Fahrtkostenpauschale & Pendlerpauschale: Höhe, Regeln, Vorteile
Ob täglicher Arbeitsweg oder Dienstfahrt – die Fahrtkostenpauschale kann Autofahrenden bares Geld sparen. Doch viele wissen nicht genau, wie sie funktioniert, wer sie nutzen darf und welche Beträge tatsächlich steuerlich absetzbar sind. Die AUTO ZEITUNG erklärt, worauf es ankommt!
Die genannten Produkte wurden von unserer Redaktion persönlich und unabhängig ausgewählt. Beim Kauf in einem der verlinkten Shops (Affiliate Link bzw. mit Symbol) erhalten wir eine geringfügige Provision, die redaktionelle Selektion und Beschreibung der Produkte wird dadurch nicht beeinflusst.
Was ist die Fahrtkostenpauschale?
Die Fahrtkostenpauschale ist ein steuerlicher Oberbegriff für alle Pauschalen, mit denen beruflich veranlasste Fahrten geltend gemacht werden können. Dazu gehören unter anderem Wege zur Arbeit (Pendlerpauschale), Dienstreisen, Fahrten zu Kund:innen, Geschäftsterminen oder beruflichen Fortbildungen. Dabei ist es nicht relevant, ob man man mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln fährt. Im Alltag wird die Fahrtkostenpauschale häufig mit der Pendlerpauschale gleichgesetzt, steuerlich ist sie jedoch umfassender. Die Pendlerpauschale bildet nur einen Teil der Fahrtkostenpauschale ab und betrifft ausschließlich den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Hier gibt es alle Infos zur Pendlerpauschale!
Auch interessant: Unsere Produkttipps auf Amazon
Verkehrspsychologe befürwortet Tempolimit (Video):

Wie hoch ist die Fahrtkostenpauschale und wie wird diese berechnet?
Seit 2024 gilt für die Pendlerpauschale:
- Für die ersten 20 km beträgt die Pauschale 0,30 Euro/km.
- Ab dem 21. Kilometer sind es 0,38 Euro/km.
Entscheidend ist die einfache Entfernung, nicht die Hin- und Rückfahrt. Wer also 25 km zur Arbeit fährt, kann 25 × 0,38 Euro für jeden Arbeitstag ansetzen.
Für dienstliche Fahrten außerhalb des Arbeitswegs (z. B. zu Kund:innen oder zu Fortbildungen) gilt ebenfalls eine Fahrtkostenpauschale – allerdings pro gefahrenem Kilometer, also Hin- und Rückweg.
Wer kann die Fahrtkostenpauschale nutzen?
Grundsätzlich alle, die beruflich veranlasste Fahrten durchführen:
- Arbeitnehmer:innen, die regelmäßig zur Arbeit pendeln (Pendlerpauschale)
- Arbeitnehmer:innen auf Dienstreise, bei Fortbildungen oder wechselnden Einsatzorten
- Teilzeitkräfte oder Minijobber:innen, sofern sie eine erste Tätigkeitsstätte haben
- Selbstständige und Freiberufler:innen, die Fahrtkosten als Betriebsausgaben ansetzen
Nachweis und Steuererklärung: So funktioniert es
- Pendlerpauschale: Eintragung in der Anlage N, Zeilen 31–39 ("Entfernungspauschale"). In der Regel genügt eine glaubhafte Angabe der Entfernung und der Arbeitstage.
- Dienstliche Fahrten außerhalb des Arbeitswegs: Eintragung in der Anlage N, Zeilen 49–57 ("Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit"). Hier gilt die Kilometerpauschale für gefahrene Kilometer (Hin- und Rückweg).
- Selbstständige: Eintragung der Fahrtkosten als Betriebsausgabe in der Anlage EÜR.
Belege wie Tankquittungen oder Fahrtenbücher müssen grundsätzlich nicht eingereicht, aber aufbewahrt werden.
Tipp: Wer Homeoffice-Tage hat, darf diese nicht zusätzlich für die Pendlerpauschale ansetzen, kann aber die Homeoffice-Pauschale geltend machen.
Auch interessant:
Zusätzlicher Vorteil für Vielfahrer:innen
Gerade bei längeren Strecken oder steigenden Spritpreisen lohnt sich die Fahrtkostenpauschale besonders. Wer über 21 km pendelt, profitiert spürbar von der erhöhten Kilometerpauschale – ein klarer Pluspunkt für Pendler:innen mit weiterem Arbeitsweg.
Fahrtkostenpauschale vs. Pendlerpauschale: Der Unterschied
- Fahrtkostenpauschale:
Oberbegriff für alle steuerlichen Pauschalen, die beruflich veranlasste Fahrten abdecken – z. B. Fahrten zur Arbeit (Pendlerpauschale), zu Geschäftsterminen oder Fortbildungen. Bei Dienstreisen zählt der gesamte gefahrene Weg (Hin- und Rückfahrt). - Pendlerpauschale:
Spezielle Form der Fahrtkostenpauschale für den Weg zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Sie wird pro Arbeitstag und Entfernungskilometer berechnet.
Die Pendlerpauschale ist also immer Teil der Fahrtkostenpauschale – aber nicht jede Fahrtkostenpauschale ist eine Pendlerpauschale.







