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Geht auch ganz einfach:

Fahrbahnverengung bei Autobahn-Baustellen: Strafen Richtiges Verhalten bei Fahrbahnverengung

AUTO ZEITUNG

Wer sich bei Fahrbahnverengungen in Autobahn-Baustellen auf der linken Spur an anderen Fahrzeugen vorbeizwängt, riskiert nicht nur eine Kollision, sondern verstößt damit auch häufig gegen die Straßenverkehrsordnung. So Strafen und Unfälle vermeiden!

Die Fahrbahnverengung bei Autobahn-Baustellen führt häufig dazu, dass die linke Spur nur für Fahrzeuge mit einer maximalen Breite von zwei Metern befahrbar ist. Darauf weist das Schild mit der Nummer 264 hin. Es zeigt die Aufschrift "2m" auf weißem Grund. Wer denkt, dass von dieser Regelung nur breite SUV, geräumige Vans und ausladende Limousinen betroffen sind, irrt sich gewaltig. Denn auch viele Kompaktwagen sind mittlerweile zu breit für Baustellenspuren. Waren Fahrzeuge der Kompaktklasse vor gut 40 Jahren im Durchschnitt noch 1,59 Meter breit, waren Fahrzeuge der gleichen Klasse im Jahr 2018 mit durchschnittlich 1,78 Meter schon ganze 20 Zentimeter breiter. Dabei handelt es sich allerdings nur um die Werte, die die Außenspiegel noch nicht miteinbeziehen. Rechnet man sie dazu, liegt die tatsächliche Fahrzeugbreite laut ADAC heutzutage bei über 70 Prozent der neu zugelassenen Autos jenseits der zwei Meter. Es dürften in Autobahn-Baustellen also hauptsächlich Kleinwagen und Motorräder auf der linken Spur unterwegs sein. Dass das vielen Autofahrern nicht bewusst ist, zeigen zahlreiche brenzlige Situationen in Fahrbahnverengung in Autobahn-Baustellen, die sich jeden Tag auf deutschen Straßen ereignen. Vor allem beim Überholen und nebeneinander Fahren wird es häufig knapp. Mehr zum Thema: Das ändert sich 2019 für Autofahrer

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Fahrbahnverengung bei Autobahn-Baustellen: Diese Strafen drohen

Schnell kann es bei Fahrbahnverengungen in Autobahn-Baustellen brenzlich werden. Wenn sich Autofahrer auf der linken Spur an Bussen, Transportern oder Wohnwagen vorbeizwängen, kommen sich die Fahrzeuge gefährlich nahe. Vor der Fahrt sollten sich Autofahrer daher unbedingt darüber informieren, wie breit ihr Fahrzeug tatsächlich ist. Aber Achtung: Ein Blick in die Fahrzeugpapiere hilft da nur bedingt weiter, denn hier ist lediglich die Fahrzeugbreite ohne Außenspiegel vermerkt. Aufschluss über die tatsächliche Fahrzeugbreite – also Außenspiegel miteingerechnet – bringt der Blick in das technische Datenblatt des jeweiligen Herstellers oder aber Nachmessen. Wer die Zwei-Meter-Begrenzung bei Fahrbahn-Verengungen in Autobahn-Baustellen absichtlich verletzt, dem droht eine Strafe (Verwarngeld) in Höhe von 20 Euro. Doch damit nicht genug: Auch versicherungstechnische Probleme wie eingeschränkter Kasko-Schutz oder geminderter Schadenersatz wegen Mitschuld – können unter Umständen die Folge sein, wenn die Breitenangabe bei Fahrbahnverengungen in Autobahn-Baustellen missachtet wird. 

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Unfälle bei Fahrbahn-Verengung in Autobahn-Baustellen vermeiden

Um Kollisionen und Unfälle bei Fahrbahn-Verengungen in Autobahn-Baustellen zu vermeiden, werden häufig schon breitere Spuren eingerichtet, die eine tatsächliche Fahrzeugbreite von bis zu 2,1 Metern zulassen. Viel Platz bleibt Autofahrern aber auch dann nicht. Daher sollte möglichst versetzt gefahren und auf unnötige Überholmanöver verzichtet werden. Sinn hat das aber nur, wenn die Fahrzeuge auf beiden Spuren mit der gleichen Geschwindigkeit fahren und die linke Spur auch tatsächlich von ausreichend vielen Fahrzeugen benutzt werden darf. Häufig ereignen sich Unfälle auch am Anfang oder am Ende einer Baustelle, weil dort die Fahrstreifen häufig in die Gegenfahrbahn umgeleitet werden. Die Bodenwellen können Autos ins Schleudern bringen – vor allem bei Nässe und hohem Tempo. Autofahrer sollten an diesen Stellen nicht überholen und den erhöhten Platzbedarf von Bussen und Lkw einkalkulieren. Kommt es zu einer Panne im Bereich einer Fahrbahn-Verengung in Autobahn-Baustellen, sollten Autofahrer ihren Wagen – wenn möglich – zwischen zwei Baken oder in der nächsten Nothaltebucht abstellen. Außerdem sollten sie  Warnblinkanlage, Warnwesten und Warndreieck nicht vergessen und neben einem Pannenhelfer auch die Polizei alarmieren, damit sie den Bereich absichern kann. Mehr zum Thema: Fahrverbote & Umweltzonen in Europa

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