E-Kennzeichen beantragen: Kosten, Vorteile & Voraussetzungen
- Was ist das E-Kennzeichen und ist es Pflicht?
- Wie lang ist das E-Kennzeichen?
- Welche Fahrzeuge sind berechtigt?
- Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge: Voraussetzungen für das E-Kennzeichen
- Vorteile des E-Kennzeichens
- Wie hoch sind die Kosten für ein E-Kennzeichen?
- Wie beantrage ich ein E-Kennzeichen?
- Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?
- Kann man nachträglich ein E-Kennzeichen beantragen?
- Haben auch andere Länder das E-Kennzeichen?
Was ist das E-Kennzeichen und ist es Pflicht?
Das E-Kennzeichen ist ein spezielles Autokennzeichen in Deutschland, das Elektrofahrzeuge, Plug-in-Hybride und Brennstoffzellenfahrzeuge kenntlich macht. Am Ende des Nummernschilds wird dafür ein "E" ergänzt. Es dient dazu, den Fahrzeughalter:innen besondere Privilegien zu ermöglichen, zum Beispiel kostenloses oder vergünstigtes Parken, die Nutzung von Busspuren oder Ausnahmen bei Zufahrtsbeschränkungen – allerdings sind diese Privilegien je nach Kommune unterschiedlich geregelt. Pflicht ist das E-Kennzeichen nicht: Auch ohne dieses Zusatzkennzeichen dürfen Elektro- und Hybridautos legal über Deutschlands Straßen fahren. Allerdings profitieren die Fahrzeuge ohne "E" nicht von den kommunalen Vorteilen, weshalb sich die Beantragung in vielen Fällen lohnt.
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Das würde passieren, wenn alle E-Auto fahren würden (Video):
Wie lang ist das E-Kennzeichen?
Das E-Kennzeichen darf wie ein normales Kennzeichen maximal acht Stellen haben – das abschließende "E" zählt dabei bereits mit.
Nützliches Zubehör rund ums Elektroauto:
Welche Fahrzeuge sind berechtigt?
Ein E-Kennzeichen können erhalten:
Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV)
Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV)
Plug-in-Hybridfahrzeuge (PHEV) – aber nur unter bestimmten Bedingungen
Darüber hinaus gelten bestimmte Fahrzeugklassen (z. B. Pkw, Wohnmobile, Lieferwagen unter 3,5 t, Zweiräder, Trikes)
Elektro- und Hybrid-Fahrzeuge: Voraussetzungen für das E-Kennzeichen
Ob ein Fahrzeug ein E-Kennzeichen erhält, ist im Elektromobilitätsgesetz (EmoG) geregelt. Dort wird genau definiert, welche Fahrzeuge als "elektrisch" gelten und damit Anspruch auf das Sonderkennzeichen haben.
Diese Fahrzeugarten sind berechtigt:
Batterie-Elektrofahrzeuge (BEV) – reine Stromer
Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) – mit Wasserstoffantrieb (Haben Wasserstoffautos noch eine Zukunft?)
Plug-in-Hybride (PHEV) – aber nur unter bestimmten Bedingungen
Besondere Regeln für Plug-in-Hybride:
Ausstoß von maximal 50 g CO2/km oder
eine elektrische Reichweite von mindestens 30 km (bei Erstzulassung bis 2017)
eine elektrische Reichweite von mindestens 40 km (bei Erstzulassung ab 2018)
Fahrzeugklassen mit Anspruch auf das E-Kennzeichen:
M1: Pkw und Wohnmobile
N1: Lieferwagen bis 3,5 t
L3e, L4e: Motorräder
L5e: Trikes
L7e: Quads
Für Transporter der Klasse N2 gilt eine Sonderregel: Sie erhalten ein E-Kennzeichen nur dann, wenn ihr zulässiges Gesamtgewicht maximal 4250 kg beträgt und sie mit einem Führerschein der Klasse B gefahren werden dürfen.
Kurz gesagt: Nicht jedes Hybridauto bekommt automatisch ein E-Kennzeichen. Nur Fahrzeuge, welche die Vorgaben zu CO2-Ausstoß oder elektrischer Reichweite erfüllen und in die richtigen Fahrzeugklassen fallen, sind berechtigt.
Vorteile des E-Kennzeichens
Deutschlandweit und individuell je nach Kommune:
kostenfreies oder vergünstigtes Parken, oft an Ladesäulen
Zugang zu Bus- oder Sonderspuren, zum Beispiel in Städten mit starkem Berufsverkehr
Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen oder Umweltzonen
Befreiung von der Kfz-Steuer bis 31. Dezember 2030 für Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden (Gilt unabhängig vom E-Kennzeichen, außer bei Plug-in-Hybriden.)
Aktuelles Beispiel: In Bayern gilt seit dem 1. April 2025 kostenloses Parken auf öffentlichen Parkplätzen von bis zu drei Stunden – mit Parkscheibe oder App-Nachweis.
Wie hoch sind die Kosten für ein E-Kennzeichen?
Registrierungskosten gesamt: ca. 50 bis 60 €, abhängig von der Zulassungsstelle
Zusätzliche Wunschkennzeichen-Gebühr: ca. zehn bis 20 €
Wie beantrage ich ein E-Kennzeichen?
Zulassungsbehörde aufsuchen (auch online möglich)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Zulassungsbescheinigungen I und II
eVB-Nummer (Versicherungsnachweis)
Nachweis der HU (Hauptuntersuchung)
Personalausweis / Reisepass oder Vollmacht
Optional: alte Nummernschilder bei Ummeldung
Nachweis der EmoG-Voraussetzungen (COC-Papiere oder Herstellerbestätigung)
Kennzeichen ausstellen – der Prozess ähnelt der Standardzulassung
Das E-Kennzeichen ist dauerhaft gültig, solange das Fahrzeug die Voraussetzungen weiterhin erfüllt
Eine Kombination mit Saison- und Wechselkennzeichen ist möglich – aber das "E" nimmt Platz weg (max. acht Zeichen erlaubt)
Umweltplakette trotz E-Kennzeichen?
Auch Fahrzeuge mit E-Kennzeichen benötigen zusätzlich eine Umweltplakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Zu beachten ist, dass auf der Plakette unbedingt das vollständige Kennzeichen inklusive des "E" eingetragen sein muss.
Kann man nachträglich ein E-Kennzeichen beantragen?
Ja, ein E-Kennzeichen kann auch nachträglich beantragt werden. Wer bereits ein Elektroauto, Plug-in-Hybrid oder Brennstoffzellenfahrzeug besitzt, kann bei der zuständigen Zulassungsstelle eine Ummeldung beantragen. Dazu werden die Fahrzeugpapiere, ein Versicherungsnachweis (eVB-Nummer), der Personalausweis und die alten Kennzeichen benötigt. Für die Neuausstellung fallen in der Regel rund 50 bis 60 Euro an (alle Preise: Stand August 2025).
Haben auch andere Länder das E-Kennzeichen?
Auch andere Länder haben spezielle Kennzeichen für Elektroautos eingeführt. In Großbritannien gibt es seit 2020 das sogenannte "Green Number Plate", erkennbar am grünen Streifen am linken Rand des Schildes. Damit sollen E-Fahrzeuge leichter identifizierbar sein, um Vergünstigungen wie freies Parken oder Zufahrtsrechte zu ermöglichen. Wie in Deutschland ist auch dieses Kennzeichen freiwillig.