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Geht auch ganz einfach:

Carsharing: Teure Strafzettel beim Falschparken Das kostet Falschparken beim Carsharing

von Christina Finke
Inhalt
  1. Strafzettel: Falschparken beim Carsharing ist teuer
  2. Mehr Falschparker unter Carsharing-Nutzern?
  3. Ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Generell drohen beim Falschparken Strafzettel oder sogar ziemlich hohe Abschleppgebühren. Wenn es sich aber um ein Carsharing-Auto handelt, wird es nochmals teurer. Wir erklären, warum und welches Kennzeichen künftig Carsharing-Parkplätze ausweisen könnte!

Wenn Carsharing-Autos beim Falschparken erwischt werden, wird es nochmal teurer als ohnehin schon. Denn zusätzlich zur Knöllchen-Gebühr, die von allen Carsharing-Unternehmen direkt eins zu eins an den Fahrer weitergegeben wird, erheben die Anbieter auch noch teils saftige Bearbeitungsgebühren für Verkehrsvergehen. Diese kommen dann noch zum eigentlichen Strafzettel und eventuell der Rechnung vom Abschleppdienst hinzu. So werden Verkehrsvergehen mit einem Teilzeit-Autos oft deutlich teurer, als mit dem herkömmlichen Pkw. Da hilft es am Ende auch nicht sich einzureden, dass der nächste Nutzer das Carsharing-Auto sowieso gleich wieder weg fährt. Mehr zum Thema: Unfall mit Carsharing-Auto

Ratgeber Falschparken beim Carsharing
Carsharing So funktioniert das Autoteilen

Acht Life-Hacks zum Parken im Video:

 
 

Strafzettel: Falschparken beim Carsharing ist teuer

Die Gebühren für Falschparken mit dem Carsharing-Auto variieren je nach Anbieter. Für die Ermittlung des Fahrers und die Weitergabe der Personalien an die Ordnungsbehörden berechnen die Unternehmen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von fünf bis 18 Euro, bei Parkverstößen werden fünf bis zehn Euro fällig. Richtig teuer wird es, wenn der Abschleppdienst anrückt oder der Carsharing-Anbieter ein ordnungswidrig abgestelltes Fahrzeug selbst umparken muss: Bis zu 50 Euro wird in beiden Fällen zusätzlich in Rechnung gestellt. Selbstverständlich werden die Gebühren nur bei Selbstverschulden fällig. Bei unverschuldeten Defekten am Fahrzeug haftet der jeweilige Carsharing-Anbieter. Übrigens: Bei stationsgebundenen Anbietern (wie etwa Flinkster, Greenwheels, Stadtauto, Cambio, usw.) ist das Risiko des Falschparkens geringer, da am Ende der Fahrt feste Stellplätze angesteuert werden müssen. Wer aber während der Mietdauer ein solches Carsharing-Auto falsch parkt, muss neben dem drohenden Strafzettel ebenfalls eine Bearbeitungsgebühr an den Anbieter zahlen. 

 

Mehr Falschparker unter Carsharing-Nutzern?

Häufig entsteht der Eindruck, dass sich unter Carsharing-Nutzern besonders viele Falschparker finden. Das mag zum einen daran liegen, dass die Fahrzeuge oft bunt beklebt sind, somit im Straßenbild eher auffallen und einfach stärker im Gedächtnis bleiben. Doch es gibt tatsächlich Faktoren, die das Falschparken beim Carsharing begünstigen – Zeitdruck etwa. "Aggression und Frust steigen mit jeder Minute, in der ich unterwegs bin", so ADAC Verkehrspychologin Nina Wahn. Häufig zahlen Carsharing-Nutzer pro Minute für das Fahrzeug und verbringen verhältnismäßig mehr Zeit mit der Parkplatzsuche, als mit der eigentlichen Fahrt. Je länger sie also nach einem freien Parkplatz suchen müssen, desto mehr stehen sie unter Stress. "Grundsätzlich ist man mit einem Carsharing-Auto anonymer unterwegs. Und die Ausrede, dass der Wagen gleich wieder von einem anderen Nutzer wegbewegt wird, beruhigt das schlechte Gewissen, beispielsweise bei Parkvergehen", so die Verkehrspsychologin weiter. Nimmt man alle Faktoren zusammen, könne die Hemmschwelle zu einem schlechten Umgang mit fremden Eigentum sinken und die Rücksichtslosigkeit steigen. Das Problem mit dem Falschparken beim Carsharing könnte allerdings bald entschärft werden. Der Entwurf der Bundesregierung zum Carsharinggesetz (CsgG) könnte es Kommunen zukünftig ermöglichen, Sonderstellpätze an Bundesstraßen innerorts für Carsharing-Autos bereitzustellen. Mehr zum Thema: Per App Falschparker melden

Carsharing Verkehrsschild (Entwurf)
Vier menschliche Silhouetten und ein Auto, das in der Mitte durchgeschnitten ist: So stellen sich die Beamten des Bundesverekhrsministeriums das Verkehrszeichen für Carsharing-Parkplätzevor. Foto: Bauerstock/AUTO ZEITUNG/BMVI
 

Ausgewiesene Parkplätze für Carsharing-Fahrzeuge

Vier menschliche Silhouetten und ein Auto, das in der Mitte durchgeschnitten ist: So stellen sich die Beamten des Bundesverkehrsministeriums das amtliche Kennzeichen für Carsharing-Parkplätze vor. Dieser – nicht besonders eindeutige – Entwurf tauchte jedenfalls gut eineinhalb Jahre nach dem Inkrafttreten des Carsharing-Gesetzes im September 2017 auf. Der Bundesverband Carsharing hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zuvor bereits vorgeworfen, das boomende Geschäft mit den Teilzeitfahrzeugen auszubremsen: Kommunen würden den Start neuer Projekte für gemeinschaftlich genutzte Autos aussetzen, weil sie "auf die Veröffentlichung des bereits vor langer Zeit angekündigten amtlichen Verkehrszeichen warten", heißt es in einem Brief. Oliver Krischer, Verkehrsexperte der Grünen, sagte nach Veröffentlichung des Entwurfs: "Verkehrsminster Scheuer redet viel über die Zukunft der Mobilität. Wenn Maßnahmen anstehen, wird es dann aber sehr ruhig." Außerdem ermahnte er Scheuer, ein verständliches Piktogramm gestalten zu lassen. Mitterweile ist immerhin klar, dass ein neues Symbol ab dem 28. April 2020 Carsharing-Fahrzeugen bevorrechtigtes Parken ermöglichen soll. Wer unerlaubt sein Fahrzeug dort abstellt, muss mit einer Strafe in Höhe von 55 Euro rechnen. Eine neue Plakette soll gleichzeitig dafür sorgen, dass gemein genutzte Fahrzeuge auch als solche zu erkennen sind. Ob es bei dem vorläufigen Entwurf des Bundesverkehrsministeriums bleibt, ist hingegen ungeklärt.

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