Parken: Zwei Räder auf Gehweg verboten Gehwegparken wird nicht mehr geduldet

Gehwegparken mit zwei Rädern auf dem Bürgersteig ist in Deutschland weit verbreitet. Doch ein Urteil des OVG Bremen soll dafür sorgen, dass sich das ändert. In vielen Städten hagelt es plötzlich Knöllchen.
Gehwegparken verboten und geduldet
Parken mit zwei Rädern auf dem Gehweg – fachlich als aufgesetztes Parken bezeichnet – ist vor allem in engen innerstädtischen Straßen oft ein benötigtes Mittel, um überhaupt einen Parkplatz zu finden. Das kann sowohl längs als auch quer zur Fahrbahn, mit beiden Vorder- oder Hinterrädern auf dem Gehweg, vorkommen. Mit dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Bremen (Az.: 1 LC 64/22) könnte sich die Parksituation vielerorts jedoch radikal ändern. Denn nun soll Schluss sein mit aufgesetztem Parken.
"Die Kläger begehren ein straßenverkehrsbehördliches Einschreiten gegen eine in bestimmten Straßen bestehende Praxis des aufgesetzten Parkens auf den Gehwegen ohne dies gestattende Verkehrszeichen." Mit diesem Tatbestand haben Anwohner:innen und Ehemalige der betroffenen Straßen in Bremen den Stein ins Rollen gebracht. Angeklagt war die Stadtgemeinde Bremen, vertreten durch die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Parkschein nicht sichtbar. Droht Strafe? Video:
Urteil gegen aufgesetztes Parken
Das Urteil räumt den Behörden zwar einen Ermessensspielraum ein, doch die Auswirkungen ist in einigen Städten bereits zu spüren. Beispiele dafür sind neben Bremen auch Hamburg und Frankfurt. Wird die gängige Praxis des aufgesetzten Gehwegparkens nun geahndet, bedeutet das nicht nur eine Flut an Knöllchen, sondern auch die drastische Reduktion von Parkraum.
"Ohnehin müsse eine Restgehwegbreite von mindestens 1,80 Meter verbleiben", geht aus dem Urteil aus Bremen hervor. Bei "weniger als 1,50 Metern Restbreite auf der gesamten Länge der vorhandenen Gehwege" geht das OVG von einer "unzumutbaren Beeinträchtigung für die Menschen auf dem Gehweg aus. Dort müssen die Behörden nun aktiv werden, auch wenn das aufgesetzte Parken dort bisher geduldet wurde.
Wo ist auf dem Gehweg parken erlaubt?
Aus § 2 Abs. 1 und § 12 Abs. 4 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geht hervor, dass Parken auf Gehwegen verboten ist. Erlaubt ist das aufgesetzte Parken auf dem Bürgersteig nur dort, wo ein entsprechendes Verkehrsschild – 315 (Parken auf Gehwegen) – angebracht ist. Dann jedoch auch nur für Fahrzeuge unter 2,8 Tonnen zGg.