Felgenreparatur: Das muss man wissen! Kaputte Felgen nicht zu retten?
Einmal ordentlich den Bordstein mitgenommen und schon sind die Felgen hinüber. Also auf zur Felgenreparatur! Aber ist das eigentlich erlaubt, oder sind die Alufelgen nach der Reparatur im Straßenverkehr nicht mehr zulässig?
Ein kurzer Moment der Unachtsamkeit und schon ist es passiert: die heißgeliebten Alu-Räder sind hinüber – oder brauchen eine Felgenreparatur. Aber ist das überhaupt zulässig? Viele haben schon davon gehört, dass sie nach einem Schaden an den Alufelgen zwar eine Felgenreparatur vornehmen lassen können, sie dann aber mit den Felgen nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. So warnt auch der Verband der Automobil Tuner e. V. (VDAT) in Münster vor einer Felgenreparatur und meldet unter Berufung auf das Bundesverkehrsministerium, die Aufbereitung sei erlaubt, die Nutzung der reparierten Räder im öffentlichen Straßenverkehr jedoch nicht zulässig. Aber ist das auch tatsächlich der Fall?
Felgenreparatur ist je nach Verfahren erlaubt
Glücklicherweise nur zum Teil: Für die Felgenreparatur sind Eingriffe in das Materialgefüge, Wärmebehandlungen sowie Rückverformungen an Alufelgen unzulässig. Was aber erlaubt ist, ist die Beseitigung von bis zu einen Millimeter tiefen Beschädigungen im Grundmetall. Damit die Felgen nach der Felgenreparatur ihre Zulassung nicht verlieren, gibt es extra TÜV-geprüfte Rotationsschleifverfahren, wie sie in den TÜV-zertifizierten WheelDoctor-Fachbetrieben genutzt werden. Die Alu-Räder dürfen dann auch nach der Felgenreparatur im Straßenverkehr genutzt werden, ohne dass der Fahrer befürchten muss, sich in einer rechtlichen Grauzone zu bewegen.