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Geht auch ganz einfach:

Bewohnerparkausweis beantragen: Kosten & Strafe Wird Anwohnerparken bald teurer?

von Christina Finke 14.05.2020
Inhalt
  1. Anwohnerparken: Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?
  2. Bewohnerparken: Kosten & Gültigkeit
  3. Anwohnerparken: Diese Strafen drohen
  4. Diskussion über höhere Preise fürs Bewohnerparken

Die AUTO ZEITUNG erklärt, wer einen Bewohnerparkausweis beantragen kann, wie hoch die Kosten sind und welche Strafe bei Verstößen droht. Und: Anwohnerparken könnte bald teurer werden und künftig nach Einkommen gestaffelt werden!

Wenn in bestimmten Stadtteilen ein erheblicher Parkdruck besteht und es gleichzeitig an privaten Stellflächen mangelt, können Zonen fürs Anwohnerparken (umgangssprachlich, seit 2001 offiziell: "Bewohnerparken") eingerichtet werden. Hier können Autobesitzer parken, ohne ein Ticket am Parkautomaten zu ziehen, wenn sie einen entsprechenden Bewohnerparkausweis besitzen. Der jeweilige Bereich darf in Städten mit mehr als einer Million Einwohnern eine Fläche von einem Quadratkilometer nicht überschreiten. Zudem dürfen werktags von 9 bis 18 Uhr nicht mehr als die Hälfte der zur Verfügung stehenden Parkflächen für Bewohner reserviert werden – an den übrigen Tagen nicht mehr als dreiviertel. Die AUTO ZEITUNG erklärt, wer einen Ausweis fürs Anwohnerparken beantragen kann, wie es geht, was es kostet und welche Strafe bei Verstößen gegen den Bewohnerparkaussweis droht. Mehr zum Thema: Parken an Elektroauto-Ladesäulen

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Anwohnerparken: Wer kann einen Bewohnerparkausweis beantragen?

Wer einen Bewohnerparkausweis beantragen möchte, muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Generell gilt: Jeder mit einem Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet kann einen entsprechenden Ausweis fürs Anwohnerparken erhalten, der dann an ein einzelnes Fahrzeug gebunden ist. In einigen Städten ist es zudem möglich, dass auch Personen mit Zweitwohnsitz im entsprechenden Gebiet einen Bewohnerparksausweis bekommen. Zudem muss das jeweilige Fahrzeug – ein Pkw oder Motorrad – auf den Antragsteller zugelassen sein. Ist dies nicht der Fall, wird eine schriftliche Bestätigung des Fahrzeughalters benötigt. Darüber hinaus muss häufig nachgewiesen werden, dass weder ein privater Stellplatz noch eine Garage zur Verfügung steht. Wer einen Ausweis fürs Anwohnerparken beantragen möchte, sollte neben dem unterschriebenen Antragsformular auch eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie eine Kopie des Personalausweises oder der Meldebestätigung zur zuständigen Behörde mitnehmen. Wichtig: Zwar sind die für einen Bewohnerparkausweis zu erfüllenden Bedingungen in den meisten Städten gleich. Um sicher zu gehen, sollten sich Autofahrer jedoch direkt an das für sie zuständige Amt wenden. Einen Ausweis fürs Anwohnerparken können Autobesitzer in der Regel in der Kfz-Zulassungsstelle, den Kundenzentren, beim Bürgeramt oder über das Online-Portal der jeweiligen Stadt beantragen.

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Bewohnerparken: Kosten & Gültigkeit

Die Kosten für den Bewohnerparkausweis variieren je nach Kommune und betragen derzeit zwischen 10,20 und 30,70 Euro pro Jahr (Stand: Februar 2020). In vielen Städten können Autobesitzer wählen, ob ihr Ausweis fürs Anwohnerpark zwölf, 18 oder 24 Monate gelten soll. Inhabern eines gültigen Ausweises fürs Anwohnerparken steht allerdings nicht automatisch jederzeit ein Parkplatz zur Verfügung. Auch haben sie keinen Anspruch darauf, dass ein spezieller Stellplatz für sie reserviert wird. Der Bewohnerparkausweis berechtigt lediglich zum Parken in der Sonderparkzone. Sie dürfen an jedem Parkscheinautomaten, der für ihr jeweiliges Bewohnerparkgebiet gekennzeichnet ist, parken. Welches Gebiet das ist, können sie in der Regel am Aufdruck des Bewohnerparkausweises erkennen. Bei einem Umzug in eine andere Parkzone, im Falle einer Kennzeichenänderung  oder bei Verlust des Ausweises wird – gegen eine geringe Bearbeitungsgebühr – ein Ersatzausweis mit Restlaufzeit ausgestellt. Für Fahrzeuge mit rotem Kennzeichen kann kein Ausweis fürs Anwohnerparken beantragt werden. 

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Anwohnerparken: Diese Strafen drohen

Wer einen Bewohnerparkausweis hat, muss diesen gut sichtbar im abgestellten Fahrzeug auslegen. Sind die für die Parkberechtigung wichtigen Angaben wie Kennzeichen oder Gültigkeitszeitraum nicht zu erkennen, drohen Strafen wegen Parkens ohne gültigen Parkschein. Um den gleichen Tatbestand handelt es sich, wenn Autofahrer ohne Ausweis fürs Anwohnerparken in einer entsprechenden Zone parken und auch keinen Parkschein am Automaten ziehen. In beiden Fällen droht ein Strafzettel und es fällt ein Bußgeld in Höhe von bis zu 30 Euro an. Wer mit einem gefälschten Ausweis fürs Anwohnerparken erwischt wird, macht sich gemäß § 267 des Strafgesetzbuches (StBG) wegen Urkundenfälschung strafbar und kann dafür mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden. Bereits der Versuch ist strafbar. War es bei alten Ausweisen fürs Bewohnerparken relativ einfach möglich, diese durch eine Kopie zu fälschen, gibt es in vielen Städten mittlerweile fälschungssichere Parkausweise, die mit einem Hologramm oder speziellen Vignetten versehen sind.

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Diskussion über höhere Preise fürs Bewohnerparken

Bereits seit einiger Zeit wird über Neuregelungen und höhere Preise für Bewohnerparkausweise diskutiert. Um den Rad- und Fußverkehr zu fördern und so den Klimaschutz voranzubringen, haben Regierungsberater Mitte Mai 2020 unter anderem teurere Parkgebühren in Städten. Neben der Stärkung umweltfreundlicher Verkehrsmittel seien "Maßnahmen unerlässlich, die eine individuelle Pkw-Nutzung unattraktiver machen", heißt es in einem Gutachten des Sachverständigenrats für Umweltfragen. Dieser berät die Bundesregierung bereits seit 1972 in Fragen der Umweltpolitik und besteht aus Professoren verschiedener Disziplinen. Demnach müssten die Möglichkeiten, Parkgebühren zu verlangen, ausgeweitet und die Deckelung der Gebühren fürs Anwohnerparken aufgehoben werden. Auch der Verband der Automobilindustrie (VDA) hatte Anfang 2020 einen Vorschlag zur Reform des deutschen Parksystems vorgelegt. Die Kernpunkte: Besserverdienende sollen mehr für Bewohnerparkausweise zahlen, Elektroautos Sonderparkplätze bekommen – und Kommunen mehr Spielräume, um Preise für Parkplätze je nach Bedarf zu erhöhen oder zu senken. Damit reiht sich der VDA in eine Reihe von Unterstützern ein, die für eine Reform des Bewohnerparkens werben. Im Herbst 2019 hatte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) angekündigt, zusammen mit Ländern und Kommunen prüfen zu wollen, inwieweit die Obergrenze für das Anwohnerparken von derzeit 30,70 Euro pro Jahr neu gesteckt und von Kommunen individuell festgesetzt werden könnte. Der Deutsche Städtetag hält etwa einen künftigen Rahmen von 20 bis 200 Euro pro Jahr für denkbar. Und auch der ADAC hat sich bereits für mehr Spielraum bei den Gebühren fürs Anwohnerparken ausgesprochen – allerdings nur mit Obergrenze. Die möglichen Mehreinnahmen sollen dann unter anderem in den Bau von Radwegen oder den öffentlichen Nahverkehr fließen.

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