close
Schön, dass du auf unserer Seite bist! Wir wollen dir auch weiterhin beste Unterhaltung und tollen Service bieten.
Danke, dass du uns dabei unterstützt. Dafür musst du nur für www.autozeitung.de deinen Ad-Blocker deaktivieren.
Geht auch ganz einfach:

E-Auto: Mieter hat Recht auf Ladestation Anspruch auf Ladestation im Mehrfamilienhaus

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin

Mieter und Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus​ haben das Recht auf eine Ladestation für ihr E-Auto. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat die Bundesregierung im September 2020 im Bundestag beschlossen. Dieser Artikel wurde am 18.09.2020 aktualisiert!

Wer ein E-Auto hat, benötigt eine Ladestation. Für Mieter oder Wohnungseigentümer in einem Mehrparteienhaus gestaltete es sich bisher aber schwierig, eine Ladestation für ihr E-Auto am Stellplatz an der Wohnung installieren zu lassen. Der Vermieter beziehungsweise die Eigentümergemeinschaft musste dem Antrag erst zustimmen, konnte also auch widersprechen. Die Bundesregierung hat Mitte September 2020 ein Gesetz durch den Bundestag gebracht, das Mietern und Wohnungseigentümern das Recht auf die Installation einer Ladestation für ihr Elektroauto zuspricht. Der Vermieter ist demnach für die Umsetzung verantwortlich, während der Mieter die Kosten trägt. Wohnungseigentümer sollen dem Bundesjustizministerium zufolge "bauliche Maßnahmen im individuellen Interesse einzelner Wohnungseigentümer, die zugleich im gesamtgesellschaftlichen Interesse liegen" künftig erleichtert werden. Mehr zum Thema: Interaktive Karte aller Ladestationen für Elektroautos

News ADAC Wallboxen-Test 2019
ADAC Wallboxen-Test 2023 Geräte der Autohersteller

Wenn alle auf Elektroautos umsteigen – ein Gedankenspiel im Video:

 
 

Mieter & Eigentümer: Recht auf E-Auto-Ladestation 

Möchte der Wohnungseigentümer eine Ladestation für E-Autos am Stellplatz installieren, bringt er sein Vorhaben bei der Eigentümerversammlung des Mehrparteienhauses vor. Die Eigentümergemeinschaft kann dann lediglich über die Art der Ausführung abstimmen. Wenn die Eigentümergemeinschaft die Kosten für eine Installation von Ladepunkten auf dem Gelände des Wohnhauses unter sich aufteilen möchte, können Mitglieder der Gemeinschaft dagegen stimmen. Sie müssen sich nicht an den Kosten beteiligen, dürfen die Ladestationen für E-Autos dann aber auch nicht nutzen. Der Bundesrat muss dem Gesetz noch zustimmen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) ist zuversichtlich, dass mit diesem Schritt "Elektroautos für viel mehr Menschen als bisher alltagstauglich" würden. Mehr zum Thema: Staatliche Förderung für Wallboxen

Ratgeber Umweltbonus: E-Auto-Prämie beantragen
Alles zur E-Auto-Prämie Diese Marken zahlen den Staatsanteil

Tags:
Copyright 2024 autozeitung.de. All rights reserved.