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Fahrgemeinschaften: Alle wichtigen Tipps!

Mit einer Fahrgemeinschaft Geld sparen

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Fahrgemeinschaft
Foto: Imago
Inhalt
  1. Dann spricht man von einer Fahrgemeinschaft
  2. Darum sollte man Fahrgemeinschaften bilden
  3. Nachteile einer Fahrgemeinschaft
  4. So die richtige Fahrgemeinschaft finden
  5. Organisation: Treffpunkt vereinbaren oder Umwege fahren?
  6. Kosten bei Fahrgemeinschaften
  7. Diese Versicherung greift bei Fahrgemeinschaften
  8. Fahrgemeinschaften, Steuer & Pendlerpauschale

Wer mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit fährt, spart Geld – egal ob als Fahrer:in oder Mitfahrer:in im fremden oder eigenen Auto. Was bei Steuer, Pendlerpauschale, Versicherung und der Organisation der gemeinsamen Fahrt zu beachten ist, erklären wir hier.

 

Dann spricht man von einer Fahrgemeinschaft

Eine Fahrgemeinschaft nennt man üblicherweise einen Zusammenschluss von Menschen, die den Arbeitsweg oder eine andere Strecke mehr oder weniger regelmäßig gemeinsam in einem Auto antreten. Die Abgrenzung zwischen Fahrgemeinschaft und Mitfahrgelegenheit liegt im allgemeinen Sprachgebrauch bei der unterschiedlichen Organisation sowie der Spontanität. Im Gegensatz zu einer oft täglich genutzten Fahrgemeinschaft dient eine Mitfahrgelegenheit eher einer einmaligen bis unregelmäßigen sowie spontaner vereinbarten Fahrt. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon

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Darum sollte man Fahrgemeinschaften bilden

Fahrgemeinschaft zu bilden kann die individuellen Fahrtkosten sowie den CO2-Ausstoß pro Kopf senken. Zudem reduzieren Fahrgemeinschaften das Verkehrsaufkommen und den Parkplatzbedarf am Arbeitsplatz. Die Abfahrtszeit kann individuell abgesprochen werden und man ist nicht auf die Fahrpläne des ÖPNV angewiesen. Für viele ist es auch entspannend, wenn sie nicht täglich selbst fahren müssen. Natürlich darf die gemeinsame Fahrt auch einfach Spaß machen.

 

Nachteile einer Fahrgemeinschaft

Wer sich die Kosten mit anderen Mitfahrenden teilt, befindet sich rechtlich gesehen in einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Das bedeutet, es liegt keine Gefälligkeit vor, sondern es sind Rechte und Pflichten mit der Fahrt verbunden. Somit müssen Fahrer:innen ihre Mitfahrenden bei Verspätung rechtzeitig informieren, sodass sie die Möglichkeit haben, eine Alternative zur Fahrgemeinschaft zu finden. Wer "aus Gleichgültigkeit" den Fahrtermin nicht einhält (z. B. weil man am Montag mal "blau" machen möchte), setzt sich als Fahrer:in "auch Schadensersatzansprüchen (z. B. Erstattung von Taxikosten) aus", erklärt die ARAG-Versicherung.

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So die richtige Fahrgemeinschaft finden

Wer eine Fahrgemeinschaft bilden möchte, kann das auf unterschiedliche Weise tun:

  • Arbeitskolleg:innen auf der Arbeitsstelle ansprechen

  • Aushang am Schwarzen Brett der Arbeitsstelle

  • Spezielles Angebot des Arbeitgebers (z.B. Vermittlungsportal im Intranet)

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Online-Portale, um Fahrgemeinschaften finden oder gründen zu können, gibt es mit und ohne Registrierung und unterschiedlichen Bezahlsystemen. Vorsicht ist bei Mitfahrplätzen geboten, bei denen die Informationen über Fahrt, Fahrer:in und Auto nur sehr gering ausfallen. Denn wer jeden Tag pünktlich und entspannt zur Arbeit kommen möchte, muss sich auf seine Fahrgemeinschaft verlassen können.

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Organisation: Treffpunkt vereinbaren oder Umwege fahren?

Sind die passenden Leute für eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit gefunden, muss die Fahrt organisiert werden. Man muss sich darüber einigen, ob sich alle Beteiligten an einem passenden Ort, beispielsweise einem Park&Ride-Parkplatz treffen, oder ob alle Mitfahrenden individuell abholt und deshalb Umwege in Kauf genommen werden. Zudem sollte geklärt sein, ob man sich innerhalb der Fahrgemeinschaft mit dem Fahren abwechselt, wessen Auto genutzt wird und wie sich die Kosten pro Kopf gestalten.

 

Kosten bei Fahrgemeinschaften

Bei einer Fahrgemeinschaft darf kein Gewinn gemacht werden. Auch darf das Geld, das die Mitfahrenden beisteuern, nicht die eigenen entstandenen Kosten tragen. Das bedeutet, Fahrer:innen müssen für ihren Teil der Fahrtkosten selbst aufkommen. Wie viel jede Person in der Fahrgemeinschaft zahlen muss, errechnet sich aus den jährlichen Spritkosten, den Wartungskosten und dem Versicherungsbeitrag. Die Summe wird durch die Jahresfahrleistung geteilt. Der erhaltene Kilometerpreis muss dann wiederum durch die Anzahl der Personen im Auto (inkl. Fahrer:in) geteilt werden.

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Diese Versicherung greift bei Fahrgemeinschaften

Kfz-Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs kommt für alle Schäden der Mitfahrenden und der Unfallgegner:innen auf. Verletzte Versicherungsnehmer:innen können als Mitfahrende ebenfalls Schadenersatz erhalten, nicht jedoch, wenn sie am Steuer saßen und den Unfall verursacht haben. Auch wenn die Person am Steuer den Unfall nicht verschuldet hat, können Schmerzensgeld- oder Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Ausnahme ist ein Unfall aufgrund "höherer Gewalt". Schäden am Fahrgemeinschafts-Auto deckt nur eine Vollkaskoversicherung ab. Was es zu beachten gilt, ist die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung. Schwere Unfälle können diese nämlich schnell überschreiten. Der ADAC empfiehlt eine unbegrenzte Deckung (bei Personenschäden Versicherungssumme bis 15 Mio. Euro je nach Versicherungsgesellschaft).

Gesetzliche Unfallversicherung
Fährt eine Fahrgemeinschaft zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause, so gilt nicht nur die Kfz-Haftpflichtversicherung des Autos, sondern für alle an der Fahrt Beteiligten auch die gesetzliche Unfallversicherung. Sie gilt auch auf dem Umweg, der gefahren werden muss, um Mitfahrende abzuholen.

Private Unfallversicherung/Berufsunfähigkeitsversicherung
Den Mitfahrenden einer Fahrgemeinschaft empfiehlt der ADAC eine private Unfallversicherung und/oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Sie greifen unabhängig von der Art oder des Hergangs eines Unfalls.

Fahrerschutz-Versicherung
Bei einem selbstverschuldeten Unfall gibt es für die eigenen Verletzungen kein Geld von der Kfz-Haftpflichtversicherung, auch wenn alle anderen Personen der Fahrgemeinschaft Schmerzensgeld oder Schadenersatz erhalten. Wer sich selbst also zusätzlich absichern möchte, kann diesen Baustein bei einem Versicherungsabschluss hinzuwählen.

Insassen-Unfallversicherung
"Meist überflüssig" ist laut Verbraucherzentrale eine Insassen-Unfallversicherung. Der Nachteil dieser Versicherung ist, dass die Ansprüche aus der Versicherung nur Versicherungsnehmer:innen für die versicherten Personen gelten machen können. Mitfahrer:innen sind ohnehin über die Kfz-Haftpflichtversicherung versichert. "Die Insassen-Unfallversicherung beinhaltet nur einen sehr eingeschränkten Versicherungsschutz mit meist nur geringen Leistungen", so das Urteil der Verbraucherzentrale.

Tipp
Der ADAC weist darauf hin, dass jede mitfahrende Person eine Haftungsbeschränkungserklärung gegenüber dem:der Fahrer:in unterzeichnen sollte. Das soll verhindern, dass Ansprüche gegenüber Fahrer:innen erhoben werden, die nicht durch Versicherungsleistungen abgedeckt sind. Der ADAC stellt hier einen Vordruck einer Haftungsbeschränkungserklärung zur Verfügung.

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Fahrgemeinschaften, Steuer & Pendlerpauschale

Für Fahrgemeinschaften zur Arbeit gilt die sogenannte Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) genauso wie für alle anderen Pendler:innen. Wer sich für eine Fahrgemeinschaft ans Steuer setzt, kann also pro Tag und einfacher Wegstrecke, 30 Cent (ab 21 km 35 Cent) pro Kilometer als Werbungskosten von der Steuer absetzten. Für Mitfahrer:innen einer Fahrgemeinschaft gilt dabei jedoch eine Obergrenze von 4500 Euro. Wer mal selbst und mal mit fährt, für den gilt dieser Höchstbetrag ebenfalls. Allerdings nur für die Mitfahrten. Für die Steuer heißt das also: Überblick bewahren. Zur Berechnung der Kilometer des täglichen Arbeitswegs wird der kürzeste Weg hergenommen. Umwege, um Kolleg:innen abzuholen, werden nicht berücksichtigt.

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