News

EU plant Neuerungen bei HU: Turnus bleibt, Prüfung gründlicher

Alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung (HU), das wissen alle Autobesitzer:innen. Und dabei soll es nach dem jüngsten Beschluss im EU-Parlament auch bleiben. Dennoch sollen die Prüfungen in Zukunft umfangreicher ausfallen, neue Prüfpunkte für E- und Hybridautos hinzukommen und auch Rückrufe bei der Plakettenvergabe berücksichtigt werden. Das soll sich mit dem geplanten „TÜV“-Gesetz künftig bei HU und AU ändern!

Ein VW Golf bei der HU in einer Prüfstelle. Das Fahrzeug steht auf einer Scherenbühne, eine Person steht unter dem Auto und begutachtet den Unterboden.
Die EU plant Neuerungen bei HU und AU: Die Gültigkeit soll nach Abstimmung im EU-Parlament zwar bei zwei Jahren bleiben, neue Prüfpunkte für Fahrassistenzsysteme, E- und Hybridautos sowie strengere Abgasuntersuchungen sollen aber für mehr Sicherheit und saubere Luft sorgen. Foto: Imago
Auf Pinterest merken

Warum will die EU-Kommission ein neues "TÜV"-Gesetz?

Die Meldung sorgte im April 2025 für Aufsehen: Die EU-Kommission plante damals eine Hauptuntersuchung (HU) jährlich für Pkw mit einer Erstzulassung, die länger als zehn Jahre zurückliegt. Der Vorschlag wurde gemacht, da die Verkürzung des Intervalls die Verkehrssicherheit erhöhen solle, denn ältere Autos wären öfter in Verkehrsunfälle verwickelt.

Anfang Mai 2026 stimmten die Abgeordneten des Verkehrsausschusses im Europäischen Parlament über den Vorschlag der EU-Kommission ab, mit klarem Ergebnis: Es soll beim Zweijahres-Turnus für die „TÜV“-Plakette bleiben. Einige Neuerungen zu technischen Hauptuntersuchungen von Fahrzeugen in der Europäischen Union wurden aber dennoch in Straßburg vorgeschlagen. Demnach soll die Prüfung zum einen zwar etwas strengen werden, zum anderen dürfen Autohalter:innen ihr Fahrzeug auch im EU-Ausland zur Prüfung vorführen – wenn auch mit Einschränkungen.

So Tachobetrug erkennen (Video)

Video Platzhalter
Video: AUTO ZEITUNG

Keine Änderungen am Zwei-Jahres-Turnus: So entscheidet der EU-Verkehrsausschuss

Mit 30 gegen elf Stimmen sowie zwei Enthaltungen entschied sich der EU-Verkehrsausschuss klar gegen den Vorschlag des EU-Rates, den HU-Turnus für ältere Fahrzeuge auf jährlich statt alle zwei Jahre zu Verkürzen. Die Gründe seien, dass das EU-Parlament den Vorschlag „weder für verhältnismäßig hielt noch ausreichende Belege dafür sah, dass sie zu einer Verringerung der Unfallzahlen führen würde“, so die Pressemitteilung zur Abstimmung.

Die jährliche HU für Pkw und Kleintransporter sollte laut EU-Rat die Zahl der Verkehrstoten und Verletzten um ein Prozent senken. „Zwischen 2026 und 2050 werden diese Vorschläge schätzungsweise rund 7000 Menschenleben retten und rund 65.000 schwere Verletzungen verhindern“, war sich die EU-Kommission damals sicher. Ein weiterer Aspekt für den Vorschlag war die Bekämpfung von Luftverschmutzung und Lärm, wenn ältere Autos häufiger geprüft würden. Laut Kraftfahrt-Bundesamt hätte diese Änderung der HU-Vorschriften rund 48 Prozent aller Pkw in Deutschland betroffen, denn rund 23,5 Mio. von über 49 Mio. zugelassenen Autos hierzulande sind älter als zehn Jahre.

Jens Gieseke, EU-Abgeordneter der CDU im Verkehrsausschuss, wird im Schreiben des EU-Parlaments zitiert mit: „Keine jährlichen Hauptuntersuchungen für Fahrzeuge, die älter als zehn Jahre sind, und keine zusätzlichen Prüfvorschriften für leichte Nutzfahrzeuge: Das ist ein klares Signal der Entlastung für Verbraucher und insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen.“ Die Maßnahme vom April 2025 wurde wegen sozialer Ungerechtigkeit, Bürokratielasten und fehlender klarer Sicherheitsgewinne bereits im Vorfeld der Abstimmung im Verkehrsausschuss kritisch gesehen.

Stimmen für und gegen die jährliche HU: Das sagten TÜV und ADAC

Zu den Befürwortern des Vorschlags der EU-Kommission, Autos ab einem Alter von zehn Jahren jährlich zur HU zu schicken, zählt der TÜV-Verband: „Die Mängelquoten bei der Hauptuntersuchung steigen mit dem Alter der Fahrzeuge erheblich an. In der Altersgruppe der zehn bis elf Jahre alten Fahrzeuge fällt bei der HU fast jedes vierte Fahrzeug (23 Prozent) mit erheblichen oder gefährlichen Mängeln durch. Insbesondere die Halter älterer Autos sind gefordert, regelmäßig in die Wartung und Pflege ihrer Fahrzeuge zu investieren.“

Der ADAC hat sich gegen eine Änderung beim HU-Intervall ausgesprochen: „Die in Deutschland gültigen Prüffristen der Hauptuntersuchung gehen bereits heute teilweise über die Vorgaben der aktuellen EU-Richtlinie hinaus. Zudem wurde der Umfang der Hauptuntersuchung bereits in den letzten Jahren aufgrund der komplexeren Fahrzeuge deutlich erweitert. Insbesondere wurde der Fokus dabei auf Assistenzsysteme, E-Mobilität, Auslesen von Fehlercodes gerichtet. Aber auch die Überwachung der Emissionen wurde mit der Wiedereinführung der Endrohrmessung in Deutschland im Jahr 2018 sowie der Einführung der neuen Partikelzahlmessung für Euro-6-Diesel ab 1. Juli 2023 deutlich verstärkt.“ Eine Studie der Verkehrsunfallforschung der TU Dresden soll laut ADAC bereits zu einem früheren Zeitpunkt festgestellt haben, dass eine Verkürzung der HU-Frist keine messbare Auswirkung habe.

Auch der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) war gegen die jährliche HU für ältere Autos: „Nicht die Frequenz der Hauptuntersuchungen ist entscheidend, sondern ihre fachliche und technische Güte. Ein weiterer Aspekt ist: Die Kosten im Straßenverkehr für Autofahrerinnen und Autofahrer sind schon jetzt immens hoch – und die Halter müssten auch diese HU-Kosten tragen. Deshalb lehnen wir eine jährliche HU-Pflicht für ältere Autos auch im Sinne des Verbraucherschutzes ganz klar ab.“

HU wird strenger: Neuerungen bei Fahrassistenzsystemen und E-Autos geplant

Doch während bei der Gültigkeit der HU keine Neuerungen geplant sind, möchte das EU-Parlament an anderer Stelle nachholen. Bis jetzt gäbe es nämlich europaweit keine einheitlichen Regelungen für die Inspektion und Prüfung von Fahrassistenzsystemen. Der Verkehrsausschuss nennt darin neben aktiven Fahrhilfen wie Notbremsassistenten auch Airbags, die bereits seit den 1990er-Jahren in einer Vielzahl von Pkw in Europa gängig sind.

Genauso soll die HU auch für Elektro- und Hybridautos angepasst werden. Genauer sollen Prüfpunkte, die für teil- oder vollelektrische Fahrzeuge relevant sind, „Teil der Inspektion sein“, so der Vorschlag des Verkehrsausschusses. Wie genau die Anpassungen in der „TÜV“-Prüfung aussehen, ist im aktuellen Plan noch nicht benannt. Nur eine konkrete Idee wurde bislang geäußert: Sollten Fahrzeughalter:innen eine „obligatorische Rückrufaktion“ versäumen, soll die Plakette verweigert werden dürfen.

AU umfassender: Partikelanzahl und Stickoxide sollen gemessen werden

Und auch die Abgasuntersuchung (AU) soll um einige Punkte erweitert werden, so der Plan des Verkehrsausschusses im EU-Parlament. Die Abgeordneten unterstützen den Vorschlag, Messungen der Partikelanzahl (PN) und der Stickoxide (NOx) in die regelmäßigen technischen Überprüfungen aufzunehmen. Ziel sei es, die Luftqualität zu verbessern. Aber: Geplant sind die Änderungen nur auf freiwilliger Basis, die EU-Länder dürfen im Einzelfall selbst entscheiden, ob sie den Vorschlag annehmen.

HU-Prüfungen im Ausland: Möglich, aber nur vorübergehend gültig

„Um den freien Personenverkehr innerhalb der EU zu erleichtern,“ wie es im Schreiben des EU-Parlaments zur Abstimmung heißt, „würden die neuen Vorschriften es ermöglichen, die technische Überprüfung eines Fahrzeugs in einem anderen EU-Land als dem Zulassungsland durchführen zu lassen.“ Bedeutet im Klartext: Sollte die HU-Prüfung fällig sein, man sich aber aktuell für einen längeren Zeitraum im Ausland unterwegs sein, kann das Auto vor Ort in einer Prüfstelle vorgeführt werden.

Für ausländische Pkw soll jedoch nur eine „EU-Verkehrstauglichkeitsbescheinigung“ mit einer vorübergehenden Gültigkeit von maximal sechs Monaten ausgestellt werden. Spätestens dann muss das Fahrzeug im Zulassungsland erneut vorgeführt werden. Das soll nicht nur Reisenden – etwa Camper:innen – die Prüfung erleichtern, sondern insbesondere bei kleineren Nutzfahrzeugen im EU-Binnengüterverkehr Vorteile bringen.

Bekämpfung von Manipulation: Kilometerstand soll zentral erfasst werden

Und auch der Gebrauchtwagenmarkt ist in der Planung des Verkehrsausschusses berücksichtigt. Denn die Abgeordneten schlagen vor, die Kilometerstände von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen in einer nationalen Datenbank zu speichern. So soll gegen Manipulation beim Kilometerstand entgegengewirkt werden. Einträge in die Datenbanken sollen laut Planung Kfz-Werkstätten übernehmen. Um den Aufwand aber insbesondere für kleine Betriebe möglichst gering zu halten, schlagen die Abgeordneten einen Kilometereintrag nur dann vor, wenn die Reparatur länger als eine Stunde dauert.

Ab wann tritt das neue "TÜV"-Gesetz in Kraft?

Nachdem der Verkehrsausschuss im EU-Parlament Anfang Mai 2026 nun einen Standpunktentwurf verabschiedet hat, kann der nächste Schritt zum endgültigen Gesetz gemacht werden. Denn bis der Vorschlag rechtskräftig wird, müssen zunächst Gespräche mit den Mitgliedstaaten geführt werden. Die so erarbeitete Ausgestaltung der Rechtsvorschriften muss anschließend noch vom gesamten EU-Parlament gebilligt werden. Laut Schreiben soll dies voraussichtlich noch im Mai 2026 geschehen.