Räum- und Streufahrzeuge: Darf man den Winterdienst überholen?
Bei Schnee und Eis sind die Räum- und Streufahrzeuge der Winterdienste mit einem Mal allgegenwärtig. Aber darf man sie eigentlich überholen? Wir haben die Antwort.
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Auf der Autobahn darf man überholen ... unter bestimmten Bedingungen
Darf man Räum- und Streufahrzeuge überholen? Um es kurz zu machen: Ja, im Prinzip darf man den Winterdienst überholen. Das ist aber kein Blankoscheck für waghalsige Manöver. Auch beim Überholen von Streu- und Räumfahrzeugen des Winterdienstes gilt es, die allgemeinen Regeln der STVO einzuhalten. Außerdem kommen noch ein paar spezielle Probleme und Bestimmungen hinzu, denn die Streudienste kommen ja nur bei schwierigen Straßenbedingungen zum Einsatz und haben Sonderrechte.
Rechts Überholen ist auch beim Winterdienst tabu
So können die Fahrzeuge des Winterdienstes etwa, falls nötig, auf der linken Spur der Autobahn fahren. Dann dürfen sie nicht rechts überholt werden. Auch wenn mehrere Räum- und Streufahrzeuge auf verschiedenen Fahrspuren versetzt fahren, sollte man sie nicht überholen.
Wenn man überholen darf, muss man sehr großzügig Abstand halten, denn wenn der Winterdienst mit einem Schneepflug ausgestattet ist, kann dieser breiter sein als die Fahrspur oder das Fahrzeug selbst. Außerdem gilt es, nicht von Salz, Sole oder Split getroffen zu werden. Das kann Schäden an der Karosserie verursachen, für die der Winterdienst im Regelfall nicht haftet.
Auf verschneiten Landstraßen und in der Stadt gilt vor allem: runter vom Gas
Auf winterlichen Landstraßen und in der Stadt sollten Autofahrer:innen das Überholen im Regelfall ganz vermeiden. Meist ist die Straße vor dem Räumfahrzeug ja verschneit oder spiegelglatt, die Sicht bei Schneetreiben unzureichend. Der geringe Zeitgewinn rechtfertigt hier selten Überholmanöver. Deshalb lieber einmal früher vom Gas und von der gestreuten, geräumten Straße hinter dem Winterdienst profitieren, als einen Unfall zu riskieren.
Man darf Räum- und Streufahrzeuge im Einsatz überholen, wenn alle folgenden Bedingungen gegeben sind:
Man kann die gesamte Überholstrecke überblicken.
Man kann seitlich genügend Abstand zum Winterdienst-Fahrzeug halten.
Man kann als Überholender deutlich schneller fahren als der Winterdienst.
Man darf Räum- und Streufahrzeuge im Winterdienst auf keinen Fall überholen, wenn auch nur eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Es gibt vor Ort ein allgemeines Überholverbot.
Bei eingeschränkter Sicht.
Wenn der Winterdienst auf der linken Fahrspur fährt.











