Autonomes Fahren: Level 4 in Deutschland Verordnung zum autonomen Fahren beschlossen
Damit Deutschland zum Vorreiter beim autonomen Fahren wird, hat das Bundeskabinett eine Rechtsverordnung zum vollautomatisiertem Fahren Level vier beschlossen. In einem früheren Gesetzesentwurf Anfang 2021 gab es Kritik beim Thema Datenschutz. Das sind Hintergründe! Dieser Artikel wurde am 24.02.2022 aktualisiert.
Nachdem das Bundesjustizministerium einen Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren auf Level vier vom früheren Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) im Januar 2021 abgelehnt hat, bringt dessen Nachfolger Volker Wissing (FDP) im Februar 2022 eine neue Rechtsverordnung auf den Weg. Darin soll das genaue Verfahren über die Zulassung von autonomen Fahrzeugen für den Straßenverkehr durch das Kraftfahrt-Bundesamt geregelt sein. Der Beschluss soll den Weg für die rasche Entwicklung von automatisierten Fahrfunktionen ebnen und einen künftigen Regelbetrieb im öffentlichen Straßenverkehr ermöglichen. Der erste Schritt solle eine Inbetriebnahme von autonomen Fahrzeugen auf Level vier in "festgelegten Betriebsbereichen" sein. Beim autonomen Fahren auf Level vier kann das Fahrzeug ohne menschliche Kontrolle vollautomatisiert fahren. Eine Person im Auto oder eine externe technische Aufsicht wird bei Beendigung des autonomen Modus zur Kontrollübernahme aufgefordert. Erhält das System keine Reaktion, kann das Fahrzeug selbstständig am Straßenrand anhalten. "Dass autonome Fahrzeuge bei uns künftig im normalen Straßenverkehr teilnehmen können, ist weltweit einmalig und war ein enormer Kraftakt. Aber gerade mit diesen detaillierten Erfahrungen bei der Entwicklung des Rechtsrahmens und dessen Umsetzung, können wir einen wesentlichen Beitrag für die weitere Arbeit auf internationaler Ebene leisten", kommentiert Verkehrsminister Volker Wissing. Hildegard Müller, die Präsidentin des Verbands der Automobilindustrie, begrüßt den Beschluss: "Dass das Bundeskabinett heute endlich die fehlende Verordnung zum Gesetz zum autonomen Fahren verabschiedet hat, ist ein wichtiger Schritt. Nun muss der Bundesrat diese Verordnung ebenfalls baldmöglichst beschließen, denn die Automobilindustrie möchte noch in diesem Jahr Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen auf die Straße bringen und damit die Technologie auch für die Verbraucherinnen und Verbraucher erlebbar machen." Eine Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Mehr zum Thema: Unsere Produkttipps auf Amazon
Straßenschilder für autonomes Fahren im Video:
Gesetz zum autonomen Fahren Level 4 in Deutschland & Datenschutz
Den früheren Gesetzesentwurf des ehemaligen Bundesverkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) zum autonomen Fahren auf Level vier im öffentlichen Straßenverkehr hat das Bundesjustizministerium aufgrund offener Fragen zum Datenschutz im Januar 2021 abgelehnt. Um bei Verbraucher:innen die Akzeptanz für neue Technologien und digitale Dienste im Verkehrsbereich zu schaffen, seien hohe Datenschutzstandards bei Mobilitätsdaten und klare Haftungsregelung zentrale Voraussetzungen, wie eine Sprecherin von Bundesjustizministerium sagte. Und auch im Hinblick auf die Rechtssicherheit von Produzenten und bereitstellenden Unternehmen sei dies eine notwendige Grundvoraussetzung. Einem "Handelsblatt"-Bericht zufolge verweigert das Bundesjustizministerium eine Zustimmung vor allem deswegen, weil laut Entwurf Daten wie Routen auf Anfrage über das Kraftfahrt-Bundesamt an den Verfassungsschutz oder das Bundeskriminalamt übermittelt werden können sollen. Bis tatsächlich autonome Fahrzeuge Level vier auf unseren Straßen unterwegs sind, kann es laut Autoverband VDA jedoch noch dauern. Er rechne damit nicht vor 2030. Bereits seit 2017 gibt es in Deutschland ein Gesetz, dass das autonome Fahren bis Level drei regelt: So ist es Fahrer:innen erlaubt, ihre Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abzuwenden, sobald das Fahrzeug im hochautomatisierten Modus unterwegs ist. Erkennt das System jedoch ein Problem und gibt dies durch ein Signal zu erkennen, muss das Steuer innerhalb weniger Sekunden wieder selbst übernommen werden können. Wer Bußgelder zahlen muss, wenn die Assistenzsysteme im teilautomatisierten Modus etwa ein Tempolimit missachten, ist noch nicht geklärt. Außerdem ist noch offen, ob auch in Level-3-Autos das Handyverbot gilt. Mehr zum Thema: Autonomes Fahren in Deutschland miterfunden