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KBA schreibt 200.000 Personen an: Was hinter den Briefen steckt

Keine Panik vor Punkten oder vorm nächsten Rückruf, wenn plötzlich Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) im Briefkasten liegt. Möglicherweise handelt es sich lediglich um die freundliche Bitte zur Teilnahme an der „Fahrleistungserhebung 2026“. Was es mit der Befragung der Autofahrer:innen auf sich hat, erklären wir hier.

Das Symbolfoto zeigt ein Schreiben des KBA in den Händen einer Person.
Post vom KBA aus Flensburg (Symbolfoto) ist nicht immer ein Grund zur Sorge. Es könnte sich gut und gerne um das Schreiben zur Fahrleistungserhebung 2026 handeln. Wir erklären, was sich dahinter verbirgt. Foto: Imago
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Wenn Autofahrer:innen in den kommenden Wochen Post vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) aus Flensburg bekommen, ist das nicht gleich Grund zur Sorge. Denn es muss dabei nicht zwangsläufig um eine Rückrufaktion oder eine behördliche Aufforderung gehen. Auch mit den gefürchteten Punkten aus dem Fahreignungsregister in Flensburg dürfte das Schreiben der Behörde aus dem hohen Norden in aller Regel nicht zu tun haben.

Hintergrund der jüngsten Post vom KBA könnte vielmehr die „Fahrleistungserhebung 2026“ sein, wie dies im besten Amtsdeutsch genannt wird. Dafür werden bundesweit zufällig ausgewählte Fahrzeughalter:innen gebeten, Angaben zum Kilometerstand ihres Fahrzeugs zu machen.

So lassen sich Punkte in Flensburg online abfragen (Video)

Video Platzhalter

Zufällige Auswahl aus dem Fahrzeugregister

Die Befragung wurde laut KBA in Auftrag gegeben, um wieder aktuelle Daten zur tatsächlich gefahrenen Kilometerleistung auf deutschen Straßen zu gewinnen. Koordiniert wird das Projekt durch die Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt), das KBA übernimmt die Durchführung der Halterbefragung.

„Die Fahrleistung ist eine zentrale Kenngröße zur Beschreibung des motorisierten Straßenverkehrs und dient als Maß für die Inanspruchnahme der Verkehrsinfrastruktur sowie als Indikator für verkehrsbedingte Umweltbelastungen“, heißt es zur Begründung seitens der BASt.

Um darüber besser Bescheid zu wissen und auf dem aktuellen Stand zu sein, wurden aus dem Zentralen Fahrzeugregister beim KBA rund 200.000 Fahrzeuge per Zufallsverfahren ausgewählt. Betroffen sein können Pkw, Motorräder, Lkw und weitere Fahrzeugarten wie Traktoren oder Anhänger. Das Ziel der Aktion: Die Kilometerstände sollen zu festgelegten Zeitpunkten abgelesen und ans KBA übermittelt werden. Daraus lässt sich für die Statistiker:innen beispielsweise ableiten, welche Fahrleistung das Fahrzeug eines bestimmten Typs in einem bestimmten Zeitraum erbracht hat.

Was Autofahrer:innen im Brief vom KBA erwartet

Das Schreiben vom KBA enthält Informationen zur Teilnahme und eine Möglichkeit, die Daten online oder per Post zu übermitteln. Abgefragt werden in erster Linie:

  • der aktuelle Tachostand

  • der Tachostand zu einem zweiten Stichtag

  • Angaben zur Nutzung (z. B. Einsatz-/Verwendungszweck des Fahrzeugs)

Die Befragung soll in sechs Wellen zwischen Juni 2026 und September 2027 ablaufen. Zwischen den einzelnen Runden liegen jeweils etwa neun Wochen Zeit.

Muss man an der Fahrleistungserhebung teilnehmen?

Nein. Eine Pflicht zur Teilnahme an der KBA-Befragung besteht nicht. Wer einen Brief erhält, muss die Fragen der Behörde also auch nicht beantworten. Aber jede Antwort hilft! Denn generell gilt: Je mehr Halter:innen mitmachen, desto belastbarer werden die Ergebnisse – denn die Angaben werden später auf den gesamten Fahrzeugbestand hochgerechnet. Die aktuelle KBA-Zulassungsstatik findet sich hier.

Wofür werden die Daten vom KBA verwendet und wie werden sie gespeichert?

Laut KBA werden personenbezogene Daten ausschließlich für die Fahrleistungserhebung verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt nach den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung. Personenbezogene Daten sollen spätestens drei Monate nach Abschluss der jeweiligen Befragung gelöscht werden.

Die Fahrleistung gilt als wichtige Kennzahl – unter anderem als Grundlage für:

  • Verkehrsplanung und Investitionen in Brücken und Straßenbau

  • Unfallforschung und Risikobewertungen

  • Berechnungen zum Energieverbrauch und zu CO2-Emissionen

  • Einordnung, wie stark unterschiedliche Fahrzeugarten tatsächlich genutzt werden (privat/gewerblich, Pkw/Nutzfahrzeuge, usw.)

Parallel zur Halterbefragung läuft eine zweite Untersuchung der beteiligten Behörden: An 520 Standorten in 52 Städten und Landkreisen werden Verkehrszählungen durchgeführt.

Also kein Grund also, sich zu wundern, wenn bei der Fahrt in die Sommerferien, mal wieder Menschen mit Clipboards, Tablets und Zählgeräten auf Campingstühlen am Straßenrand und auf Autobahnbrücken sitzen. Digitale Technik soll diesmal beim Erheben helfen: Kameras und Sensoren erfassen Anzahl und Herkunft vorbeifahrender Fahrzeuge. Die Kennzeichen werden dabei laut KBA nicht gespeichert.

Ein Mann mit Zählgerät und Clipboad sitzt in einem Klappstuhl und erfasst den vorbeifließenden Verkehr.
Foto: Imago

Letzte KBA-Erhebung liegt zwölf Jahre zurück

Die vorherige Fahrleistungserhebung des KBA stammt aus dem Jahr 2014. Seinerzeit lag die durchschnittliche Jahresfahrleistung privater Pkw demnach bei rund 12.300 km. Beim Blick in die Statistik von damals gewinnt man auf den ersten Blick auch scheinbar nutzloses Wissen: Etwa die Tatsache, dass Pkw mit Anhänger im Jahr 2014 auf deutschen Straßen insgesamt 14,8 Milliarden Kilometer zurückgelegt haben und dass 7,5 Prozent davon von Autos mit ausländischem Kennzeichen gezogen wurden. Welcher Führerschein für welchen Anhänger benötigt wird, haben wir hier erklärt.

Aber Kontinuität zahlt sich aus: Die neuerliche Erhebung soll am Ende zeigen, wie sich das Mobilitätsverhalten in Deutschland seit dem vorigen Mal verändert hat – etwa durch Homeoffice-Nutzung, veränderte Pendlerwege, Aufkommen von Elektroautos und neuen Mobilitätsangeboten wie E-Scooter und Pedelecs.

Mit Ergebnissen ist so schnell allerdings nicht zu rechnen: Die Datenerhebung läuft bis Anfang 2027, die Auswertung soll bis Mitte 2028 abgeschlossen sein. Die Veröffentlichung ist für Ende 2028 vorgesehen. Bis dahin: Frohes Rechnen, liebe Statistik-Freaks von KBA und Co.!

Fazit

„Lasst euch nicht erfassen” oder „Meine Daten gehören mir!”: Slogans wie diese, mit denen in den 1980er-Jahren zum Boykott der umstrittenen Volkszählung aufgerufen wurde, sind diesmal bei der Fahrleistungserhebung des KBA völlig fehl am Platze. Erstens ist die Teilnahme freiwillig. Zweitens hilft jede Stimme. Etwa bei der Sanierung oder dem Neubau von Straßen und Brücken oder beim Ausbau der Ladenetze für E-Autos. Mitmachen, wenn möglich, lautet daher die Devise.

Quellen

  • Pressemitteilung des KBA

  • Hintergrundinfos der Bundesanstalt für Straßen- und Verkehrswesen (BASt)

  • Eigene Recherchen