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    Drängler:innen mit Lichthupe: Richtiger Umgang & Strafe

    Viele neigen zum Drängeln

    von Christina Finke
    Inhalt
    1. Tipps zum richtigen Umgang mit Drängler:innen
    2. So sollten Autofahrer:innen nicht auf Drängler:innen reagieren
    3. Drängler:innen: Wann wird die Lichthupe zur Nötigung?
    4. Welche Strafen drohen Drängler:innen?

    Drängler:innen setzen die Lichthupe ein und fahren dicht auf, was bei anderen Autofahrer:innen Angst oder Wut auslösen kann. Aber: Sind dichtes Auffahren und der Einsatz der Lichthupe wirklich immer ein klarer Fall von Nötigung? Die AUTO ZEITUNG erklärt, was den Unterschied ausmacht, welche Strafe droht und wie Autofahrer:innen am besten auf Drängler:innen reagieren. Und: Umfrage zu offensivem Fahren.

    Welche:r Autofahrer:in kennt das nicht: Im Rückspiegel nähert sich mit hohem Tempo ein Auto, so dass im Rückspiegel nur noch ein Kühlergrill zu sehen ist, und der:die Drängler:in am Steuer versucht unter Einsatz der Lichthupe die Fahrbahn freizubekommen. Das kann Angst machen – oder wütend. Und viele fühlen sich zu Recht bedrängt, wenn sie auf derart schroffe Weise aufgefordert werden, Platz zu machen. Eine repräsentative Umfrage im Auftrag von AutoScout24 im Juli 2021 zeigt, dass viele Verkehrsteilnehmer:innen in Deutschland offensiv im Straßenverkehr unterwegs sind (41%). Jede:r fünfte Befragte gab an, mit der Lichthupe zu signalisieren, dass man überholen wolle. 17 Prozent der Befragten blinkt links, um eine Überholabsicht zu signalisieren, 14 Prozent überholen langsam fahrende Fahrzeuge rechts und acht Prozent greifen zum Mittel der Hupe. Sechs Prozent der Befragten fahren so dicht auf, damit der:die Vorausfahrende nach rechts ausschert. Zwei Prozent gaben sogar an, das Fenster herunterzulassen, um mit Gesten ihren Unmut zu zeigen. Die offensive Fahrweise ist bei Männern stärker ausgeprägt: 50 Prozent begegnen Schleicher:innen mit einer offensiven Fahrweise, bei Frauen liegt die Quote mit 32 Prozent deutlich niedriger. Damit die Rücksichtslosigkeit von Drängler:innen nicht zur Gefahr wird, gibt die AUTO ZEITUNG Tipps zum richtigen Umgang und erklärt, wann der Einsatz der Lichthupe als Nötigung gewertet und entsprechend bestraft werden kann. Mehr zum Thema: Das bedeutet Richtgeschwindigkeit

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    Regeln zum Benutzen der Lichthupe (im Video):

     

     

    Tipps zum richtigen Umgang mit Drängler:innen

    Auch wenn es schwerfällt: Autofahrer:innen sollten möglichst gelassen bleiben, wenn ein:e Drängler:in die Lichthupe einsetzt und sehr dicht auffährt. Ärger und Wut haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Außerdem sollte man darauf achten, den durch Drängler:innen entstandenen Druck nicht einfach auf den:die Vorausfahrende:n zu verlagern. Wer auf der linken Spur unterwegs ist, sollte stattdessen bei der nächsten Gelegenheit nach rechts fahren und die Spur freimachen. Außerdem können Autofahrer:innen zur Vermeidung solcher Situationen beitragen, indem sie auf der Autobahn den Verkehr von hinten im Auge behalten und auf das Überholen verzichten, wenn sich ein deutlich schnelleres Fahrzeug nähert. 

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    So sollten Autofahrer:innen nicht auf Drängler:innen reagieren

    Autofahrer:innen sollten sich keinesfalls von Dränglern zum Rasen verleiten lassen. Auch sollten Autofahrer:innen keinesfalls mit Ausbremsen, Ausscheren – etwa zum Verhindern von Überholmanövern – oder provozierenden Gesten reagieren. Solche Machtspielchen oder "Erziehungsmaßnahmen" bergen ein erhebliches Risiko, da der:die von hinten Drängelnde so zusätzlich provoziert wird. Außerdem wurde auch solches Verhalten in der Vergangenheit bereits als strafbar gewertet.

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    Drängler:innen: Wann wird die Lichthupe zur Nötigung?

    Das Benutzen der Lichthupe ist nicht in jedem Fall eine Nötigung. Denn: In Deutschland dürfen Autofahrer:innen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb geschlossener Ortschaften mittels Lichthupe anzeigen, dass sie überholen möchten. Korrekt ist dabei allerdings nur ein kurzes Aufblenden. Wer jedoch mit erheblicher Gefährdung zu dicht auffährt sowie andauerndem auf- und abblendet, der macht sich der Gefährdung der Verkehrssicherheit und der versuchten Nötigung schuldig. Ob dem:der intensiven Drängler:in eine Strafe droht, hängt davon ab, wie lange und intensiv er:sie die Lichthupe einsetzt und ob er:sie seinem vermeintlichen Opfer seinen:ihren Willen durch gefährliches Auffahren aufzwingt.

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    Welche Strafen drohen Drängler:innen?

    Drängler:innen kann ihr Verhalten in bestimmten Fällen als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden – dann drohen empfindliche Strafen. Erstatten Betroffene Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeiwache oder telefonisch, sollten sie neben Ort und Zeitpunkt des Vorfalls auch das Kennzeichen des anderen Autos parat haben. Außerdem sollten Wagen – Marke, Modell sowie Farbe – und der:die Fahrer:in möglichst genau beschrieben werden können. Wer nicht allein unterwegs ist, sollte zudem den Namen seiner Mitfahrer:innen angeben, damit auch diese als Zeugen befragt werden können. Denn: Ob es nach einer Anzeige tatsächlich zu einer Anklage oder dem Erlass eines Bußgeldbescheides kommt, hängt maßgeblich von der Beweislage ab. Werden Ersttäter:innen wegen Drängelns verurteilt, drohen ihnen rund 30 bis 60 Tagessätze Geldstrafe. Liegt das monatliche Einkommen bei rund 3000 Euro netto wären das also 3000 bis 6000 Euro Strafe. Zusätzlich kann ein bis zu sechsmonatiges Fahrverbot verhängt werden, dazu kommen zwei Punkte in Flensburg. Und: In bestimmten Fällen droht darüber hinaus sogar der Entzug der Fahrerlaubnis. Hat der:die mutmaßliche Drängler:in hingegen "nur" einen Abstandsverstoß begangen, wird ihm:ihr das als Ordnungswidrigkeit ausgelegt, was mit einem Bußgeld geahndet wird. Um eine strafbare Nötigung handelt es sich in solchen Fällen jedoch nicht.

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