Notrufsystem eCall erklärt: TÜV-Probleme durch 2G-Abschaltung
Die 2G-Abschaltung stellt viele eCall-Systeme vor Probleme – doch was bedeutet das für die Hauptuntersuchung bei TÜV, GTÜ und Co.? Die AUTO ZEITUNG erklärt, wie Next Generation eCall die Sicherheit langfristig garantiert!
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eCall kann Funktion verlieren: 2G-Abschaltung bis etwa 2028
Ab 2028 droht vielen Fahrzeugbesitzer:innen ein Problem: Die ersten eCall-Systeme – „112-eCall“ genannt – wurden über das alte 2G-GSM-Netz realisiert, das dann abgeschaltet wird. Betroffen sind Fahrzeuge mit Typgenehmigung ab 2018, die noch eCall auf 2G-Basis nutzen.
eCall im 2G-Netz: Probleme bei der HU möglich
Verliert der eCall durch die 2G-Abschaltung seine Funktion, ist das ein Risiko für die Hauptuntersuchung bei TÜV, DEKRA, GTÜ etc. Dazu informiert der ADAC: „Wird aus dem Fahrzeug etwas entfernt, das Bestandteil der Typgenehmigung war (wie Katalysator, ABS oder auch eCall), so verliert das Fahrzeug die Betriebserlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr. Bei einem Unfall riskiert man den Versicherungsschutz, und bei einer Hauptuntersuchung darf die Plakette verwehrt werden.“
Wie künftig mit durch die Netzabschaltung funktionslos gewordenen 112-eCall-Systemen bei der HU verfahren wird, steht allerdings noch nicht fest. Ein mögliches Szenario wäre eine Sondergenehmigung, damit betroffene Modelle nicht ihre Betriebserlaubnis verlieren. Umrüstungen auf moderne Mobilfunkstandards seitens der Hersteller werden bislang nicht angeboten. Betroffene sollten also frühzeitig ihre Prüfstelle kontaktieren.
NG eCall startet: Alles zur Umstellung auf das neue System
Aufgrund der Abschaltung des Mobilfunkstandards 2G (GSM) gibt es ab 2027 verpflichtend für alle erstmals zugelassenen Neuwagen den Next Generation eCall (NG eCall): Die deutschen Mobilfunknetzbetreiber (Vodafone, Deutsche Telekom und O2 Telefónica) haben den Fahrzeugnotruf der nächsten Generation freigeschaltet. Seit Anfang 2026 läuft das System offiziell über 4G (LTE) und perspektivisch 5G. NG eCall überträgt Notruf, Standort- und Fahrzeugdaten schneller und effizienter an die Leitstellen, bleibt dabei aber kompatibel zu den alten Systemen – beide Generationen laufen parallel, bis alle Fahrzeuge und Leitstellen umgestellt sind.
Diese Fristen gelten:
Seit 1. Januar 2026 müssen neu typgenehmigte Pkw und leichte Nutzfahrzeuge (M1, N1) mit NG eCall ausgestattet sein.
Ab 1. Januar 2027 müssen alle Neufahrzeuge mit NG eCall ausgestattet sein.
Fahrzeuge mit dem alten System „112-eCall“ dürfen noch bis Ende 2026 erstmals zugelassen werden.
Durch die Umstellung ergeben sich auch Vorteile für den NG eCall:
schnellere Verbindungen in Notfällen
Übertragung größerer Datensätze
Netzverfügbarkeit durch 4G/5G-Unterstützung
eCall nachrüsten, wenn es nicht mehr über 2G funktioniert?
Derzeit gibt es keine Nachrüstlösung für Bestandsfahrzeuge. Zudem besteht keine Nachrüstpflicht. Um Probleme bei der HU vorzubeugen, raten Expert:innen zu einer frühzeitigen Absprache mit der Prüfstelle.
Was ist eCall im Auto?
Der eCall ist ein automatisches Notrufsystem, das bei einem schweren Unfall selbstständig die europäische Notrufnummer 112 anruft. Die Aktivierung erfolgt automatisch durch Crashsensoren (z. B. Airbag-Auslösung) oder manuell per Notruftaste im Fahrzeug. Über Mobilfunk wird ein Sprachkanal zur Leitstelle aufgebaut und parallel folgende Daten übertragen:
Unfallort (GPS) und Zeitpunkt
Fahrzeugidentifikation und Fahrtrichtung
Anzahl der Insass:innen und ggf. Unfallschwere










