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Rotes 07-Kennzeichen für Oldtimer: Lohnt es sich?

Adele Moser Leitende SEO-Redakteurin

Für Oldtimer gibt es rote Kennzeichen. Doch wo liegen die Vorteile, was kosten sie und welchen bürokratischen Aufwand bedeuten sie?

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Inhalt
  1. Was ist das 07-Kennzeichen und wo liegt der Unterschied zum H-Kennzeichen?
  2. Eigenschaften eines 07-Kennzeichens
  3. Beantragung des 07-Kennzeichens
  4. Vorteile des roten 07-Kennzeichens
  5. Nachteile des roten 07-Kennzeichens

Für viele Oldtimer-Fans ist das rote 07-Kennzeichen eine reizvolle Alternative zur klassischen H-Zulassung: Es erlaubt die Nutzung mehrerer historischer Fahrzeuge mit nur einem Nummernschild und bringt steuerliche Vorteile. Doch zwischen Freiheit und Formalismus liegt ein schmaler Grat. Funktionen, Beschränkungen und bürokratische Hürden machen das 07-Schild nur für bestimmte Szenarien zu einer sinnvollen Lösung – etwa für Sammler:innen mit mehreren Fahrzeugen, die diese gezielt für Ausfahrten und Veranstaltungen einsetzen möchten. In diesem Artikel beleuchten wir, wie das 07-Kennzeichen funktioniert, wie man es beantragt, und ob es sich wirklich lohnt.
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Kennzeichen "nachmalen" erlaubt? Antwort im Video:

 
 

Was ist das 07-Kennzeichen und wo liegt der Unterschied zum H-Kennzeichen?

Das rote 07-Kennzeichen ist eine spezielle Form des Wechsel- oder Sonderkennzeichens, mit dem historisch relevante Fahrzeuge in Deutschland zugelassen werden können. Im Gegensatz zum klassischen H-Kennzeichen, das einem Fahrzeug dauerhaft zugeordnet wird, erlaubt das 07-Schild die Nutzung für mehrere Fahrzeuge – jedoch nur nacheinander, nicht gleichzeitig.

 

Eigenschaften eines 07-Kennzeichens

  • Es darf ausschließlich an Fahrzeuge vergeben werden, deren erstmalige Zulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt und die weitgehend im Originalzustand erhalten sind – ein Oldtimer-Gutachten ist Pflicht.

  • Nutzbar ist das Schild nur für besondere Zwecke: Oldtimer-Veranstaltungen, Überführungs-, Probe-, Werkstatt- oder Wartungsfahrten – Alltagsfahrten sind ausgeschlossen.

  • Steuerlich wird eine pauschale Abgabe fällig – derzeit 191,73 €/Jahr für Pkw und Lkw, 46,02 €/Jahr für Motorräder (Stand: September 2025).

  • Fahrzeuge mit 07-Nummer sind von der Pflicht zur regelmäßigen Hauptuntersuchung (HU) befreit.

  • Die Nutzung im Ausland ist grundsätzlich möglich, aber nicht überall rechtlich anerkannt – bei Auslandsfahrten sollte man Nachweise zu Zweck und Zulassung mitführen.

 

Beantragung des 07-Kennzeichens

Die Beantragung erfolgt über die örtliche Zulassungsstelle. Neben den Standardunterlagen (Fahrzeugpapiere, Personalausweis, eVB-Versicherungsbestätigung) sind insbesondere ein Oldtimer-Gutachten nach § 23 StVZO und ein formloser Antrag mit Begründung erforderlich. Die Kosten für das 07-Kennzeichen variieren je nach Zulassungsstelle und Region. Zur Orientierung kann man sich auf Kosten zwischen 100 und 200 Euro für die Zulassungsgebühren einstellen.

 

Vorteile des roten 07-Kennzeichens

  • Ein Schild für mehrere Fahrzeuge: Für Sammler:innen besteht die Möglichkeit, ein 07-Schild auf mehrere Oldtimer umzustecken – wobei nur ein Fahrzeug gleichzeitig betrieben werden darf.

  • Steuerlich attraktiv: Die pauschale Steuer ersetzt oft höhere individuelle Steuersätze, besonders bei stärker motorisierten Fahrzeugen.

  • Günstige Haftpflichtversicherung: Bei mehreren Fahrzeugen gilt nur ein Risikoberwertungsfahrzeug – Versicherungsbeiträge fallen dadurch oft moderat aus (Hier gibt es wichtige Infos zur Kfz-Versicherung).

Empfehlenswerte Kennzeichenhalter:



 

Nachteile des roten 07-Kennzeichens

  • Eingeschränkter Nutzungsrahmen: Nicht erlaubt sind mit dem 07-Kennzeichen Alltagsfahrten, etwa zur Arbeit oder Freizeit.

  • Fahrtenbuchpflicht und Kontrolle: Viele Zulassungsstellen verlangen ein detailliertes Fahrtenbuch, um die erlaubten Fahrten nachvollziehen zu können.

  • Nicht überall im Ausland anerkannt: Besonders in einigen Nachbarstaaten erkennen Behörden das rote Kennzeichen nicht an oder akzeptieren die Sonderregelungen nicht.

  • Strenge Anforderungen an Zustand und Originalität: Umbauten, Modernisierungen oder tiefergreifende Änderungen am Fahrzeug können zur Ablehnung führen.

  • Bürokratischer Aufwand: Die Beantragung ist mit einem gewissen bürokratischen Aufwand verbunden.

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