 500 bis etwa 2500 Euro. Dazu kommt die Installation, deren Preis sehr vom Aufwand abhängt. Wichtig: Bevor man Gerät oder Handwerker:in bestellt, muss der Antrag auf Förderung von der KfW oder einem anderen Zuschussgeber genehmigt worden sein. Erst dann kann man die passende Wallbox bestellen. Auch beim Kauf eines Elektroautos oder später über den Hersteller kann man sich eine Wallbox sichern. Marken wie Mercedes, Renault oder VW haben bereits entsprechende Angebote. Die VW-Tochter Elli ist beispielsweise auch für fast alle Konzernmarken wie Seat oder Skoda zuständig und bietet dazu die entsprechenden Lieferverträge für Öko-Strom. In manchen Fällen wie beim VW ID.4 oder beim Renault Zoe ist eine Wallbox sogar gleich im Leasing- oder im Kaufvertrag inklusive. 

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Rechte von Mieter:innen beim Kauf einer Wallbox

Damit die staatliche Förderung für den Ausbau von Ladestationen (Wallbox) fließen konnte, hat die große Koalition im September 2020 das Miet- und Wohnungseigentumsrecht angepasst. Anfang Dezember 2020 trat das neue Gesetz in Kraft. Auch wer kein Einfamilienhaus besitzt, sondern in einer Eigentumswohnung mit Stellplatz lebt oder Mieter:in in einer Tiefgarage ist, kann sich nun eine Wallbox installieren lassen, denn es besteht Anspruch auf eine Lademöglichkeit. So haben nun auch Mieter:innen die Möglichkeit, die Förderung der KfW für eine Wallbox zu nutzen. Vor den neuen Regelungen mussten alle Miteigentümer:innen bzw. der:die Vermieter:in dem Wunsch zustimmen. Das wurde oft abgelehnt, auch weil wegen der erforderlichen Elektro-Installation oder der Wallbox eine Brandgefahr befürchtet wurde. Dem tritt der ADAC-Technik-Experte Matthias Vogt entgegen: "Im Gegensatz zu verschmorten Haushaltssteckdosen sind uns von fachmännisch angeschlossenen Wallboxen keine dezidierten Brandfälle bekannt." Deshalb stellt man einen Antrag bei dem:der Vermieter:in oder bei der Eigentümerversammlung – Vordrucke dafür gibt es zum Download beim ADAC. Die anderen Mitglieder:innen der Eigentümergemeinschaft dürfen das nicht kategorisch ablehnen, sondern können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Am besten sucht man sich Mitstreiter:innen, die ebenfalls Interesse an einer Lademöglichkeit haben. Das reduziert die Kosten für die Installation der Stromzufuhr. Außerdem sollte die Anlage skalierbar, also erweiterbar sein, falls später weitere Wallboxen benötigt werden.
Von Christina Finke und Klaus Uckrow

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