Erste-Hilfe-Kurs (Führerschein): Kosten & Gültigkeit Sicher helfen trotz Corona
Bei einem Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein müssen sich Teilnehmer mit lebensrettenden Sofortmaßnahmen auseinandersetzen, um im Notfall anderen Verkehrsteilnehmern helfen zu können. Alle Informationen zu Kosten, Gültigkeit sowie den Besonderheiten in Zeiten von Corona!
Jeder, der den Führerschein machen will, muss vorher einen Erste-Hilfe-Kurs besuchen. Und das ist auch gut so: Schließlich kann jeder Autofahrer in Situationen geraten, anderen Verkehrsteilnehmern mit entsprechenden Maßnahmen in einem Notfall helfen zu müssen. Wer anderen nicht zur Hilfe kommt, macht sich wegen unterlassener Hilfeleistung strafbar und muss mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Die AUTO ZEITUNG informiert über verschiedene Anbieter von Erste-Hilfe-Kursen für den Führerschein, die Kosten für die Teilnahme sowie die Gültigkeit. Mehr zum Thema: Führerschein
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Führerschein: Diese Kosten fallen für den Erste-Hilfe-Kurs an
Seit dem 1. Januar 2016 muss jeder Führerscheinanwärter den gleichen Erste-Hilfe-Kurs belegen. Vorher gab es unterschiedliche Vorgaben für verschiedene Klassen, die den Umfang der Kurse betrafen. Die aktuellen Erste-Hilfe-Kurse für den Führerschein bestehen aus neun Unterrichtsstunden á 45 Minuten, so dass sie nach der neuen Regelung an einem Tag absolviert werden können. Dabei stehen vor allem lebensrettende Sofortmaßnahmen und das richtige Verhalten innerhalb der Rettungskette auf dem Plan, wobei es neben einem theoretischen Teil hauptsächlich um die praktische Anwendung des erlangten Wissens geht. Eine Prüfung ist am Ende nicht vorgesehen. Führerscheinanwärter erhalten eine Teilnahmebestätigung, die sie später bei der Führerscheinzulassungsstelle vorlegen müssen, wenn sie dort ihren Führerschein beantragen. Zu den Anbietern von Erste-Hilfe-Kursen für den Führerschein gehören neben dem Deutschen Roten Kreuz auch die Johanniter, die Malteser, der ADAC und der Arbeiter-Samariter Bund. Die Kosten belaufen sich in der Regel auf etwa 20 bis 40 Euro.
Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein: Gültigkeit
Grundsätzlich gilt: Den Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein muss man nur einmal besuchen. Dann bleibt er immer gültig und muss auch nicht wiederholt werden. Allerdings wird Auto- und Motorradfahrern empfohlen, die Erste-Hilfe-Schulungen regelmäßig nach zwei bis drei Jahren zu wiederholen. Verschiedene Anbieter haben entsprechende Auffrischungskurse im Programm, bei denen in der Regel innerhalb eines Tages die wichtigsten Erste-Hilfe-Maßnahmen wiederholt werden und Teilnehmer Fragen stellen können.
In Zeiten von Corona sicher Erste Hilfe leisten
Auch die Corona-Epidemie ändert nichts daran, dass Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet sind, bei einem Unfall Erste Hilfe zu leisten. Bei Unterlassung drohen Strafen. Unnötig in Gefahr bringen muss sich bei den Hilfeleistungen aber niemand. Jedoch ist es aktuell noch nicht ganz so einfach zu beantworten, was dabei wirklich gefährlich sein könnte. "Es gilt generell die individuelle Abwägung, ob die Hilfeleistung zumutbar ist. Das ist individuell und situativ sehr unterschiedlich", erläutert der Vertrauensanwalt des Auto Club Europa (ACE) Matthias Siegert-Paar. "Kommt ein kerngesunder 25-Jähriger zu einem verunfallten Jugendlichen, kann beispielsweise Mund-zu-Mund-Beatmung zumutbar sein", nennt er ein Beispiel. "Ist der Helfende ein Mann Ende 70 mit multiplen Vorerkrankungen, sieht das unter Umständen anders aus", so der Rechtsanwalt weiter. Völlig unabhängig vom Alter gelte aber: Jeder Person sei es auf jeden Fall zuzumuten, etwa mit dem Handy den Rettungsdienst zu informieren. Zudem sollten Ersthelfer beim direkten Kontakt darauf achten, sich selbst und auch das Opfer so gut wie möglich zu schützen – etwa mit Einmalhandschuhen und nach Möglichkeiten einem Mund- und Nasenschutz. Außerdem sollte nach der Ersten Hilfe das gründliche Waschen der Hände oder besser noch eine Desinfektion erfolgen. Außerdem rät Sören Heinze vom ACE dazu, die Rettungskräfte im Anschluss genau über die geleisteten Maßnahmen zu informieren. Und: "Sofern notwendig, begibt man sich selbst in ärztliche Obhut, um abzuklären, ob man sich mit dem Virus angesteckt haben könnte."