Autonomes Fahren: SAE-Autonomiestufen & Level Fünf Stufen des automatisierten Fahrens
Die SAE-Autonomiestufen des autonomen Fahrens: Assistiert, teilautomatisiert, hochautomatisiert, vollautomatisiert und schließlich autonom. Wir erklären die einzelnen Level und wie weit die Technik auf dem Weg zum selbstfahrenden Auto noch ist.
Die zunehmende Anzahl an modernen Assistenzsystemen, bringt unsere Autos schrittweise dem autonomen – oder auch automatisierten – Fahren langsam aber sicher immer näher. Es gibt fünf SAE-Autonomiestufen, SAE steht für "Society of Automotive Engineers", die jene Klassifizierung 2014 herausgebracht hat. Während Level 0 noch vollkommen ohne Unterstützung moderner Assistenzsysteme auskommen müssen, sind sie bei der fünften Stufe nur noch als Passagier mit an Bord des Wagens, der sich vollständig automatisiert und somit eigenständig durch den Straßenverkehr bewegt. Die kamera- und radarbasierten Systeme können Autofahrer bereits heute in verschiedenen Situationen im Straßenverkehr unterstützen und bestimmte Fahraufgaben sogar komplett übernehmen. Wir erklären, was genau die fünf Autonomiestufen bedeuten, welche heute schon Realität sind – und welche noch reine Zukunftsmusik. Mehr zum Thema: Teststrecken für selbstfahrende Autos
Die fünf Stufen des automatisierten Fahrens im ADAC-Video:
Stufe 1 des autonomen Fahrens: assistiertes Fahren
Stufe 1 des Autonomen Fahrens, das sogenannte assistierte Fahren, ist bereits heute in vielen verschiedenen Fahrzeugmodellen weit verbreitete Realität. Dabei erhält der Fahrer Unterstützung von verschiedenen Assistenzsystemen wie einem Tempomat, der eine bestimmte Geschwindigkeit hält, oder einem automatischen Abstandsregelautomat (Adaptive Cruise Control – ACC), der das Auto je nach Entfernung zum vorausfahrenden Fahrzeug abbremst oder beschleunigt und so dafür sorgt, dass der vorgeschriebene Sicherheitsabstand eingehalten wird. Auch der automatische Spurhalteassistent (Lane Keeping Assistant System – LKAS) oder ein Parklenkassistent werden mittlerweile in immer mehr Modellen verbaut. Bei Level 1 des autonomen Fahrens muss der Fahrer sein Fahrzeug aber noch ständig beherrschen und den Verkehr im Blick behalten. Er haftet daher auch im Falle von Verkehrsverstößen und Schäden.
Level 2 des autonomen Fahrens: teilautomatisiertes Fahren
Etwas mehr Unterstützung erhalten Autofahrer mit der SAE-Autonomiestufe 2 des Autonomen Fahrens. Zwar müssen Fahrer auch beim teilautomatisierten Fahren ihr Auto noch dauerhaft selbst beherrschen und den Verkehr ständig im Blick behalten, unter bestimmten Bedingungen hält das Fahrzeug aber selbst die Spur und kann eigenständig bremsen sowie beschleunigen. Heißt konkret: In bestimmten Situationen können Fahrer von Level-2-Fahrzeugen die Hände kurz vom Steuer nehmen. Dabei werden verschiedene Assistenzsysteme von den Autoherstellern miteinander kombiniert – etwa der automatische Abstandshalteregeltempomat mit dem Spurhalte- und Notbremsassistent. Weitere Funktionen zum teilautomatisierten Fahren sind der Überholassistent sowie das automatische Einparken, bei dem Autofahrer selbst nur noch Gas geben und bremsen, die Steuerung des Lenkrads aber an ihr Fahrzeug abgeben. Kommt es zu einem Unfall, während das Auto im teilautomatisierten Modus unterwegs ist, wäre der Fahrer dafür vorantwortlich – auch wenn vom Wagen keine Fehlfunktionen gemeldet wurden. Denn auch bei Level 2 des autonomen Fahrens müssen Assistenzsysteme stets überwacht werden. Mit dem Autopilot von Tesla und dem ferngesteuerten Parken (z.B. von Mercedes und BMW) bieten einige Autohersteller bereits heute die Möglichkeit zum teilautomatisierten Fahren in einigen ihrer Modelle an.
SAE-Autonomiestufe 3 des autonomen Fahrens: hochautomatisiertes Fahren
Bei der dritten SAE-Autonomiestufe des autonomen Fahrens, dem hochautomatisierten Fahren, können Autos in bestimmten Verkehrssituationen über längere Strecken selbst beschleunigen, überholen und bremsen. So können sich Autofahrer:innen unter bestimmten Voraussetzungen sogar dauerhaft vom Verkehrsgeschehen abwenden. Seit 2017 gibt es in Deutschland dazu bereits eine gesetzliche Regelung: Diese erlaubt Fahrer:innenn von Level-3-Autos, ihre Aufmerksamkeit vom Straßenverkehr abzuwenden, sobald das Fahrzeug im hochautomatisierten Modus unterwegs ist. Erkennt das System jedoch ein Problem und gibt dies durch ein Signal zu erkennen, müssen Fahrer:innen das Steuer innerhalb weniger Sekunden wieder selbst übernehmen können. Der Stauassistent im 2018er Audi A8 erfüllt die Anforderungen an das hochautomatisierte Fahren bereits – zumindest in der Theorie: Die Limousine kann die Steuerung bei Stau und auf der Autobahn bis zu einer Geschwindigkeit von 60 km/h selbst übernehmen. Zugelassen ist die Funktion allerdings noch nicht. Wer Bußgelder zahlen muss, wenn die Assistenzsysteme im teilautomatisierten Modus etwa ein Tempolimit missachten, ist noch nicht geklärt. Außerdem ist noch offen, ob auch in Level-3-Autos das Handyverbot gilt. Als erstes dürfte das hochautomatisierte Fahren wohl auf Autobahnen Realität werden, da es hier in der Regel durchgängige Fahrbahnmarkierungen und keinen Gegenverkehr gibt.
Level 4 des autonomen Fahrens: vollautomatisiertes Fahren
Beim vollautomatisierten Fahren handelt es sich um die vierte und letzte Vorstufe zum autonomen Fahren: Denn Level 4 erlaubt es Autofahrer:innen, das Steuer komplett aus der Hand zu geben und sich anderen Dingen zu widmen, während das Auto selbstständig auch längere Strecken ohne Eingriffe zurücklegt. Sie können dürfen sogar schlafen und ihr Smartphone benutzen. Außerdem dürfen Fahrzeuge mit Funktionen zum vollautomatisierten Fahren auch ganz ohne Insassen unterwegs sein. Ob auffahren auf eine Autobahn, Spuren folgen, sich in den Verkehrsfluss einordnen, blinken und überholen: Die Fahrzeugtechnik übernimmt bei der SAE-Autonomiestufe 4 des autonomen Fahren alle Aufgaben. Auch komplexere Verkehrssituationen wie Baustellen sollen Level-4-Fahrzeuge eigenständig bewältigen können. Am Ende einer vollautomatisierten Fahrt können die Insassen das Steuer dann wieder selbst übernehmen oder das Fahrzeug einen Parkplatz ansteuern lassen, um einen sicheren Zustand zu erreichen. Um einen rechtlichen Rahmen für vollautomatisierte Fahrzeuge zu schaffen, hat das Bundeskabinett im Februar 2021 einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Regelbetrieb von autonomen Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr in von den zuständigen Landesbehörden festgelegten Bereichen bis 2022 ermöglichen soll.
Fahrerlos unterwegs mit Stufe 5 des Autonomen Fahrens
Mit der fünften und letzten SAE-Autonomiestufe haben wir das autonome Fahren erreicht: Einen Fahrer braucht es dabei nicht mehr, es gibt nur noch Passagiere ohne Fahraufgabe, weil die Fahrzeugtechnik alle Verkehrssituationen eigenständig bewältigt. Damit werden nicht nur Lenkrad und Pedale überflüssig, auch eine Fahrerlaubnis ist nicht mehr erforderlich. Denn Level-5-Autos queren eigenständig Kreuzungen, durchfahren Kreisverkehre ohne Probleme und verhalten sich sogar an Zebrastreifen richtig. Die Anforderungen an die Technik sind dabei allerdings so hoch, dass selbstfahrende Autos Autobahnfahrten gut meistern werden, im städtischen Verkehr zunächst aber wohl erst einmal mit geringen Geschwindigkeiten unterwegs sein werden. Einen rechtlichen Rahmen für Fahrzeuge, die das autonome Fahren beherrschen, gibt es bislang noch nicht. Wer im Falle eines Verkehrsverstoßes oder für Schäden haftet, ist daher ebenfalls noch unklar.