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    Lichthupe & Co.: Das sind die Strafen für Nötigung

    Alexander Koch Chefredakteur Digital
    Christina Finke

    Lichthupe, viel zu geringer Abstand und bedrohliche Schlenker – das kann bei Betroffenen Angst oder Wut auslösen. Aber ist das wirklich immer ein klarer Fall von Nötigung? Die AUTO ZEITUNG erklärt, was den Unterschied ausmacht, welche Strafe droht und wie man am besten darauf reagiert!

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    Inhalt
    1. Wann wird Lichthupe zur Nötigung?
    2. Welche Strafen drohen?
    3. Tipps zum richtigen Umgang mit Drängler:innen
    4. So nicht auf Nötigung reagieren

    Wer kennt das nicht: Von hinten nähert sich mit hohem Tempo ein Auto, sodass im Rückspiegel nur noch ein Kühlergrill zu sehen ist, und versucht unter Einsatz der Lichthupe die Fahrbahn freizubekommen. Das kann Angst machen – oder wütend. Und viele fühlen sich zu Recht bedrängt, wenn sie auf derart schroffe Weise aufgefordert werden, Platz zu machen. Damit die Rücksichtslosigkeit nicht zur Gefahr wird, gibt die AUTO ZEITUNG Tipps zum richtigen Umgang und erklärt, wann der Einsatz der Lichthupe als Nötigung gewertet und entsprechend bestraft werden kann.
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    Regeln zum Benutzen der Lichthupe (im Video):

     

     

    Wann wird Lichthupe zur Nötigung?

    Das Benutzen der Lichthupe ist nicht in jedem Fall eine Nötigung. Denn: In Deutschland dürfen Autofahrer:innen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb geschlossener Ortschaften mittels Lichthupe anzeigen, dass sie überholen möchten. Korrekt ist dabei allerdings nur ein kurzes Aufblenden. Wer jedoch mit erheblicher Gefährdung zu dicht auffährt (das ist der richtige Sicherheitsabstand) sowie andauerndem auf- und abblendet, der macht sich der Gefährdung der Verkehrssicherheit und der versuchten Nötigung schuldig. Ob eine Strafe droht, hängt davon ab, wie lange und intensiv die Lichthupe eingesetzt wurde und dem vermeintlichen Opfer der Willen durch gefährliches Auffahren aufgezwungen wird.

    Von der AUTO ZEITUNG getestet und empfohlen:

     

    Welche Strafen drohen?

    Drängler:innen kann ihr Verhalten in bestimmten Fällen als Nötigung im Straßenverkehr ausgelegt werden – dann drohen empfindliche Strafen. Erstatten Betroffene Anzeige bei der nächstgelegenen Polizeiwache oder telefonisch, sollten sie neben Ort und Zeitpunkt des Vorfalls auch das Kennzeichen des anderen Autos parat haben. Außerdem sollten Wagen – Marke, Modell sowie Farbe – und die Person am Steuer möglichst genau beschrieben werden können. Wer nicht allein unterwegs ist, sollte zudem den Namen der Begleitperson(en) angeben, damit auch diese befragt werden können. Denn: Ob es nach einer Anzeige tatsächlich zu einer Anklage oder dem Erlass eines Bußgeldbescheides kommt, hängt maßgeblich von der Beweislage ab – ob und was bei Dashcams erlaubt ist, sagen wir hier.

    Als Strafe für Nötigung im Straßenverkehr können drei Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten, die Entziehung der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren stehen, wie www.bussgeldkatalog.org zusammenfasst.

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    Tipps zum richtigen Umgang mit Drängler:innen

    Auch wenn es schwerfällt: Möglichst gelassen bleiben ist der beste Tipp, wenn jemand die Lichthupe einsetzt und/oder sehr dicht auffährt. Ärger und Wut haben im Straßenverkehr nichts zu suchen. Außerdem sollte man darauf achten, den Druck nicht einfach auf Vorausfahrende zu verlagern. Wer auf der linken Spur unterwegs ist, sollte stattdessen bei der nächsten Gelegenheit nach rechts fahren und die Spur freimachen. Vermeiden lassen sich solche Situationen, indem man auf der Autobahn den rückwärtigen Verkehr im Auge behält und auf das Überholen verzichtet, wenn sich ein deutlich schnelleres Fahrzeug nähert.

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    So nicht auf Nötigung reagieren

    Autofahrer:innen sollten sich keinesfalls von Dränglern zum Rasen verleiten lassen. Auch sollte keinesfalls mit Ausbremsen, Ausscheren – etwa zum Verhindern von Überholmanövern – oder provozierenden Gesten reagiert werden. Solche Machtspielchen oder "Erziehungsmaßnahmen" bergen ein erhebliches Risiko, da so zusätzlich provoziert wird. Außerdem wurde auch solches Verhalten in der Vergangenheit bereits als strafbar gewertet.

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