Verkehrsmedizinische Untersuchung: Unterschiede zur MPU
Bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung wird die körperliche und geistige Fahrtauglichkeit überprüft – vor allem bei Lkw, Bus und Personenbeförderung. Wir erklären, wer sie braucht, wie sie abläuft und welche Unterschiede zur bekannten MPU bestehen!
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- Was ist eine verkehrsmedizinische Untersuchung?
- Wer muss die verkehrsmedizinische Untersuchung machen?
- Wie ist die Gesetzeslage dazu?
- Was wird bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung gemacht?
- Wie lange dauert eine verkehrsmedizinische Untersuchung?
- Wie hoch sind die Kosten und wer zahlt?
- Unterschied zur MPU
- Tipps zur Vorbereitung
Im Straßenverkehr zählt jede Sekunde – eine schnelle Reaktion kann Leben retten. Doch Krankheiten oder körperliche Beeinträchtigungen können die Reaktionsfähigkeit mindern. Hier setzt die verkehrsmedizinische Untersuchung an: Es wird ärztlich geprüft, ob die Person am Steuer gesundheitlich in der Lage ist, sicher zu fahren, und legt fest, ob Auflagen oder Einschränkungen nötig sind.
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Was ist eine verkehrsmedizinische Untersuchung?
Eine verkehrsmedizinische Untersuchung ist eine ärztliche Prüfung der körperlichen und geistigen Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs. Sie dient dazu, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und kann beispielsweise bei der Beantragung eines Führerscheins, nach einem Unfall oder bei bestimmten Erkrankungen angeordnet werden. Die Untersuchung umfasst in der Regel eine ärztliche Untersuchung, eine Augenuntersuchung und, je nach Grund, weitere Tests wie Reaktionstests, Hörtests oder Blutuntersuchungen.
Wer muss die verkehrsmedizinische Untersuchung machen?
Die Pflicht zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung ergibt sich aus der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) insbesondere für Führerscheinklassen wie C, CE, C1, C1E (Lkw) sowie D, DE, D1, D1E (Bus) beziehungsweise bei Personenbeförderung (Taxi). Auch bei Wiedererteilung der Fahrerlaubnis oder bei Zweifeln an der körperlichen und geistigen Eignung kann die Behörde eine solche Untersuchung anordnen.
Wie ist die Gesetzeslage dazu?
Rechtlich geregelt ist die verkehrsmedizinische Untersuchung in § 11 der FeV. Sobald Zweifel an der körperlichen oder geistigen Fahrtauglichkeit bestehen, kann die Führerscheinstelle ein ärztliches Gutachten verlangen – egal, ob es um den Ersterwerb, die Verlängerung oder den Umtausch des Führerscheins geht. Je nach Ergebnis kann die Behörde bestimmte Hilfsmittel vorschreiben – etwa eine Brille – oder in Ausnahmefällen den Führerschein verweigern. Wichtig: Anders als bei der MPU geht es hier aber nicht um Regelverstöße, sondern nur um die gesundheitliche Fahrtauglichkeit.
Was wird bei einer verkehrsmedizinischen Untersuchung gemacht?
Zuerst steht bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung ein persönliches Gespräch an: Erkundigt wird sich nach dem allgemeinen Gesundheitszustand, eventuellen Medikamenten und der bisherigen Fahrpraxis. Danach folgt die körperliche Untersuchung – meist inklusive Augentest. Abhängig vom Grund der Untersuchung können zusätzlich Laboruntersuchungen wie Blut-, Urin- oder Haaranalysen nötig sein.
Wie lange dauert eine verkehrsmedizinische Untersuchung?
Die verkehrsmedizinische Untersuchung beinhaltet ein ausführliches Gespräch über den Gesundheitszustand sowie eine körperliche Untersuchung. Mit mindestens einer, in der Regel aber zwei Stunden ist dabei zu rechnen.
Wie hoch sind die Kosten und wer zahlt?
Die Kosten variieren stark je nach Umfang. Als Richtwerte lässt sich sagen, dass eine einfache Untersuchung ca. 80 bis 150 Euro, ein Komplettprogramme (inkl. Reaktionstest, Labor) auch 150 bis 300 Euro oder mehr kosten kann. Aber auch mehrere Hundert Euro können es im Einzelfall werden, weshalb es ratsam ist, sich vorher über die Kosten zu erkundigen und bei Krankheiten auch die eigene Krankenversicherung nach einer Kostenübernahme zu fragen.
Und nun zur Frage, wer das zahlt. Bei Ersterteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis trägt in der Regel die antragstellende Person die Kosten. Bei betrieblich veranlassten Untersuchungen (z. B. durch den Arbeitgeber) übernimmt dieser häufig die Kosten.
Unterschied zur MPU
Die Medizinisch‑Psychologische Untersuchung (MPU) richtet sich meist an Personen nach Verkehrsverstößen, Alkoholfahrten oder wenn zu viele Punkte angesammelt worden sind. Kurz gesagt: wenn konkret die Fahreignung infrage steht. Die verkehrsmedizinische Untersuchung hingegen kann vorbeugend bei gesetzlich festgelegten Fahrerlaubnisklassen oder beim Verdacht auf gesundheitliche Einschränkungen angeordnet werden.
Tipps zur Vorbereitung
- Eigene Unterlagen sichten: Befunde, Medikamente, frühere Erkrankungen. Offenheit gegenüber dem Arzt hilft hier.
- Für gute Seh- und Hörqualität sorgen (z. B. Brille oder Hörgerät mitbringen, wenn vorhanden).
- Falls Medikamente eingenommen werden, kann man selbst im Vorfeld prüfen, ob diese die eigene Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnten.
- Rechtzeitig die Untersuchung planen, da die Untersuchung für Fahrerlaubniserteilung oder -verlängerung notwendig ist und Verzögerungen teuer werden können.






