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Geht auch ganz einfach:

Probefahrt: Versicherung/Vertrag & wie lange? Daran vor Antritt der Probefahrt denken

von Christina Finke
Inhalt
  1. Probefahrt nur mit Vertrag und entsprechender Versicherung antreten
  2. Wie lange sollte eine Probefahrt dauern?
  3. Unfall bei Probefahrt: Was ist zu tun?

Nicht erst beim Kauf eines Autos, sondern schon vor Antritt der Probefahrt empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag. AUTO ZEITUNG erklärt, worauf es bei der Versicherung ankommt und wie lange eine Probefahrt dauern sollte. Und das ist beim Unfall zu tun!

Wer einen Gebraucht- oder Neuwagen kaufen will, sollte zuvor auf eine Probefahrt bestehen. Denn nur so können Interessierte wirklich einen umfassenden Eindruck von einem Auto gewinnen. Nicht nur private Verkäufer:innen sollten dabei einiges beachten – auch potenzielle Käufer:innen  fahren besser damit, wenn beide Seiten vor Fahrtantritt eine schriftliche Vereinbarung unterschreiben. Darüber hinaus sollte geklärt sein, welche Versicherung für den Wagen abgeschlossen wurde und wie lange die Probefahrt dauern soll. AUTO ZEITUNG hat die Antworten auf die wichtigsten Fragen und informiert darüber, was beim Unfall bei einer Probefahrt zu tun ist. Mehr zum Thema: Tachomanipulation erkennen

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Probefahrt nur mit Vertrag und entsprechender Versicherung antreten

Grundsätzlich gilt: Ohne Vertrag und Versicherung sollten potenzielle Autokäufer:innen vom Antritt einer Probefahrt absehen – sonst können vor allem bei Unfällen unangenehme und kostspielige Überraschungen drohen. In jedem Fall sollte das Auto zugelassen sein, damit im Rahmen der Kfz-Versicherung ein Haftpflichtschutz besteht. Zudem sollte nachgefragt werden, ob ein Kaskoschutz vorhanden ist. Um sicherzugehen, dass private Verkäufer:innen auch tatsächlich die Eigentümer:innen des Wagens sind, sollten sich Probefahrer:innen vor Antritt der Probefahrt auch noch die Fahrzeugpapiere sowie den Ausweis von ihnen zeigen lassen. Verkäufer:innen sollten sich vor der Probefahrt dagegen unbedingt den Führerschein von Probefahrer:innen zeigen lassen und sich den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zusätzlich in der schriftlichen Vereinbarung bestätigen lassen. Zudem sollte geklärt werden, wie bei eventuell anfallenden Bußgeldern verfahren wird. Darüber hinaus empfiehlt es sich, etwaige Mängel, die bei der Fahrzeugbesichtigung festgestellt wurden, schriftlich festzuhalten. So können Probefahrer:innen im Nachhinein nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden, die bereits bestanden haben. Die Mängelfreiheit des Autos sollte man sich auch nach der Probefahrt erneut schriftlich bestätigen lassen. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auf den Internetseiten verschiedener Versicherungen und Automobilclubs Probefahrtvereinbarungen downloaden, ausdrucken und ausfüllen.

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Wie lange sollte eine Probefahrt dauern?

Die Frage danach, wie lange eine Probefahrt dauert, sollte unbedingt vor Fahrtantritt geklärt werden. Um sich ein umfassendes Bild vom Auto machen zu können, empfiehlt sich eine Fahrtdauer von mindestens 45 Minuten. Nur so können interessierte Käufer:innen den Wagen in verschiedenen Verkehrssituationen kennenlernen und das Fahrverhalten im Idealfall in der Stadt, auf Landstraßen und Autobahnen genauer unter die Lupe nehmen. Vor allem bei Autos in höheren Preissegmenten ist es durchaus üblich, dass Fahrzeuge auch ein Wochenende lang getestet werden können. Manchmal wird auch eine bestimmte Kilometeranzahl vereinbart, die während der Probefahrt nicht überschritten werden darf. Auch die Betriebskosten werden von einigen Verkäufer:innen in Rechnung gestellt.

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Unfall bei Probefahrt: Was ist zu tun?

Passiert ein Unfall bei einer Probefahrt, sollten zu allererst natürlich die üblichen Schritte – Unfallstelle sichern, Erste Hilfe leisten, Polizei und Rettungsdienst verständigen – eingeleitet werden. Auch die wichtigsten Daten aller Beteiligten sollten sich Probefahrer:innen notieren und zudem die Schäden, Versicherungsnummern und Namen der zuständigen Versicherung abfotografieren oder aufschreiben. Beim Melden des Schadens bei der zuständigen Versicherung muss schließlich darauf hingewiesen werden, dass sich der Unfall bei einer Probefahrt ereignet hat.  Darüber hinaus muss natürlich auch der Inhabende über den Unfall informiert werden. Im Hinblick auf die Kostenübernahme kommt es schließlich stark darauf an, ob es sich bei dem gefahrenen Auto um ein Händler- oder Privatfahrzeug handelt. Grundsätzlich gilt die sogenannte "stillschweigende Haftungsfreistellung" beim Händlerkauf. Bedeutet: Probefahrer:innen müssen auch im Falle eines Unfalls – sofern dieser nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde – bei der Probefahrt nicht haften. Allerdings kann diese Vereinbarung vorab aber auch außer Kraft gesetzt werden. Neu- oder Gebrauchtwagen, die vom Händler verkauft werden, haben in der Regel aber einen Kfz-Haftpflichtschutz und häufig sind Probefahrer:innen sogar vollkaskoversichert. Dabei ist allerdings zu klären, ob eine Selbstbeteiligung besteht, deren Höhe stark abhängig von Händler und Fahrzeug ist und bis zu 1000 Euro betragen kann. Wichtig: Die Versicherung zahlt in der Regel nur, wenn der Unfall nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde. Beim Privatkauf gilt die "stillschweigende Haftungsfreistellung" nicht, so dass Verkäufer:innen nicht zwangsläufig für bei Probefahrten selbstverschuldete Unfälle zahlen müssen. In der Regel übernimmt die Versicherung von Verkäufer:innen den Schaden aber auch bei einer privaten Fahrt – außer, eine Probefahrt wurde in der Police ausdrücklich ausgeschlossen.

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