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Geht auch ganz einfach:

Fahrerflucht: Strafe

Unfallflucht soll Ordnungswidrigkeit werden

Victoria Zippmann Leitende Redakteurin
Fahrerflucht
Foto: Imago
Inhalt
  1. Fahrerflucht: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?
  2. Ab wann ist es Fahrerflucht?
  3. Wie und bis wann melden, um keine Fahrerflucht zu begehen?
  4. Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht?
  5. Welche weiteren Kosten bei Fahrerflucht?
  6. Was tun bei Fahrerflucht?
  7. Wer zahlt bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall?

Das unerlaubte entfernen vom Unfallort wird auch Fahrerflucht oder Unfallflucht genannt. Welche Strafe droht, wann die Tat als Fahrerflucht gilt und geplante Änderungen zum Strafmaß hier.

 

Fahrerflucht: Straftat oder Ordnungswidrigkeit?

Aktuell prüft das deutsche Justizministerium, ob die Strafrechtsreform von Justizminister Marco Buschmann (FDP) auch das Strafmaß bei Fahrerflucht nach einem Unfall betreffen könnte. Unfallflucht ohne Personenschaden, also nur, wenn niemand verletzt wurde, soll von der Straftat zur Ordnungswidrigkeit heruntergestuft werden, so der Vorschlag. Dann müsse § 142 im Strafgesetzbuch (StGB) geändert werden. Die Strafen für unfallverursachende Personen, die sich unerlaubt vom Ort des Unfalls entfernen, würden sich dann auf Bußgelder, Punkte oder Fahrverbote beschränken. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon

Zustimmung

Dr. Markus Schäpe, Leiter der Juristischen Zentrale des ADAC kommentiert die Pläne des Justizministeriums mit Zuspruch. Es ginge "an der Realität vorbei", dass Menschen, die nach einem Parkrempler nur einen Zettel mit den Daten hinterlassen,  zwingend als Straftäter:innen verfolgt werden, weil man eigentlich eine nicht näher definierte, "angemessene Zeit" auf die Rückkehr des anderen Geschädigten hätte warten müssen.

Kritik & Vorbehalte

Kritik kommt vonseiten des hessischen Justizministers Roman Poseck (CDU), den zdf.de wie folgt zitiert: "Die Verkehrsunfallflucht muss Straftat bleiben und das ohne Abstriche" und "Es liegt auf der Hand, dass sich bei einer Entkriminalisierung der Verkehrsunfallflucht noch mehr Verkehrsteilnehmer ihren Pflichten entziehen werden" Schon jetzt würden viele Betroffene auf ihren Schadenskosten sitzenbleiben.

Der Deutsche Richterbund hat ebenfalls Vorbehalte und stellt heraus, dass sich die Strafvorschrift bewährt hätte und den Gerichten ausreichend Spielräume gäbe, um Rechtsverstöße jeweils tat- und schuldangemessen zu bestrafen. Als Alternative soll auch von einer Online-Meldepflicht die Rede sein. Entschieden sei noch nichts, stellt das Justizministerium am 25. April 2023 klar.

Höhere Strafen für SUV-Fahrer:innen? (Video):

 
 

Ab wann ist es Fahrerflucht?

Unter § 142 im Strafgesetzbuch (StGB) ist festgeschrieben, was "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort" bedeutet. Fahrerflucht ist es also laut Gesetz dann, wenn man sich als unfallbeteiligte Person vom Ort des Unfalls entfernt, ohne dass alle anderen Betroffenen die nötigen Angaben zu Person und Kontaktmöglichkeiten von einem selbst erhalten haben. Wenn sonst niemand anwesend ist, beispielsweise bei einem Parkrempler, muss man "eine angemessene Zeit" warten. Ab wann beziehungsweise ab welchem Zeitraum, den man abgewartet hat, es keine Unfallflucht mehr ist, hängt vom Einzelfall ab. Je nach Tageszeit oder Ort (Seitenstraße/Supermarktparkplatz/etc.) können das 30 Minuten oder länger sein. Genau definiert ist der Zeitraum im Gesetz nicht.

 

Wie und bis wann melden, um keine Fahrerflucht zu begehen?

Wer seine Kontaktdaten auf einem Zettel hinterlässt, nachdem man einen Schaden verursacht hat, und sich dann vom Unfallort entfernt, handelt falsch. Wenn keine andere betroffene Person am Unfallort erscheint, muss die Polizei verständigt werden. Tut man das nicht und entfernt sich vom Ort des Unfalls, begeht man Fahrerflucht. Das alles gilt übrigens nicht nur, wenn man mit dem Auto unterwegs ist, sondern Unfallflucht ist auf für Fußgänger:innen und Fahrradfahrer:innen verboten. Wer Unfallflucht begeht, kann sich innerhalb einer Frist von 24 Stunden bei der Polizei melden, was eine Strafmilderung bewirken kann.

 

Wie hoch ist die Strafe bei Fahrerflucht?

Entfernt man sich unerlaubt vom Unfallort, begeht man eine Straftat. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe vor. Ob es wirklich zu einer Freiheitsstrafe kommt, oder wie hoch die Geldstrafe bei Fahrerflucht ausfällt, obliegt der Entscheidung des Gerichts und kann von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Autofahrenden können laut Verkehrsrecht zudem mindestens zwei Punkte oder auch ein Fahrverbot drohen. Auch die Entziehung der Fahrerlaubnis kann die Fahrerflucht zur Folge haben. Handelt es sich um einen Unfall mit Personenschaden, fällt das Urteil üblicherweise härter aus, als wenn ausschließlich Sachschäden entstanden sind. Trotzdem ist auch das Entfernen nach beispielsweise einem Parkschaden nicht erlaubt.

 

Welche weiteren Kosten bei Fahrerflucht?

Wer unter Alkoholeinfluss Fahrerflucht begeht und erwischt wird, muss nicht nur mit der eigentlichen Strafe gemäß der Verurteilung rechnen, sondern auch mit einer Rechnung der eigenen Haftpflichtversicherung. Denn sie zahlt den Schaden der anderen Geschädigten und kann sich bei festgestelltem Alkoholeinfluss 5000 bis 10.000 Euro von Unfallverursachenden zurückholen, informiert der ADAC. Außerdem greift die eigene Kfz-Haftpflicht bei Fahrerflucht nicht und man muss den Schaden am eigenen Auto ebenfalls selbst bezahlen. Schlimmstenfalls verliert man als unfallflüchtige Person den Kfz-Versicherungsschutz komplett und fliegt aus dem Vertrag.

 

Was tun bei Fahrerflucht?

Hat eine unbekannte Person das Auto beschädigt und Fahrerflucht begangen, so sollte man umgehend den Schaden, den Unfallort und weitere Details fotografisch festhalten. Anschließend ist es ratsam, die Polizei zu verständigen. Zudem sollte man ein Gutachten des Schadens ausstellen lassen. Wenn es Zeug:innen gibt, sollte man sich alle Aussagen sowie die Personalien notieren.

 

Wer zahlt bei Fahrerflucht nach einem Verkehrsunfall?

Wird man Opfer einer Unfallflucht, so bleibt man auf den Kosten sitzen, wenn der:die Täter:in nicht ermittelt werden kann. Kfz-Haftpflicht oder Teilkasko-Versicherungen kommen üblicherweise auch bei Fahrerflucht nicht für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Einzig eine Vollkasko-Versicherung greift bei Geschädigten einer Fahrerflucht. Dann wird jedoch immer noch die Selbstbeteiligung fällig und man rutscht beim Schadenfreiheitsrabatt nach unten.

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