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Geht auch ganz einfach:

Autobahn privatisieren: Fernstraßen-Bundesamt (Update!) Zu viel an private Autobahn-Betreiber gezahlt

Lena Trautermann
Inhalt
  1. Bund zahlte zu viel an private Autobahn-Betreiber
  2. Autobahn-Privatisierung: DGB sieht Gesetzeslücken
  3. Keine Autobahn-Privatisierung, dafür neues Bundesamt

Nachdem die Pläne zur Privatisierung der Autobahn gescheitert sind, übernimmt eine neue Behörde die Überwachung. Jetzt stellte sich heraus: Der Bund zahlte monatelang zu hohe Beträge an private Autobahn-Betreiber. 

Nach der Entscheidung die Autobahnen nicht in private Hände zu geben, wirft nun eine Panne im Verkehrsministerium ein anderes Licht auf das der Autobahn-Privatisierung. Denn der Bund hat offenbar über Monate hinweg zu viel Geld an die privaten Autobahn-Betreiber gezahlt. Die "Süddeutsche Zeitung" spricht dabei von einem Betrag in zweistelliger Millionenhöhe. Ursache ist eine Neuregelung der Lkw-Maut seit 1. Oktober 2015. Damals wurde die Maut auf Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen ausgeweitet. Laut Vertrag stehen den Betreibern privater AUtobahn-Abschnitte jedoch nur Mauteinnahmen von Lkws ab zwölf Tonnen zu. Das System könne aber Einnahmen nicht nach Gewichtsklassen unterscheiden, erklärte ein Sprecher des Bundesverkehrsminiserums. Alle Vergütungen würden nun unter Vorbehalt gezahlt, mit den Betreibern würden Gespräche geführt. Ziel sei, dass es zu keiner Belastung des Haushalts und der Steuerzahler komme. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) sagte dazu: "Da geht es um Beträge zum Beispiel bei der Frage A1 zwischen Hamburg und Bremen - jetzt überschlagsmäßig, wir rechnen das gerade - in einem Bereich von mehreren Hunderttausend Euro im Jahr im Verhältnis zu 4,5 Milliarden Mauteinnahmen durch die LKW-Maut."

Pkw-Maut in Deutschland im Video:

 
 

Bund zahlte zu viel an private Autobahn-Betreiber

Da sich viele Autobahnen in schlechtem Zustand befinden, soll die Verantwortung für Bau und Sarnierung, nachdem die Privatisierungs-Pläne gescheitert sind, von den Ländern in die Hände einer neuen Infrastrukturgesellschaft (Fernstraßen-Bundesamt) gegeben werden. Diese wird zwar zu 100 Prozent dem Bund gehören, soll aber als GmbH in die Privatwirtschaft ausgelagert werden. Vor diesem Schritt warnt jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und weist auf mögliche Schlupflöcher für die Autobahn-Privatisierung hin. In einem offenen Brief verlangt der DGB nach nachhaltigen Regelungen für eine Veränderung mit derartiger Tageweite: Das Thema müsse ernst genommen werden, auch wenn sich alle Beteiligten gegenseitig versichern würden, dass eine Privatisierung nicht gewollt sei. Der DGB verlangteinen Ausschluss der Beteiligung Privater an der Gesellschaft im Grundgesetz sowie die Festlegung, dass aus der GmbH keine vom Staat losgelöste AG werden könne.

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Autobahn-Privatisierung: DGB sieht Gesetzeslücken

Mithilfe einer Änderung im Grundgesetz sollen die Befugnisse für die Autobahnverwaltung von den Ländern ab 2021 an den Bund und damit an die neue GmbH übergehen, die sich u.a aus Mauteinnahmen finanzieren soll. Über den Standort den neuen Behörde darf – entgegen der der bisherigen Praxis – einem Bericht im Stern zufolge vermutlich Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) allein entscheiden. Im zugrundeliegenden Gesetz (Art. 14, § 1, Abs. 2) heißt es: "Das Bundesministerium für Verkehr und Infrastruktur bestimmt den Sitz des Fernstraßen-Bundesamtes." Dem Fernstraßen-Bundesamt wird unter anderem auch die Aufgabe zukommen, die Verwendung der geplanten Mauteinnahmen von rund acht Milliarden Euro jährlich zu kontrollieren. Einem Bericht des Stern zufolge sollen in dem neuen Amt mindestens 1300 Beamte und Präsidenten eingestellt werden. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden zunächst auf 758 Millionen Euro geschätzt, damit sei das Fernstraßen-Bundesamt eine "Superbehörde".

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Keine Autobahn-Privatisierung, dafür neues Bundesamt

Die Meldung die Bundesregierung, speziell Finanzminister Schäuble, habe Pläne für eine weitere Teilprivatisierung der deutschen Autobahnen, sorgte im vergangenen Jahr für mächtig Wirbel bei den Autofahrern. Ein Referentenentwurf aus dem Finanzministerium gab jedoch Entwarnung, dort hieß es: "Das Eigentum ist unveräußerlich". Der Bund bleibt also weiterhin Eigentümer von Autobahnen und Fernverkehrsstraßen, was mit einer entsprechenden Änderung im Grundgesetz festgehalten werden soll. Bis zuletzt warb Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) im Haushaltsausschuss des Bundestags für die Gründung einer Infrastrukturgesellschaft, die künftig Finanzierung, Bau und den Betrieb des Autobahnnetzes übernehmen sollte. Mit der Konkretisierung dieser Pläne wurden gleich zwei Gewissheiten deutscher Autofahrer in Frage gestellt, nämlich, dass die Benutzung der heimischen Autobahnen nichts kostet und dass Bund und Länder für die Instandhaltung der nötigen Infrastruktur aufkommen. Tatsächlich könnte Schäubles Plan zur Privatisierung der Autobahnen nur mit einer Grundgesetzänderung realisiert werden. Ein entsprechender Entwurf der Bundesregierung dafür existiert bereits, ebenso wie eine Zahl. So sollten angeblich 49,9 Prozent der Infrastrukturgesellschaft auf private Investoren verteilt werden. Interessant: Schon jetzt sind Teile des Autobahnnetzes im Wert von 5 Milliarden in privater Hand, darunter die A8 zwischen Augsburg und München, sowie Teile der A1 und der A5 bei Eisenach. Zu den bisherigen Investoren gehören unter anderem die Vinci Group, der private Betreiber der französischen Autobahnen, sowie die Baukonzerne Bilfinger Berger, Fluor und Hochtief.

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