E-Scooter-Test: Diese Roller überzeugen Stiftung Warentest
E-Scooter sind vielerorts aus dem Straßenbild nicht mehr wegzudenken – zunehmend auch im Privatbesitz. Die Stiftung Warentest hat nun aktuelle Modelle geprüft. Vor allem zwei Modelle überzeugten.

- E-Scooter im Test der Stiftung Warentest
- Testsieger: Segway Ninebot Max G2 D
- Preis-Leistungs-Tipp: Odys Alpha X5 Pro
- Weitere gute Modelle – und ein Totalausfall
- Worauf muss beim E-Scooter-Kauf geachtet werden?
- Warum benötigt ein E-Scooter eine Straßenzulassung?
- Wie wird ein E-Scooter zugelassen?
- Mit wie vielen Jahren darf man E-Scooter fahren?
E-Scooter im Test der Stiftung Warentest
Für den Vergleichstest ließ die Stiftung Warentest im Juli 2025 die E-Scooter unter realitätsnahen Bedingungen antreten: Acht Personen unterschiedlichen Körperbaus testeten die Modelle in verschiedenen Fahrsituationen – darunter Unebenheiten, Anfahren, Bremsen sowie Komfortaspekte wie Griffergonomie und Trittbrettgröße. Auch Härtetests zur Haltbarkeit und sicherheitsrelevante Prüfungen flossen in die Bewertung ein.
Testsieger: Segway Ninebot Max G2 D
Am besten schnitt der Segway Ninebot Max G2 D ab. Das Modell bietet laut Stiftung Warentest den größten Fahrkomfort – auch abseits befestigter Wege. Die Akkureichweite liegt je nach Fahrweise bei 50 bis 70 km, womit der Segway die Konkurrenz deutlich hinter sich lässt. Allerdings bringt das Topmodell 24 kg auf die Waage und ist dadurch schwer zu tragen. Mit einem Preis von rund 800 € ist es zugleich das teuerste im Test. Dennoch: Testurteil "Gut (2,3)".
Preis-Leistungs-Tipp: Odys Alpha X5 Pro
Knapp hinter dem Testsieger landet der Odys Alpha X5 Pro, der mit etwa 400 € nur halb so viel kostet. Er gilt als "sehr robust und sicher", zeigt sich im Fahrverhalten allerdings etwas ruppig beim Anfahren. Wie der Segway ist auch der Odys vergleichsweise schwer. Testurteil: "Gut (2,4)".
Weitere gute Modelle – und ein Totalausfall
Zwei weitere E-Scooter erhielten ebenfalls die Gesamtnote "Gut": der Vmax VX5 Pro GT und der Soflow S04 Pro 2nd Gen.
Anders sieht es beim Streetbooster aus: Trotz guter Tragbarkeit (14 kg) und wendigem Handling fällt das Modell im Sicherheitstest durch. Im Belastungstest brach der Lenker, was ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellt. Die Fahrqualität wird zudem als wacklig und schlecht gefedert beschrieben. Testurteil: "Mangelhaft (5,5)".
Worauf muss beim E-Scooter-Kauf geachtet werden?
Beim Kauf eines E-Scooters spielen verschiedene Eigenschaften eine entscheidende Rolle. Hierauf sollten Interessent:innen achten:
Akku: Die meisten Roller setzen auf einen Lithium-Ionen-Akku. Die Kapazität und damit auch die Reichweite unterscheiden sich aber erheblich. Für den Alltag sollten 30 km mit einer Akkuladung idealerweise möglich sein.
Traglast: Dieser Wert ist nicht bei allen Rollern gleich. Die meisten Scooter verkraften 120 kg, es gibt jedoch auch Modelle mit mehr oder weniger Traglast. Übrigens: Die Reichweite wird oft mit einer 70 kg schweren Person als Fahrer:in ermittelt und kann daher in der Realität abweichen.
Zulassung: Nach der Verordnung für die "Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung" (eKFV) dürfen Tretroller mit Elektroantrieb, die zwischen sechs und 20 km/h fahren können, öffentliche Straßen nur nutzen, wenn sie eine gültige Versicherungsplakette besitzen. Die erhalten sie aber nur, wenn sie über eine Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) verfügen. Das Dokument erhält man beim Kauf des Rollers.
Display: Für eine einfache Bedienung sorgt ein gut lesbares LCD- oder LED-Display.
Beleuchtung: Neben einem Kennzeichen benötigt ein Elektro-Tretroller auch eine geeignete Beleuchtung für vorne und hinten. Modelle mit ABE müssen diese aber bereits haben.
Bremsen: Auch sie sind Pflicht. Hier unterscheiden sich die Modelle ebenfalls stark: Günstige Modelle kommen nur mit Trommel-, teurere mit Scheibenbremsen. Einige bieten Rekuperation oder KERS an, andere wiederum ein E-ABS-System für kürzere Bremswege.
Daneben ist auch ein Blick auf die Motorleistung nicht verkehrt. Wer auf dem flachen Land wohnt, kann auch mit weniger Watt zufrieden werden. Liegen Hügel auf der Strecke, sollten es schon 500 W und mehr sein. Praktisch ist zudem ein "smarter" Roller, der sich über eine App mit dem Smartphone verbinden lässt. Was der E-Scooter kann, lässt sich der jeweiligen Produktbeschreibung entnehmen.
Warum benötigt ein E-Scooter eine Straßenzulassung?
Die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge regelt auch die Verwendung von E-Scootern. Sie gilt für alle Fahrzeuge mit Lenk- oder Haltestange und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h. Die Verordnung regelt auch, wo die Roller bewegt werden dürfen. E-Scooter dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen, Fahrradstraßen und ersatzweise auf der Straße fahren. Auf dem Gehweg, in Fußgängerzonen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung (Ausgenommen mit Zusatzzeichen "Radfahrer frei") dürfen dagegen E-Scooter-Fahrer:innen nicht fahren.
Wie wird ein E-Scooter zugelassen?
Damit ein E-Scooter im öffentlichen Raum bewegt werden darf, benötigt er eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE). Die Beantragung der Zulassung übernimmt der Hersteller des Scooters. Die Freigabe muss beim Kauf vorliegen, denn nur damit können Besitzer:innen bei einer Versicherung eine notwendige Haftpflichtversicherung für den E-Tretroller abschließen. Wie auch beim Pkw deckt die Haftpflicht für den Roller Personen- und Sachschäden an Dritten ab. Eine zusätzliche, freiwillige Kaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Fahrzeug, etwa durch Vandalismus oder Diebstahl, auf. Mit der abgeschlossenen Police erhält man ein Versicherungskennzeichen, das auf dem hinteren Schutzblech gut sichtbar angebracht werden muss.
Mit wie vielen Jahren darf man E-Scooter fahren?
Eine Führerscheinpflicht für E-Scooter gibt es nicht. Teenager ab 14 Jahren dürfen einen Elektro-Tretroller (Elektrokleinstfahrzeug) fahren. Auch eine allgemeine Helmpflicht gibt es für die bis zu 20 km/h schnellen Elektrofahrzeuge nicht. Das Tragen eines Fahrradhelms ist jedoch empfehlenswert, um bei einem Sturz schwere Kopfverletzungen zu vermeiden oder abzumildern.