Sicherheitsabstand beim Auto: Vorschrift Diese Faustregeln helfen beim Einhalten des Sicherheitsabstands

Wenn der Sicherheitsabstand fehlt, kann das für Autofahrer:innen schnell gefährlich werden. Außerdem drohen neben Geldstrafen auch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot. An diesen Regeln können sich Autofahrende orientieren. Und: So funktioniert die Abstandsmessung!
Wer den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Auto nicht einhält, erhöht die Gefahr im Straßenverkehr damit erheblich. Denn zu dichtes Auffahren ist eine der Hauptursachen für schwere Verkehrsunfälle auf Autobahnen. Die AUTO ZEITUNG erklärt, welche Regeln beim Einhalten des Sicherheitsabstands gelten, wann Verstöße mit Punkten geahndet werden und wie die Abstandsmessung funktioniert. Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Regeln zur Benutzung der Lichthupe (im Video):
Sicherheitsabstand: Diese Regeln sollten Autofahrende kennen
Hinsichtlich des Sicherheitsabstands zum Vorausfahrenden verlangt der Gesetzgeber, dass Autofahrende in der Regel auch dann rechtzeitig zum Stehen kommen müssen, wenn Vorausfahrende stark bremsen. Der Bußgeldkatalog orientiert sich dabei am halben Tachowert in Metern, der außerhalb geschlossener Ortschaften nicht zu unterschreiten ist. Bedeutet konkret: Bei gefahrenen 100 km/h muss der Sicherheitsabstand mindestens 50 Meter betragen. Zur Einhaltung dieser Regel können sich Autofahrende zum Beispiel an den Leitpfosten am Straßenrand orientieren, da diese in der Regel 50 Meter voneinander entfernt sind. Eine weitere Möglichkeit bietet die Zwei-Sekunden-Regel: Hierbei fassen Autofahrer:innen ein auffälliges Landschaftsmerkmal (z.B. einen Baum oder ein Gebäude am Fahrbahnrand) oder eine Fahrbahnmarkierung in den Blick und beginnen die Sekunden zu zählen, wenn das vorausfahrende Fahrzeug diesen Punkt passiert. Nach frühestens zwei Sekunden sollten sie dann selbst an dieser Stelle vorbeifahren, um den Sicherheitsabstand einzuhalten. Innerorts sollte man die Stelle frühestens nach einer Sekunde erreichen. Durch solche Konzentrationsspielchen sollten sich Autofahrende jedoch keinesfalls ablenken lassen!
Strafen: Diese Verstöße werden mit Punkten geahndet
Welche Strafe Autofahrenden droht, die den Sicherheitsabstand nicht einhalten, hängt immer auch von der gefahrenen Geschwindigkeit während der Abstandsmessung ab. Wer bei über 80 bis 100 km/h einen Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes (das entspricht in etwa einer Auto-Länge) einhält, muss mit einer Strafe in Höhe von 320 Euro sowie einem Punkt im Flensburger Verkehrsregister rechnen. Bei über 100 bis 130 km/h und weniger als 1/10 des halben Tachowertes bleibt es zwar bei 320 Euro Strafe, jedoch kommen zwei Punkte sowie ein dreimonatiges Fahrverbot hinzu. Und wenn Autofahrer:innen bei über 130 km/h mit einem Abstand von weniger als 1/10 des halben Tachowertes erwischt werden, hat dies eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro, zwei Punkte sowie drei Monate Fahrverbot zur Folge. Und: Da bei der Abstandmessung immer auch das Tempo gemessen wird, droht Autofahrenden im Zweifelsfall ein zusätzlicher Bußgeldbescheid wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung. Allerdings wird nur ein gefährdender Abstand auch sanktioniert. "Das ist dann nicht gegeben, wenn der Abstand nur kurzfristig und vorübergehend unterschritten wird – wenn etwa Vorausfahrende abbremsen oder einscheren und Fahrer:innen nicht die Möglichkeit haben, den angemessenen Sicherheitsabstand wieder herzustellen, zum Beispiel durch Abbremsen", informiert der ADAC.
So funktioniert die Abstandsmessung
Zur Überprüfung des Sicherheitsabstands gibt es verschiedene Möglichkeiten der Abstandsmessung. Bei der bekanntesten Methode handelt es sich wohl um den sogenannten Abstandsblitzer. Das hierzu am häufigsten von der Polizei verwendete Verkehrskontrollsystem (VKS) muss mindestens drei Meter über der Fahrbahn angebracht sein und wird daher häufig auf Autobahnbrücken installiert. Es besteht aus zwei Kameras, wobei eine ein Video vom Verkehrsgeschehen aufzeichnet und die andere Aufnahmen vom Gesicht der fahrenden Person macht. Anschließend werden mithilfe einer Software anhand von zuvor gesetzten Markierungen auf der Fahrbahn und vier fixen Messpunkten Geschwindigkeit sowie Abstand der vorbeifahrenden Autos ermittelt. Ähnlich funktioniert auch die Videoabstandsmessanlage (VAMA), die ebenfalls für die Abstandsmessung von Brücken verwendet wird und mindestens zwei Kameras sowie Markierungen auf der Fahrbahn nutzt. Im Gegensatz zur VKS sitzen hier jedoch zwei Polizeibeamte während der Messung in einem Fahrzeug, um die Videoaufnahmen zu verfolgen und bei einem Verstoß einen Blitzer zu betätigen. Darüber hinaus kann die Abstandsmessung auch mithilfe der ProVida-Fahrzeuge der Polizei durchgeführt werden. Die Autos sind mit Sensoren zur Geschwindigkeitsmessung ausgestattet, der Abstand wird später von der Polizei anhand der erstellten Videoaufnahme ermittelt. Außerdem dürfen Polizist:innen den Sicherheitsabstand von Fahrzeugen auch per Augenmaß oder Dashcam-Aufnahmen schätzen. Allerdings wird bei dieser ungenaueren Methode eine gewisse Toleranz eingeräumt. Bei solchen Schätzungen, aber auch bei den Messungen schleichen sich häufig inakzeptable Fehler ein. Deshalb sind Betroffene gut beraten, mit Unterstützung von Expert:innen für Verkehrsrecht rechtzeitig einen Einspruch einzulegen und dann die Richtigkeit der Anschuldigung zu prüfen.