Ratgeber

Schlaglöcher: Wer zahlt Schäden am Auto?

Frost, Tauwetter und schwere Fahrzeuge setzen dem Asphalt zu – und Autofahrende zahlen oft den Preis. Wie man Schäden vermeidet und wer im Ernstfall haftet.

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Autos fahren über eine Straße mit vielen Schlaglöchern.
Frost und Tauwetter können Straßen zur Falle werden lassen – wer zahlt, wenn das Auto durch ein Schlagloch beschädigt wird? Foto: Imago

Kaum steigen die Temperaturen, zeigen sich wieder die Spuren des Winters auf unseren Straßen: Schlaglöcher. Wie entstehen sie, können Autofahrende Schäden am Auto vermeiden – und wer kommt eigentlich für die Kosten auf, wenn es zu Schäden kommt? Alle Antworten im Ratgeber der AUTO ZEITUNG!

Warum Schlaglöcher gegen Winterende Hochsaison haben

Der Winter ist der größte Feind des Asphalts. Frost sprengt kleine Risse, Tauwetter lässt Wasser eindringen – und beim nächsten Kälteeinbruch platzt die Oberfläche weiter auf. Besonders betroffen sind stark befahrene Straßen, vor allem dort, wo viel Schwerlastverkehr unterwegs oder der Belag ohnehin in die Jahre gekommen ist. Sichtbare Risse, Flickstellen oder abgesackte Fahrbahnen sind Warnzeichen, die Autofahrende ernst nehmen sollten. Jetzt gilt mehr denn je: Geschwindigkeit anpassen. Warnschilder und Tempolimits sind keine Empfehlung, sondern ein Schutz – fürs Auto und für die Insassen:innen.

Vorsicht statt Vollgas: So fahren Autofahrende richtig über Schlaglöcher

  • Geschwindigkeit anpassen: Tempolimits und Warnschilder schützen nicht nur andere, sondern auch das eigene Auto.

  • Pfützen nicht unterschätzen: Bei Regen oder Tauwetter können sie tiefe Schlaglöcher verbergen – selbst erlaubtes Tempo kann dann zu hoch sein.

  • Ausweich- und Bremsmanöver vermeiden: Plötzliches Ausweichen in den Gegenverkehr ist riskant. Oft ist es sicherer, vorsichtig durch ein Schlagloch zu fahren, als abrupt zu bremsen oder auszuweichen.

Durchgerumpelt – was sollte man jetzt prüfen?

Nach einem heftigen Treffer sollten Autofahrende aufmerksam bleiben. Schäden zeigen sich nicht immer sofort. Typische Problemzonen sind Lenkung, Radaufhängung, Reifen und Felgen. Auch Karosserie und Auspuff können in Mitleidenschaft gezogen werden, etwa wenn das Auto aufsetzt.

Dann lohnt es sich, auf ungewohnte Geräusche, Vibrationen, verändertes Lenkverhalten oder schleichenden Luftverlust zu achten. Schon kleine Auffälligkeiten können auf ernste Folgeschäden hindeuten.

Schaden nach einem Schlagloch richtig dokumentieren

Kommt es zu einem Defekt, sollte der Schaden möglichst zeitnah dokumentiert werden. Wichtig sind Fotos vom Fahrzeug und von der Straße sowie eine genaue Ortsangabe. Sinnvoll ist es zudem, Größe und Tiefe des Schlaglochs mit einem Gegenstand oder Maßstab auf dem Foto kenntlich zu machen – denn Schlaglöcher werden nach Meldungen oft schnell repariert. Eine vorhandene Vollkaskoversicherung übernimmt in vielen Fällen die Reparatur. Hier erklären wir den Unterschied zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkasko-Versicherung.

Wer haftet für Schäden durch Schlaglöcher?

Grundsätzlich gilt: Für Straßen besteht eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Je nach Straßentyp liegt diese beim Bund (Autobahnen, Bundesstraßen), beim Land (Landesstraßen) oder bei den Kommunen (Gemeindestraßen). Die zuständigen Stellen müssen dafür sorgen, dass Schlaglöcher keine unerkannte Gefahrenquelle darstellen – etwa durch regelmäßige Kontrollen, Warnschilder oder Geschwindigkeitsbegrenzungen.

Dabei spielt auch die Art der Straße eine Rolle. Auf Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung, etwa Autobahnen, dürfen Fahrende grundsätzlich erwarten, dass keine erheblichen Vertiefungen vorhanden sind, die Fahrzeuge beschädigen können. Auf untergeordneten Straßen oder wenig befahrenen Wegen müssen Autofahrende dagegen eher mit Schäden rechnen und ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen.

War der Schaden erkennbar oder wurde sogar durch ein Warnschild angekündigt, sinken die Chancen auf Ersatz deutlich. Selbst auf gut ausgebauten Straßen kann zudem eine Teilschuld entstehen, etwa wenn nicht auf Sicht gefahren wurde. Wer unsicher ist, sollte rechtlichen Rat einholen.

Auf einen Blick: Haftung bei Schlagloch-Schäden

  • Zuständig sind je nach Straße Bund, Land oder Kommune (Verkehrssicherungspflicht).

  • Schadenersatz ist möglich, wenn das Schlagloch nicht erkennbar war und keine Warnung erfolgte.

  • War das Schlagloch sichtbar oder beschildert, droht Teilschuld oder kein Ersatz.

  • Auf Autobahnen dürfen Fahrende eher mit intakten Fahrbahnen rechnen als auf Nebenstraßen.

  • Vollkasko übernimmt Schäden häufig, ohne Kasko bleibt oft nur der Weg über den Straßenbaulastträger.

Urteile zu Schäden durch Schlaglöcher

  • Die Stadt Heilbronn muss einem Autofahrer die Hälfte seines Schadens ersetzen. Der Mann war in ein Schlagloch gefahren, wodurch Reifen und Rad in Mitleidenschaft gezogen wurden. Das Loch war zwar einmal verfüllt, aber danach nicht mehr kontrolliert worden. Die Kommune war ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen, entschied das Landgericht Heilbronn (Az. 4 O 215/13).

  • Auch ein Fahrer, der auf einer Autobahn mit der erlaubten Geschwindigkeit von 120 km/h unterwegs war, bekam die Hälfte seines Schadens erstattet. Er hatte in der Dunkelheit keine Möglichkeit, das Schlagloch rechtzeitig zu erkennen, befand das Landgericht Halle. Ein Warnschild war nicht aufgestellt worden (Az. 4 O 774/11).

  • In Berlin erhielt eine Autofahrerin keinen Schadenersatz, da die Stadt nachweisen konnte, regelmäßig Kontrollen durchgeführt zu haben. Das Kammergericht Berlin entschied: Das Schlagloch hätte sich nachweislich auch nach der letzten Kontrolle – sogar innerhalb von 24 Stunden – entwickeln können (Az. 9 U 188/13).

  • In München erhielt eine Radfahrerin Schadenersatz, weil sie in ein von einer Pfütze bedecktes Schlagloch gefahren war, stürzte und sich schwer verletzte. Das Oberlandesgericht München sah bei der Frau aber eine Teilschuld von 50 Prozent, weil sie vor der Pfütze nicht abgestiegen war und ihr Fahrrad geschoben hatte (Az. 1 U 3769/11).

  • Das Landgericht Osnabrück wies die Klage eines Motorroller-Fahrers ab, der auf einer unebenen Nebenstraße gestürzt war. Zwar habe die Gemeinde auch hier eine Verkehrssicherungspflicht. Der Umfang dieser Pflicht hängt laut Urteil aber davon ab, wie häufig der Verkehrsweg genutzt werde. Die Nutzenden müssten sich den vorhandenen Straßenverhältnissen anpassen (Az. 1 O 1208/04).

  • Eine Fußgängerin, die beim Überqueren einer Fahrbahn in ein Schlagloch trat und sich den Unterschenkel brach, erhielt vom Oberlandesgericht Hamm kein Schmerzensgeld zugesprochen. Begründung: Für den Fahrzeugverkehr sei das Schlagloch noch keine Gefahr gewesen (Az. 9 U 208/03).

Schlaglöcher lassen sich nicht immer vermeiden – ihre Folgen aber oft begrenzen. Wer aufmerksam fährt, Warnzeichen ernst nimmt und nach dem Treffer richtig reagiert, spart im Zweifel viel Geld und Ärger.

Quellen

  • Dpa

  • Eigene Recherche